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den Referendär erster Classe August Neuffer, von Horrheim, Oberamts Vaihingen,
in die Zahl der Rechts-Consulenten aufzunehmen geruht. Derselbe hat Reutlingen
zu seinem Wohnsitze gewählt.
Durch höchste Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 26. d. M.
wurde das erledigte Cameralamt Oberndorf dem gquiescirenden Hauptzollverwalter
Hahn in Tuttlingen gnädigst übertragen, und
auf das erledigte Cameralamt Neuenbürg der Cameralverwalter Pflüger,
von Alpirsbach, gnädigst befördert.
Durch höchste Entschließung vom 18. d. M. ist der Pfarrer Kußmaul zu
Gebersheim, Dekanats Leonberg, seines Dienstes entlassen worden.
Am 16. d. M. erhielt der von dem Grafen v. Fugger-Kirchberg auf die
erledigte katholische Pfarrei zu Ober-Kirchberg, Dekanats Wiblingen, ernannte Repetent
am niederen Convibte zu Ehingen, Johann Baptist Laub, die landeöherrliche
Vestätigung.
II. Verfügungen der Departements.
A.) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
Verfügung, betreffend die Ausstellung der Depositenscheine für die bei Gericht hinterlegten Gegenstände.
Da man die längst bestehende Vorschrift, wonach die Deposttenscheine für die
bei Gericht hinterlegten Gelder und Effekten neben dem Gerichtsvorstand auch von
dem Gerichts-Aktuar zu unterzeichnen sind, dahin näher bestimmt haben will, daß
der Gerichts-Abtuar bei dieser Unterzeichnung zugleich auch die Richtigkeit des Eintrags
des hinterlegten Gegenstandes in das Verzeichniß der Depositen auedrücklich