Metadata: Heft 10. Verfassungs-Urkunden für die freien und Hansestädte Lübeck, Bremen und Hamburg.

s. 132. Uebersicht des Inhaltes. 
Erster Abschnitt. 
Allgemeine Bestimmungen. Art. 1—4. 
Zweiter Abschnitt. 
Der Senat. 
Zusammensetzung. Art. 5. 
Wahlbeschränkungen. Art. 6. 
Wahlordnung. Art. 7. 
Wiederbesetzung einer erledigten Stelle im Senate. Art. 8. 
Verpflichtung, der Wahl Folge zu leisten. Art. 9. 
Einführung und Eid. Art. 10. 
Versetzung von Mitgliedern des Senates in den Ruhestand und 
Austritt aus dem Senate. Art. 11. 
Wohnsitz der Senatsmitglieder. Art. 12. 
Verpflichtung der Senatsmitglieder aus dem Gelehrtenstande, kein 
anderweitiges Berufsgeschäft zu betreiben. Art. 13. 
Vorsitz im Senate. Art. 14. 15. 
Rathssetzung. Art. 16. 
Secretaire und Staatsarchivar. Art. 17. 
Wirkungskreis des Senates. Art. 18. 
Dritter Abschnitt. 
Die Bürgerschat. 
lgemeine Bestimmung. Art. 19. 
I. Die Bürgerschaft in ihrer Gesammtheit. 
1. Zusammensetzung. Art. 20—29. 
2. Wahlversammlungen. Art. 30—33. 
3. Wortführer und Protokollführer. Art. 34—36. 
4. Versammlungen der Bürgerschaft. Art. 37—49. 
5. Wirkungskreis. Art. 50—52. 
II. Der Bürgerausschuß. 
1. Zusammensetzung. Art. 53. 54. 
2. Wortführer und Protokollführer. Art. 55—57. 
3. Versammlungen des Bürgerausschusses. Art. 58—68. 
4. Wirkungskreis. Art. 69—72. 
Vierter Abschnitt. 
Verfahren bei beharrlicher Meinungsverschiedenheit zwischen dem Senate 
und der Bürgerschaft. Art. W“zt heit zwisch
	        
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