Full text: Kriegsanordnungen des stellv. Generalkommandos I. Bayerischen Armeekorps

292 Formblätter. 
Anhang. 
Formblätter: 
Gesuche um Zureisebewilligung für gesperrke 
Gebieke. 
An das stellv. Generalkommando I. b. A.-K. 
in München ist ein schriftliches Gesuch einzureichen. 
Das Gesuch hat folgende Angaben zu enthalten: 
a) Notwendigkeit und Zweck der Reise. 
b) Reiseweg unter Angabeder Orte, diezur Erfüllung 
des Zweckes der Reise berührt werden müssen. 
Jc) Dauer der Reise unter Angabe notwendiger 
Aufenthalte. 
d) Die Erklärung des Gesuchstellers, den Passier- 
schein nach Ablauf seiner Gültigkeit sofort per- 
sönlich oder durch Einschreibebrief an das stellv. 
Generalkommando München zurückzuliefern. 
e) Genaue Adresse des Gesuchstellers unter Angabe 
von Geburtsort, Geburtstag und Staats- 
angehörigkeit. 
Dem Gesuche ist ferner ein Führungszeugnis 
mit Zuverlässigkeitserklärung der Ortspolizeibehörde 
des Wohnsitzes (in München der K. Polizeidirektion) 
sowie ein Reisepaß mit beglaubigter Photographie 
beizufügen. 
Bei Reisen in das besetzte Gebiet ist außerdem 
ein ärztliches Zeugnis über eine in den letzten vier 
Jahren erfolgte Impfung vorzulegen. 
Gesuch um Leichenüberführung. 
Die Rückführung von Leichen vom Kriegsschau- 
platz nach der Heimat muß auf Ausnahmefälle 
beschränkt bleiben. « 
Der für das Vaterland Gefallene ruht am ehren— 
vollsten im Soldatengrab, wo er stritt und siel,
	        
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