B., btr. ein vereinf. Enteignungsverf. z. Beschaff. v. Arbeitsgelegenh. 2c., v. 11. Sept. 14. 803
Wo zur Zeit in mehr als neunstündigen Schichten gearbeitet wird, ist auf
Ein führung achtstündiger Schichten hinzuwirken, sobald die Leistung des
Betriebes eine Anderung der Arbeitseinteilung ohne Nachteil für die rechtzeitige
Erledigung der Aufträge zuläßt.
Einführung von Feierschichten, d. h. Beschäftigung der Arbeiter in
ein= oder mehrtägigem Wechsel, wenn die vorliegende Arbeit nicht ein besonderes
Einarbeiten und eine dauernde Beschäftigung verlangt. Dies geschieht zur
Linderung der Not und besseren Verteilung des Verdienstes, namentlich an
Orten, wo die Arbeitslosigkeit besonders groß ist.
Maßregeln gegen die Ausbeutung der Notlage der Arbeiter.
Lieferanten, die das Überangebot von Arbeitskräften ausnutzen und den Arbeitern
ganz ungenügende Löhne zahlen, sind, sobald dies bekannt wird, zu verständigen,
daß sie von ferneren Lieferungen und Leistungen ausgeschlossen werden mußten,
wenn sie fortfahren sollten, die Löhne zu drücken.
Maßnahmen, um die Fabriken davor zu schützen, ihre Werke
zu schließen. Vergebung von Heereslieferungen an eine größere Zahl in-
dustrieller Betriebe, von Genossenschaften, Innungen usw.
Erleichterung von Ausfuhrverboten für Maschinen usw., soweit es mit den
militärischen Interessen vereinbar ist, um die Werke nach Möglichkeit mit Auf-
trägen für das neutrale Ausland zu versehen.
Auch bei Unterbringung und Beschäftigung der Kriegsgefangenen
hat die Heeresverwaltung auf den Schutz und die Förderung der Interessen der
inländischen Arbeiter wie Unternehmer nach Möglichkeit Rücksicht genommen.
Die Unterkunftsrdume für Kriegsgefangene werden durch Unternehmer hergestellt;
Kriegsgefangene helfen bei der Ausführung dieser Arbeiten sowie bei allen andern
für die Einrichtung und Unterhaltung des Lagers mit. Soweit die Gefangenen hier-
durch nicht genügend beschäftigt werden können, werden sie zur Aushilfe in der
Ernte sowie zur Durchführung größerer Landeskulturarbeiten (Verbesserung der
Wege= und Wasserstraßennetze, Moorkulturen usw.) mit verwendet, aber nur dann,
wenn arbeitslose deutsche Arbeiter hierdurch keine Nachteile er-
leiden. — Durch die Lieferung von Barackenmaterialien, aller sonstigen Geräte
und Einrichtungsgegenstände für die Gefangenenlager, sowie der Verpflegungsgegen-
stände für Gefangene entstehen den gewerblichen Unternehmern und Lieferanten
sowie den Handwerkern und sonstiger handeltreibender Bevölkerung viele Verdienst-
möglichkeiten, die bei der schwierigen Geschäftslage von günstigem Einfluß sind.
5. Dereinfachtes Enteignungsverfahren in Dreußen.
à) Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren
zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung von
Kriegsgefangenen. Vom 11. September 1914 (genehmigt durch die
beiden Häuser des Landtags laut Bekanntmachung vom 9. Rovember
1914, GS. S. 174) mit den Anderungen (88 4a, 10 Abs. 2 Satz 1)
der Verordnung vom 27. März 1915.
(GS 159, 57.)
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen usw.,
verordnen auf Grund des Artikel 63 der Verfassungsurkunde für den
Preußischen Staat vom 31. Januar 1850 (Gesetzsamml. S. 17) und
auf den Antrag Unseres Staatsministeriums, was folgt:
81.
Für Arbeiten, die zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur
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