Full text : Abhandlungen aus dem Staats- Verwaltungs- und Völkerrecht. Band I, Heft 1. (1)

Erster  Abschnitt.
Historische  Skizze.

8  2.
I.  Altertum  und  Mittelalter‘.

Man  war  lange  Zeit  der  Ansicht  und  ist’s  auch  heute  noch,
dass  dem  Altertum  der  Begrif!'  von  Grundrechten  der  Staatsangehörigen
  durchaus  fremd  gewesen  sei.  Diese  Ansicht  mag  für  die
orientalischen  Despotien  mit  ihrer  schrankenlosen  Herrschergewalt
zutrefien,  darf  aber  nicht  auf  die  griechischen  Republiken  schlechthin
  ausgedehnt  werden,  wie  es  in  der  gegenwärtigen  Literatur  immer
noch  zu  geschehen  pflegt.  Die  herrschende  Meinung?  betont  mit.
allem  Nachdruck  die  Rechtlosigkeit  des  Individuums  gegenüber  dem
Staste;  das  Individuum  sei  nur  des  Staates  wegen  dagewesen  und
vollständig  in  ihm  aufgegangen,  habe  überhaupt  keine  Sphäre  staatfreier
  Betätigung  besessen.  Diese  Ansicht  hat  neuerdings  vor  allem
Jellinek®  angegriffen.  Er  zeigt,  dass  dies  Bild  allerdings  für  den  spartanischen
  Militärstaat  passt,  dass  man  daraus  aber  keinen  „Idealtypus“
  für  sämtliche  griechischen  Republiken  schaffen  darf.  Im
athenischen  Staate  ist  das  Wesen  des  Bürgers  in  der  Teilnahme
am  Regimente  zu  erblicken,  der  Staat  bildet  einen  einheitlichen  Bürgerverband,
  dessen  Gesetzmässigkeit  dem  einzelnen  einen  festen  Rechtskreis
  zusichert.  Seit  den  Perserkriegen  löst  sich  diese  Gebundenheit,
  es  bildet  sich  ein  energischer  Individualismus  aus,  die  Freiheitssphäre
  des  Individuums  wird  mit  steigender  Kultur  stets  grösser.
Aber  trotzdem  kann  man  hier  noch  nicht  von  Grundrechten  im
heutigen  Sinne  reden,  denn  diese  Sphäre  war  in  Athen  immer  nur
faktisch  vorhanden;  der  Bürger  hatte  zwar  einen  fest  anerkannten

!  Vgl.  zu  diesem  Paragraphen:  Srauı,  Die  Philos.  d.  Rechts  IIs  520;
JELLINER,  A.St.L.  S.  260f.,  Erkl.  S.  30  f.,  57  £.;  Somutze,  Pr.St.R.  8.  363.

?  Kurz  skizziert  von  JELLINEK,  A.St.L.  8.  264.

’1l  ec.  8264  f.