6 Einleitung.
kleinere Teile, die zwar politisch zu dem behandelten Ge—
biet gehören, aber in ganz anderen Landschaften liegen, von
der Betrachtung hier auszuschließen; sie sollen jedoch an dieser
Stelle ausdrücklich erwähnt und aufgezählt werden. Es ge—
hört hierher vom Großherzogtum Hessen das kleine Gebiet von
Wimpfen, das, von württembergischem und badischem Gebiet
ganz umschlossen, weitab von der Provinz Starkenburg in den
Muschelkalk-Keuperplatten des Schwäbisch-fränkischen Stufen-
landes liegt, sowie die zur Provinz Hessen-Nassau gehörenden
Kreise Schmalkalden und Rinteln, deren erster an dem Ost-
abhang des Thüringer Waldes, der andere in dem Weser-
gebirge und dem Norddeutschen Tiefland zwischen Hameln und
Minden gelegen ist. Endlich zählt zu ihnen die zum Fürstentum
Waldeck gehörende kleine Enklave Pyrmont bei Hameln. An-
dererseits erscheint es aber nicht angängig, den im Taunus und
Westerwald liegenden preußischen Kreis Wetzlar nur wegen
seiner aus rein historischen Ursachen entsprungenen administra-
tiven Zuteilung zur Rheinprovinz auszuschließen, da er in das
hier zu besprechende Gebiet vollständig hineinfällt, von ihm
umschlossen wird und in jeder Hinsicht einen Teil von ihm
darstellt.
Zu dem so abgerundeten Gebiet, das unserer Besprechung
zugrunde liegen soll, gehören dann nach politischer Zugehörig-
keit, Flächengröße und Einwohnerzahl folgende Teile:
A. Großherzogtum Hessen. dqkm Einw. 1905
Provinz Starkenburg (ausschließlich
Wimpfen 10) 2999,04 639 888
„ Oberhessen 3 286,63 296 755
„ Rheinhessen 1 375,03 369 424
Großherzogtum Hessen (ausschließl.
Wimpfen) . . . ... 7 660,70 1 206 067
1) 27,89 qkm mit 3108 E.