Geschäftsordnung der Heuverteilungsstelle. 155
(RGBl. 607)/4. November 1915 (RGBl. 728) ge—
nannten Verbände gleich.
.»... 13. Staafen.
Wer den ihm nach 8§ 3 mit 6, 8 Abs. II Satz 2, 10
Abs. IV Satz 3 obliegenden Verpflichtungen nicht nach-
kommt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft.
8 14. Übbergangs-
In Ausnahmefällen kann die Lieferung von Heu auf nbestim
Grund bereits abgeschlossener Verträge von der Hu
verteilungsstelle auf schriftlichen Antrag gestattet werden.
§ 15.
Diese Bekanntmachung tritt am 19. November 1915
in Kraft. «
München, Würzburg, Nürnberg, den 18. November 1915.
Der Kommandierende General
I. Bayer. Armeekorps:
von der Tann.
Der Kommandierende General
II. Bayer. Armeekorps:
Pflaum.
Der Kommandierende General
III. Bayer. Armeekorps:
6 Geschäftsordnung »
der bayerischen Heuverteilungsstelle in München,
Prinz-Ludwigstraße 4, Fernsprecher Nr. 25744.
1. Alle Anträge und Anfragen an die bayerische Heu-
verteilungsstelle in München (§ 2 der Bekanntmachung
über den Verkehr mit Heu vom Heutigen) sind schriftlich
unter Angabe der Adresse des Absenders einzureichen.
2. Beim Antrag auf Zuteilung von Heu sind Art,
Menge, Güte des Heus und Bahnstation anzugeben. Der
Antragsteller muß bei Einreichung des Antrags in der
Lage sein, das Heu sofort abzunehmen. ·
3. Beim Antrag auf Zuteilung von Heu nach anderen
Bundesstaaten hat die beantragende Gemeinde außerdem
noch die Erklärung abzugeben, daß sie die Selbstversorgung