Full text: Kriegsbuch. Erster Band. (1)

Vorwort. 
Der Weltkrieg, in dem Deutschland seit länger als 11 Monaten 
kämpft, hat nicht nur bewiesen, daß das in unseren tapferen Heeren 
verkörperte Gefüge der deutschen Volkskraft seinesgleichen sucht, sondern 
hat auch eine bewunderungswürdige Mobilmachung des deutschen Rechtes 
auf allen Gebieten zur Folge gehabt. In erster Reihe war den Kriegs- 
teilnehmern Rechtsschutz zu gewähren, also namentlich denen, die für des 
Vaterlandes Größe draußen in Feindesland ihr Leben einsetzen. Sodann 
galt es, denjenigen unseres Volkes zu helfen, die unter der Umwälzung 
aller wirtschaftlichen Verhältnisse durch den Krieg zu leiden haben, und 
diese Aufgabe war um so schwerer, als Deutschland im stolzen Vertrauen 
auf die Kraft seines Wirtschaftslebens — im Gegensatz zu allen seinen 
Feinden — von der Einführung eines allgemeinen Moratoriums ab- 
gesehen hat. Des weiteren sah sich der Gesetzgeber genötigt, die großen 
Fragen der Volksernährung während des Krieges zu lösen. Dazu trat 
die Fortbildung des sozialen Rechtes, die Regelung des Geldmittel- 
verkehrs und die Umstellung der Kreditverhältnisse auf den Kriegs- 
zustand. Endlich bedurften auch die rechtlichen Beziehungen zu dem 
Ausland einer Neugestaltung. 
So ist aus der heiligen Not der Zeit ein Werk entstanden, dessen 
— trotz aller Mängel im einzelnen — Deutschland sich freuen darf. 
Aber nicht nur der Gesetzgeber hat sich den ihm gestellten schwierigen 
Aufgaben gewachsen gezeigt. Auch die zur Anwendung und wissenschaft- 
lichen Durchdringung dieses neuen Rechtes Berufenen können stolz sein 
auf das von ihnen Geleistete. 
Dieses von Deutschen für Deutsche geschaffene Kriegsrecht zu- 
sammenfassend und übersichtlich darzustellen, ist die Aufgabe des Kriegs- 
buchs. Das Werk bringt den Wortlaut sämtlicher Kriegsgesetze und 
Kriegsverordnungen des Bundesrats und des Reichskanzlers und ihre 
amtliche Begründung nebst den wesentlichsten Ausführungsbestimmungen, 
sowie den gesamten Stoff, der durch Rechtsprechung und Rechtslehre 
beigebracht ist. Es ist in der 1. Hälfte (S. 1 bis 528) Anfang Juni, 
in der 2. Hälfte (S.529 bis Schluß) Mitte Juli abgeschlossen. Sollte 
sich ein Bedürfnis dafür herausstellen, so wird eine Fortsetzung durch 
Nachträge erfolgen.
	        
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