Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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den  Referendär  erster  Classe  August  Neuffer,  von  Horrheim,  Oberamts  Vaihingen,
  in  die  Zahl  der  Rechts-Consulenten  aufzunehmen  geruht.  Derselbe  hat  Reutlingen
  zu  seinem  Wohnsitze  gewählt.

Durch  höchste  Entschließung  Seiner  Königlichen  Majestät  vom  26.  d.  M.
wurde  das  erledigte  Cameralamt  Oberndorf  dem  gquiescirenden  Hauptzollverwalter
Hahn  in  Tuttlingen  gnädigst  übertragen,  und

auf  das  erledigte  Cameralamt  Neuenbürg  der  Cameralverwalter  Pflüger,
von  Alpirsbach,  gnädigst  befördert.

Durch  höchste  Entschließung  vom  18.  d.  M.  ist  der  Pfarrer  Kußmaul  zu
Gebersheim,  Dekanats  Leonberg,  seines  Dienstes  entlassen  worden.

Am  16.  d.  M.  erhielt  der  von  dem  Grafen  v.  Fugger-Kirchberg  auf  die
erledigte  katholische  Pfarrei  zu  Ober-Kirchberg,  Dekanats  Wiblingen,  ernannte  Repetent
  am  niederen  Convibte  zu  Ehingen,  Johann  Baptist  Laub,  die  landeöherrliche
Vestätigung.

II.  Verfügungen  der  Departements.
A.)  Des  Justiz-Departements.

Des  Justiz-Ministerium.

Verfügung,  betreffend  die  Ausstellung  der  Depositenscheine  für  die  bei  Gericht  hinterlegten  Gegenstände.


Da  man  die  längst  bestehende  Vorschrift,  wonach  die  Deposttenscheine  für  die
bei  Gericht  hinterlegten  Gelder  und  Effekten  neben  dem  Gerichtsvorstand  auch  von
dem  Gerichts-Aktuar  zu  unterzeichnen  sind,  dahin  näher  bestimmt  haben  will,  daß
der  Gerichts-Abtuar  bei  dieser  Unterzeichnung  zugleich  auch  die  Richtigkeit  des  Eintrags
  des  hinterlegten  Gegenstandes  in  das  Verzeichniß  der  Depositen  auedrücklich