Sicherstellung der Volksernährung mit Brotgetreide und Mehl. 571
ökon. 104 12. — Elybacher, Die deutsche Volksernährung und der englische Aushunge-
rungsplan, Braunschweig 1914. — Graf von Moltke, Das Problem der Volksernährung
im Kriege, Preuß Jahrb. 155 473, 157 295. — Zimmermann, Unser täglich Brot, Soz Pr.
2473. — Derselbe, Gemeinwirtschaftliche Brot. und Mehlversorgung, das. 24 425. —
Zitzen, Die Organisation der Lebensmittelbeschaffung, das. 24 641. — Fahlreiche Aufsätze
in der Sozialen Praxis ohne Angabe des Verfassernamens.
2. Rechtswissenschaft: a) Heinrici, Die Bundesratsverordnung über die Regelun
des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl vom 25. Januar und 6. Februar 1915, 2. Abdru
(im Anhang III Die Verordnung über die Regelung des Verkehrs mit Hafer vom 13.
bruar, 24. und 31. März 1915). — Szczesny, Die Kriegsgesetze und Verordnungen über
die Höchstpreise, Sicherstellung der Volksernährung, der Rohstoffe, Metalle usw. d) Die
Erläuterungen einzelner Bestimmungen ergeben sich aus dem Bericht.
Maßnahmen des Jahres 1914.
Überblick.
D. 65: Von durchschlagender Wichtigkeit, aber auch besonders schwierig war
die Aufgabe, die Volksernährung überhaupt und zu Preisen, die unter
den gespannten Verhältnissen des Kriegszustandes noch annehmbar erscheinen,
sicherzustellen.
Für die Ernährung des deutschen Volkes steht in diesem Jahre, in welchem
die Einfuhr an Nahrungsmitteln beinahe wegfällt und die Ausfuhr untersagt ist,
an Bodenfrüchten im wesentlichen nur die eigene Ernte zur Verfügung. Sie
deckt nach den allgemein bekannten Schätzungen den deutschen Bedarf an Roggen,
Hafer und Kartoffeln, während an Weizen etwa 2 Millionen Tonnen und an
Gerste etwa 3 Millionen Tonnen fehlen. Hierzu treten noch die Vorräte, die
beim Händler, Müller, Bäcker jederzeit lagern müssen, weil sonst der Wirtschafts-
betrieb zum Stillstand kommen würde. Unter Einrechnung der am 1. Juli 1914
vorhandenen Vorräte könnte, bis alles aufgezehrt wäre, der deutsche Roggen-
bedarf bis Anfang September nächsten Jahres und der Weizenbedarf bis Anfang
August gedeckt werden. Der Fehlbetrag an Futtergerste spielt in die Frage der
menschlichen Ernährung nur mittelbar hinein. Die vorhandenen Vorräte würden
unter normalen Verhältnissen nur bis zur nächsten Ernte reichen. Nun führt
aber England diesen Krieg je länger desto schärfer als Wirtschaftskrieg mit dem
besonderen Ziel, das deutsche Volk auszuhungern. Es muß also beizeiten auf
den Fall Bedacht genommen werden, daß der Krieg über dieses Erntejahr hinaus
dauert. Daher müssen die Getreidemengen nicht bloß bis zur nächsten Ernte
reichen, sondern darüber hinaus bis in das nächste Erntejahr hinein. Am
1. August 1915 müssen ebenso reichliche Vorräte bereit sein, als sie vor Anfang
dieses Erntejahres vorlagen.
1. Der Durchschnittsbrand der Brennereien wurde wesentlich eingeschränkt
durch die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 15. Oktober 1914, Reichs-
Gesetzbl. 434. Infolge dieser Bestimmung stehen etwa 0,16 Millionen Tonnen
Roggen und etwa 1 Million Tonnen Kartoffeln für die menschliche Ernährung
mehr zur Verfügung.
2. Um zu verhüten, daß das Verfüttern von Roggen bei der Knappheit
der Futtermittel noch stärker und damit die Brotversorgung der Bevölkerung
gefährdet würde, wurde durch die Bekanntmachung über das Verfüttern von
Brotgetreide und Mehl, vom 28. Oktober 1914 (Reichs-Gesetzbl. 460) die Ver-
fütterung von mahlfähigem Roggen und Weizen, auch von geschrotetem, sowie
von Roggen= und Weizenmehl, das zur Brotbereitung geeignet ist, verboten und
unter Strafe gestellt. [Diese Bekanntmachung ist später aufgehoben durch § 11
Abs. 2 Bek. vom 5. Januar 1915, Reichs-Gesetzbl. 6.)
3. Durch die Bekanntmachung über das Ausmahlen von Brotgetreide, vom
28. Oktober 1914 (Reichs-Gesetzbl. 461) wurde vorgeschrieben, daß zur Mehl-