Bekanntmachung über die Erhöhung des Haferpreises vom 13. Februar 1915. 769
Arschen 273 Hamburg . ... . . .. 269
Berin 264 Hannoer 270
Braunschwig 269 Kieli. 268
Brezmzmenn 271 Koönigsberg i. V r. 256
Breslon 256 Leipiggaa 266
Brombreg 258 Magdebuns 268
Cassel 270 Mannbhdmen 274
Cöhn 273 Münczhen 272
Daniigga 259 Poser 257
Dortmuud 275 Rostocck 262
Dressen 264 Saarbrücken 276
Duisbugsg 274 Schwerin i. M. 262
Emden 270 Stetin 261
“——DÖ D 269 Straßburg i. 6E6K. 275
Frankfurt aM—M. 273 Stuttgart . ... . ... 272
Gleiwmwiss ... 254 Zwickkoo 267
Die Höchstpreise gelten nicht für Saathafer, der nachweislich aus
landwirtschaftlichen Betrieben stammt, die sich in den letzten zwei Jahren
mit dem Verkaufe von Saathafer befaßt haben.
§ 2.
In den im § 1 nicht genannten Orten (Nebenorten) ist der Höchst-
preis gleich dem des nächstgelegenen, im 8 1 genannten Ortes (Hauptort).
Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten höheren
Verwaltungsbehörden können einen niedrigeren Höchstpreis festsetzen.
Ist für die Preisbildung eines Nebenorts ein anderer als der nächst-
gelegene Hauptort bestimmend, so können diese Behörden den Hoöchst-
preis bis zu dem für diesen Hauptort festgesetzten Höchstpreis hinauf-
setzen. Liegt dieser Hauptort in einem anderen Bundesstaate, so ist die
Zustimmung des Reichskanzlers erforderlich.
8 3.
Der Höchstpreis bestimmt sich nach dem Orte, an dem die Ware ab-
zunehmen ist. Abnahmeort im Sinne dieser Verordnung ist der Ort,
bis zu welchem der Verkäufer die Kosten der Beförderung trägt.
§ 4.
Die Höchstpreise gelten für Lieferung ohne Sack. Für leihweise
Überlassung der Säcke darf eine Sackleihgebühr bis zu einer Mark für
die Tonne berechnet werden. Werden die Säcke nicht binnen einem
Monat nach der Lieferung zurückgegeben, so darf die Leihgebühr dann
um fünfundzwanzig Pfennig für die Woche bis zum Höchstbetrage von
zwei Mark erhöht werden. Werden die Säcke mitverkauft, so darf der
Preis für den Sack nicht mehr als achtzig Pfennig und für den Sack,
der fünfundsiebzig Kilogramm oder mehr hält, nicht mehr als eine Mark
Kriegsjahrbuch. 49