Full text: Kriegsanordnungen des stellv. Generalkommandos I. Bayerischen Armeekorps

Vertragsabkehr und Schiedshof. 25 
meisterei. Einer der 3 Vertreter der Arbeitgeber- 
verbände ist der Vorsitzende des Schiedshofes; er 
beruft den Schiedshof, leitet die Verhandlungen und 
verkündet das Ergebnis. Nur dieses wird schriftlich 
niedergelegt. Der Schriftführer ist einer von den 
3 Vertretern der Arbeitnehmerverbände. Wenn er- 
forderlich, ernennt die Feldzeugmeisterei Vertreter 
des Vorsitzenden und des Schriftführers aus den 
von den Verbänden gewählten Beisitzern. 
8. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter be- 
raumt die Verhandlungen an und benachrichtigt die 
Beisitzer. Die beteiligten Verbände bezeichnen durch 
die Feldzeugmeisterei dem Vorsitzenden die Vertreter, 
die sie ein für allemal als Mitglieder des Schieds- 
hofes gewählt haben. Wählbar sind nur Vertreter 
aus dem betreffenden Korpsbezirk. Die Sorge für 
deren Erscheinen haben die Verbände zu tragen. 
9. Die Schiedshöfe treten nur bei Bedarf wöchent- 
lich einmal und zwar zunächst Dienstag in München, 
Mittwoch in Würzburg, Donnerstag in Nürnberg 
und Ludwigshafen in den Räumen der betreffenden 
Handelskammern zusammen. Verhandelt kann nur 
werden über Beschwerden, die bis zum vorhergehenden 
Donnerstag für München, Freitag für Würzburg, 
Samstag für Nürnberg und Ludwigshafen vor- 
mittags 11 Uhr zur Kenntnis des Vorsitzenden oder, 
wenn dieser verhindert ist, seines Stellvertreters ge- 
bracht wurden. 
sit über Ausnahmen hiervon entscheidet der Vor- 
itzende 
Jeder Schiedshof kann bei Bedarf auch an an- 
deren Orten seines Bezirkes tagen. 
10. Der einberufende Vorsitzende hat den Be- 
schwerdegegner durch eine Mitteilung nach Beilage □ 
von der Beschwerde unter Beischluß einer der ein-
	        
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