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Delbrück hatte in einer Denkschrift seine Auffassung von
den Aufgaben des Bundeskanzleramts!) in prägnanter Weise dahin
zusammengefaßt, daß dieser Behörde übertragen werden soll:
ı) die „wirkliche Verwaltung der Post und Telegraphie, der
Konsulate und des Bundeskassen- und Rechnungswesens;
2) die fortlaufende organisierte Kontrolle über die Verwaltung
der Zölle und Verbrauchsabgaben ;
3) die Veberwachung der Ausführung aller auf andere Materien
bezüglichen Bundesgesetze.“
Bismarck äußerte hierauf, „schon allein diese kurze und klare
Denkschrift erwiese, daß der richtige Mann für die Organisierung
und Belebung der buntscheckigen Behörde gefunden sei“ ?).
Durch Präsidialerlaß vom ı2. August 1867 °) wurde die Er-
preußischen Minister, im Auftrage des Bundespräsidiums und unter Verantwortlichkeit
des Kanzlers, die Verwaltung dieser Angelegenheiten weitergeführt hätten; und auf
eine solche Einrichtung schien es hinzudeuten, wenn die Wahl mehrerer Vertreter des
Kanzlers in Frage gestellt wurde. Es war eine andere Einrichtung denkbar: die Zu-
sammenfassung der gesamten Verwaltung in der Hand des Kanzlers. Ich stellte die
Gründe zusammen, welche mir die zweite Alternative als die allein zulässige erscheinen
ließen, und übersandte die Denkschrift an Herrn v. Thile mit einem Briefe folgenden
Inhalts: Ich habe mich nicht zu fragen, wie ich mich zu einer bestehenden oder
überhaupt greifbar definierten Stellung verhalten will, sondern ich muß die Stellung,
um welche es sich handelt, erst aus der Bundesverfassung und den tatsächlichen Ver-
hältnissen heraus konstruieren und kann nur zu dieser in meiner Denkschrift definierten
Stellung mein Verhältnis bestimmen. Handelte es sich um ein Fahren in gewohnten
und gebahnten Geleisen, ständen also die für die Verwaltung leitenden Gedanken und
die Formen für deren Verwirklichung fest, so würde eine Verteilung der Vertretung
des Kanzlers an verschiedene Personen tunlich, vielleicht vorteilhaft sein. Wo aber
Gedanke und Form erst festzustellen sind, und zwar gegenüber ziemlich spröden
Elementen, halte ich die Einheit in der Vertretung für schlechthin notwendig. In der
vorliegenden Materie steben auch die materiell heterogensten Teile formell in der
engsten Verbindung; die Methode, nach welcher die eine Sache behandelt wird, prä-
judiziert der Methode für ein halbes Dutzend anderer, und auf die Methode kommt
gerade hier sehr vielan... .“ (R. v. Delbrück, a. a. O. S. goof.)
ı) v. Keudell, a. a. OÖ. S. 376 erwähnt nur diese durch den Handelsminister
übermittelte Denkschrift Delbrücks, die Ende Juli in Varzin eingegangen war, nicht
die oben von Delbrück erwähnte Denkschrift, die an v. Thile übergeben worden war.
2) v. Keudell, S. 377.
3) Der in No. 3 des am 17. August 1867 ausgegebenen Bundes-Gesetzblattes ver-
öffentlichte Präsidialerlaß lautet: „Auf Ihren Bericht vom ıo. d. M. genehmige Ich