Vorlehrungen der Heeresverwallung zur Beschaffung des Heeresbedarfs. 921
Entwicklung, welche der deutsche Qusfuhrhandel während des Krieges trotz aller
Beschwerungen aufzuweisen hat. do# sind auch die Klagen über eine zu weit gehende
Kusdehnung der Derbote allmählich verstummt in dem Maße, in welchem ein
besseres Derständnis für die durch den Nrieg bedingten Opfer Platz griff und das
Bestreben der Reichsleitung gewürdigt wurde, den berechtigten Wünschen von
handel und Industrie im Rahmen des Julässigen entgegenzukommen.
Bei der handhabung der Kusfuhrbewilligungen ist besonderer Wert darauf
gelegt worden, den Geschäftsgang zu vereinfachen und den Wünschen und Inter-
essen der beteiligten Berufszweige Gelegenheit zur Dertretung zu geben. Für
eine Reihe gewerblicher Gruppen hat es sich ermöglichen lassen, im Einwer-
nehmen mit den Interessenten entralen für die Dorbereitung der Kusfuhr-
bewilligungen einzurichten, denen besondere, aus den Interessentenwertretungen
entnommene Dertrauensmänner vorstehen. Derartige Eimichtungen bestehen
für die chemische Industrie, die Dapierindustrie, die Nautschuk verarbeitenden
Betriebe, die Juckerindustrie, die Eisen= und Stahlindustrie (mit Kusnahme von
EGießerei und Maschinen), die Maschinenindustrie, die Gießerei, Wollgarn, Gerb-
stoffe, Häute und Selle zur Cederbereitung, Leder und Cederwaaren. Bei zahl-
reichen Waren konnte von dem Erfordernis der besonderen Genehmigung für
die einzelnen Sendungen abgesehen und unter bestimmten Doraussetzungen die
allgemeine Julassung der Kusfuhr zugestanden werden.
Es hat sich nicht vermeiden lassen, daß der Nreis der unter die Derbote zu stellen-
den Waren mehrfach verändert werden mußte. Kbgesehen von wechselnden
militärischen KAnforderungen und den im TLaufe der zeit vorgenommenen Er-
mittelungen von Inlandsbeständen sind solche Deränderungen auch dadurch
bedingt worden, daß sich mehrfach auffällige Hbzüge von Waren nach dem Kus-
lande und in Derbindung damit auch ungerechtfertigte Dreissteigerungen gezeigt
haben, denen zur Wahrung der inländischen Interessen, und zwar in vielen
Sällen recht plötzlich, entgegengetreten werden mußte.
D. N. II 30: Die Zahl der unter die Ausfuhr= und Durchfuhr-
verbote gestellten Waren ist vermehrt worden. Die fortgesetzten Bestrebungen
der feindlichen Mächte, auf dem Wege durch die neutralen Länder für die
Kriegführung notwendige Waren und Stoffe aus Deutschland heranzuziehen,
machten Gegenmaßregeln notwendig. Es hat sich dabei nicht vermeiden lassen,
die Ausfuhrverbote auch auf solche Waren auszudehnen, welche wichtige Ausfuhr-
güter des Reiches darstellen. Die Grundsätze für die Erteilung von Ausfuhr-
bewilligungen haben eine Anderung nicht erfahren.
II. Vorkehrungen der Beeresverwaltung zur Heschaffung des
Heeresbedarfs.
1. Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung.
D. 78: Während der Mobilmachungszeit erwies sich die im Frieden übliche
Beschaffung des Heeresbedarfs, namentlich an Getreide, Mehl und
Vieh, durch freihändigen Ankauf der Proviantämter als nicht zweckentsprechend.
Der an den zahlreichen einzelnen Beschaffungsstellen plötzlich hervortretende starke
Bedarf führte zu ebensowenig gewollten wie erwünschten Uberbietungen und
vorübergehend zu einer durch die allgemeine Marktlage an sich keineswegs gerecht-
fertigten erheblichen Preissteigerung. Der nächstliegende Gedanke, den Heeres-
bedarf an lebendem Vieh, Brotmaterial, Hafer, Heu und Stroh auf Grund des