70 Rhein- und Mainebene.
Mainebene im Süden bei Bergen, gegen die Niddaebene im
Norden bei Vilbel.
Die Flüsse der Oberrheinischen Tiefebene sind fast sämtlich
als „Artefakte“ zu bezeichnen, d. h. sie befinden sich nicht mehr
in ihrem natürlichen Zustand, sondern sind durch die Tätigkeit
des Menschen in mannigfacher Weise verändert und in ihrem
natürlichen Wirken beschränkt worden. Das ist in besonders
umfassendem Maße beim Rhein geschehen, um ihn auch bei
niedrigeren Wasserständen in der Verfassung einer brauchbaren
Schiffahrtsstraße zu erhalten und die dazu nötige Wassertiefe
möglichst zu garantieren, sowie ihn bei Hochwasser an der
Überschwemmung der weiten Striche sich nur wenig über
seinen Spiegel erhebenden Kulturlandes zu hindern. Zu diesen
Zwecken sind Buhnen und Leitwerke bis zur Mittelwasserhöhe
eingebaut, die den Strom bei niedrigem Wasserstand einengen
und zum Zusammenhalten seines Wasservorrats zwingen,
außerdem wurden die langen, fischförmig gestalteten, oben und
unten zugespitzten Inseln, die „Auen“, teilweise durch Dämme
an das Ufer angeschlossen, wobei man durch den Anschluß der
Ingelheimer Au bei Mainz einen großen Sicherheits= und
Floßhafen gewann. Rechtsseitig wurde auf der ganzen Länge,
linksseitig, soweit nicht der Steilrand Rheinhessens an den
Strom herantritt, das niedrig gelegene Land durch Hochwasser-
deiche abgeschlossen und vor Überschwemmungen geschützt.
Außerdem wurden an zwei Stellen Regulierungsarbeiten vor-
genommen, die zu einer Veränderung der Laufrichtung des
Flusses führten. Das geschah am „Welschloch“ bei Lampert-
heim, wo bei Hochwasser im Jahr 1801 die engste Stelle einer
Stromschleife vom Fluß durchbrochen worden war und recht
ungünstige Verhältnisse für die Schiffahrt entstanden waren,
denen die hessische Regierung erst in den siebziger Jahren des
vorigen Jahrhunderts abhalf, und bei dem 1828 ausgeführten
Durchstich am Geyer oberhalb Oppenheims, durch den der