Einleitung. 17
zwischen denen auch noch pfälzische, mainzische, trierische
und hessische Gebietsteile lagen. Die wichtigsten Einzellinien
wurden die von Nassau-Usingen und Nassau-Weilburg, welch
letztere noch heute in Luxemburg herrscht. Rasches Bei—
treten zum Rheinbund brachte am Anfang des vorigen
Jahrhunderts den Herzogstitel, die Souveränität und
eine bedeutende Territorialvergrößerung von 1700 qkm,
so daß bei der Wiedervereinigung in einer Hand im
Jahr 1816 das Herzogtum ein gut abgerundetes Gebiet
darstellte. 1866 wurde es von Preußen annektiert und zu-
sammen mit Hessen-Homburg, dem hessischen Hinterland und
der freien Stadt Frankfurt als Regierungsbezirk Wiesbaden
der Provinz Hessen-Nassau zugeteilt.
Frankfurt ist nachweislich seit 1220 freie Reichsstadt ge-
wesen bis zum Jahr 1806, in dem es von Napoleon I. auf-
gehoben und Stadt und Gebiet dem Fürst-Primas des Rhein-
bunds, Karl von Dalberg, zugeteilt wurde. 1810 fand durch
Vereinigung mit Hanau, Fulda, Wetzlar und Aschaffenburg
eine Erweiterung von dessen Herrschaft zum Großherzogtum
Frankfurt statt, das 1815 vom Wiener Kongreß wieder auf-
gelöst wurde. Frankfurt wurde dann von neuem zur freien
Stadt und 1816 zum Sitz des Deutschen Bundes erklärt, und
blieb es, bis Preußen es 1866 einverleibte.
Der Kreis Wetzlar gehörte früher in seinem größeren Teil
zur Grafschaft Solms, dem Gebiet eines alten Dynasten-
geschlechts in der Wetterau, das 1129 zuerst erwähnt wird,
Landeshoheit, Reichsunmittelbarkeit und Reichsstandschaft be-
saß und 1742 in den Reichsfürstenstand erhoben wurde. In
den Rheinbundszeiten kamen seine wetterauischen Besitzungen
an Hessen, das im jetzigen Kreis Wetzlar gelegene Braunfelser
Land zu Nassau; im Wiener Kongreß wurde letzteres dagegen
auf seinen Wunsch zusammen mit der Stadt Wetzlar Preußen
zugesprochen, das es der Rheinprovinz zuteilte.
Greim, Landeskunde von Hessen. 2