Full text: Kriegsanordnungen des stellv. Generalkommandos I. Bayerischen Armeekorps

2. Großhan- 
delspreis. 
8. Laden— 
preis. 
4. Bezeich- 
nung. 
Qnark. 
1. Erzenger- 
Preis. 
2. Laden- 
preis. 
36 
Verkehr mit Erzeugnissen der Milchwirtschaft. 
45 Mk., für die gleiche Menge besten fetten Weichkäse 
mit 40% Fettgehalt der Trockenmasse 70 Mk. nicht 
übersteigen. 
Die Erzeugerpreise gelten für Lieferung ab Sennerei 
einschließlich Kiste und Barzahlung innerhalb 30 Tagen. 
Beim Umsatze durch den Großhandel müssen Weich- 
käse (8§ 4. Nr. 2 und 3) packreif, d. h. angereift sein. 
Bei diesem Umsatze dürfen dem Erzeugerpreise nur 
Beträge zugeschlagen werden, die beim Weichkäse mit 
5% Fettgehalt insgesamt 9 Mk. und beim Weichkäse 
*T 46% Fettgehalt insgesamt 11 Mk. für je 50 kg 
nicht übersteigen dürfen. 
Der Großhandelspreis gilt für Lieferung ab Lager 
und Barzahlung innerhalb 30 Tagen. 
Wer Weichkäse (§ 4 Nr. 2 mit 4) im Großhandel 
verkauft, ohne sich vor dem, 1. August 1914 mit dem 
Großhandel von Weichkäse befaßt zu haben, steht dem 
Erzenger gleich. 
Beim Verkauf an den Verbraucher (Ladenpreis) darf 
der Preis für 0,5 kg (1 Pfd.) bestem Weich- 
käse nach Limburger Art mit 15% Fettge- 
halt der Trockenmasse . 0,80 Mk., 
für 0,5 kg (1 Pfd.) fetten Weichkäse mit 40% 
Fettgehalt der Trockenmasse . 1,10 Mk. 
und für 0,5 kg (1 Pfd.) Fettkäse nach Camem-= 
bertart mit 50 % Fettgehalt der Trockenmasse 1,40 Mk. 
für Mengen von 0,25 kg (½ Pffd.) die Hälfte dieser 
Beträge nicht übersteigen. 
Auf jeder Packung von Weich= und Fettkäse (§ 4 Nr. 
mit 4) muß der Fettgehalt der Trockenmasse angegeben 
sein. Bei Käse, der beim Verkauf an den Verbraucher 
stückweise in Packung gehandelt wird, muß außerdem 
auf der Packung auch noch das Gewicht des Käses. 
angegeben sein. 
87. 
Der Preis für 50 kg besten Quark (Topfen) darf beim 
Verkaufe durch den Erzeuger 25 Mk. nicht übersteigen. 
Beim Verkauf an den Verbraucher (Ladenpreis) daif 
der Preis für 0,5 k# (1 Pfd.) Quark zu Speise= und 
Kochzwecken 0,4 Mk. und für 0,5 kg (1 Pfd.) Quark- 
käse 0,60 Mk., für Mengen von 0,25 ka (1" Pfd.) die 
Hälfte dieser Beträge nicht übersteigen.
	        
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