Einleitung.
Das Gebiet, das in diesem Bändchen behandelt werden
soll, umfaßt das Großherzogtum Hessen, die preußische Pro-
vinz Hessen-Nassau und das Fürstentum Waldeck. Es liegt
zwischen dem 49. und 51. Grad nördlicher Breite, dem 7. und
11. Grad östlicher Länge von Greenwich, bildet einen Teil des
westlichen Mitteldeutschlands und erstreckt sich vom Neckar
im Süden bis zur Weser nach Norden und von dem Rhein
im Westen bis zu der Werra im Osten. Vom geographi-
schen Standpunkt aus bildet es keine in sich geschlossene Ein-
heit und besteht auch nicht aus einer Vielheit von ihm ganz
umfaßter, in sich einheitlicher Landschaften, sondern wie es an
einer Anzahl von Einzellandschaften Anteil hat, so greifen
diese ihrerseits wieder fast sämtlich über die Grenzen unseres
Gebiets hinaus und erstrecken sich in andere deutsche Staaten
bzw. preußische Provinzen. Das ist eine gewöhnliche Erschei-
nung, wenn die Begrenzung eines Gebiets nach politischen
Grenzen vorgenommen wird, da diese nicht nur durch natür-
liche Verhältnisse, sondern auch durch den geschichtlichen Ent-
wicklungsgang mitbestimmt werden und deshalb die geo-
graphischen Landschaften meist ohne Rücksicht auf ihre natür-
liche Zusammengehörigkeit auseinanderschneiden. Um einiger-
maßen der Aufgabe gerecht zu werden, eine zusammenfassende
Schilderung zu geben, ist es deshalb bei der Feststellung der
natürlichen Verhältnisse nicht zu vermeiden, daß hier und da
über die Grenzen des Gebiets hinausgeschaut wurde; leichter
fällt es bei den anthropogeographischen Teilen, bei den wirt-
schaftlichen und Siedelungsverhältnissen, die ihrerseits bis zu
einem gewissen Grad von den politischen Grenzen abhängen,
sich an diese zu halten. Weiter schien es notwendig, solche