Full text: Die Reichsregierung.

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Benennung Reichsschatzamt übertragen wurde). Während die 
Geschäfte der Reichsfinanzverwaltung anfangs in der Zentral- 
abteilung des Reichskanzleramts bearbeitet worden waren, hatte 
man seit 1877 für diese Gruppe von Geschäften eine neue Ab- 
teilung im Reichkanzleramte gebildet. 
Allein die wachsende Menge dieser Gruppe von Geschäften, 
die besondere technische Spezialkenntnisse erheischten, die Be- 
deutung derselben und die hieraus erwachsende Verantwortlichkeit 
ließ die Organisation einer selbständigen Reichsfinanzbehörde 
ratsam erscheinen ?). 
Die Verselbständigung dieser Abteilung vollzog sich nicht 
so einfach wie die früheren. Fürst Bismarck hat offenbar seine 
Ansichten in bezug auf die Organisation dieses Reichsfinanzamts 
geändert. 
In den Verhandlungen über das Stellvertretungsgesetz 1878 
schwebte ihm die Idee einer engen Verbindung der Reichsfinanz- 
leitung mit dem preußischen Finanzminister nach dem Vorbilde 
der Reichsmilitärverwaltung durch den preußischen Kriegs- 
minister und den Kanzler vor. Der Schatzsekretär sollte in allen 
erheblichen Sachen, besonders Gesetzentwürfen dem Kanzler nur 
Vorlagen, die mit der Unterschrift des preußischen Finanzministers 
versehen, unterbreiten. „Der unter Verantwortlichkeit des Kanz- 
lers selbständig leitende Beamte wäre dann für mich“, so führte 
ı) Nach der Erklärung des Präsidenten des Reichskanzleramts Hofmann im 
Reichstag (Stenogr. Berichte 1878, Bd. II, S. 857) sollte der Geschäftsbereich der 
künftigen obersten Finanzbehörde des Reichs umfassen: ı) das Etats-, Kassen- und 
Rechnungswesen, also namentlich die zentrale Leitung der Vorarbeiten für die Auf- 
stellung des Reichshaushaltsetats, Kontrolle der Ausführung desselben, Rechnungs- 
legung; 2) die Verwaltung der Reichsschuld (Begebung der Reichsanleihen, Schatz- 
scheine); 3) Münzwesen; 4) Zoll- und Steuerwesen (mit Ausnahme der handelspolitischen 
Seite, die in dem künftigen Reichsamt des Innern zu bearbeiten war). Auch die 
Reichshauptkasse und die Verwaltung des Kriegsschatzes gehören zum Ressort des 
Reichsschatzamts. 
2) Vgl. Denkschrift des Entwurfs zum Reichshaushaltetat für 1878/79 (Druck- 
sachen d. D. Reichstags, 3. Leg.-Per., 2. Sess., 1878, Bd. III, S. 140).
	        
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