896 G. Vergeltungsmaßregeln.
Nachweise abhangig, daß die Bestimmungen der Verordnung im gegebenen Falle
nicht zutreffen.
4. Zahlung durch Überweisung.
Sieskind a. a. O. 8 zu § 1, Friedländer, Bayppfl 8. 15 70: Hierher ge-
hört jede Art von Überweisung im Bank= und Postverkehr, auch Anweisungen
und Postanweisungen nach neutralen Ländern, sowie die gerichtliche Überweisung
nach §s 835 8#pO. A. M. hinsichtlich der gerichtlichen Uberweisung Heß a. a. O. 1
u § 1.
s 5. Zahlungen in sonstiger Weise.
a) Gehört hierher auch die Hingabe an Zahlungs Statts
a. Bejahend.
Friedländer, Bayß#pfl S. 15 69, Sieskind a. a. O. 9 zu § 1.
8. Verneinend.
v. Harder, 3W. 14 991, HSeß a. a. O. 1 zu § 1.
b) Gehört die Abtretung hierher?
a. Bejahend.
Sieskind a. a. O. P zu § 1: Hierunter fallen alle Leistungen an Erfüllungs
Statt, wie Übereignungen von Gold= und Silberbarren, Juwelen, Nahrungs-
mitteln usw., Abtretungen von Forderungen, und zwar auch dann,
wenn sie gegen englische Schuldner gerichtet sind, da die Abtretungsempfänger
unter Umständen diese Forderungen im neutralen Auslande verpfänden und
hierdurch Geldmittel nach England schaffen können.
8. Verneinend.
Heß a. a. O. 1 zu § 1.
o) Gehört die Aufrechnung hierher?
a. Bejahend.
Asch, 3W. 14 912.
8. Verneinend.
Bendix a. a. O. 125, Friedländer, Baysn#pfl 3. 15 69.
III. Abführung und Überweisung von Geld und Wertpapieren.
1. Allgemeines.
Sieskind a. a. O. 10 zu § 1, Heß a. a. O. 1 zu § 1: Es handelt sich hier
um die Fortschaffung von Vermögensstücken ohne Rücksicht auf eine Verbindlichkeit
(Gegensatz Halbs. 1), z. B. durch Schenkung.
2. Geld.
a) Sintenis a. a. O. 5 zu § 1: Der Ausdruck Geld ist im weitesten Sinne
zu verstehen, also z. B. auch auf Reichsbanknoten und Reichskassenscheine aus-
zudehnen.
b) Sieskind a. a. O. 10 zu § 1, Heß a. a. O. 1 zu § 1: Gold, Silber-
barren, Juwelen gehören nicht hierher.
3. Wertpapiere.
a) Sieskind a. a. O. 11 zu § 1: Es macht keinen Unterschied, ob das
Wertpapier ausländisch oder inländisch, börsengängig oder nicht börsengängig ist. —
Sparkassenbücher, Pfandscheine, Oypothekenbriefe, Gesellschaftsanteile gehören nicht
zu den Wertpapieren.
b) Sintenis a. a. O. 6 zu § 6: Der Begriff „Wertpapier“ ist der gleiche
wie im Handelsrechte.