Full text: Kriegsbuch. Erster Band. (1)

Bek., btr. vorüberg. Abänd. d. Ausf.Vorschr. d. Bundesr. z. Viehseuchenges. v. 4. Feb. 15. 931 
aus gefährdetem deutschen Grenzgebiet oder besetztem feindlichen Gebiete zur 
Sicherung vor Beraubung und Zerstörung zurückgesandt worden. Vielfach war 
solches „Bergegut“ in halbzerstörten oder verbrannten Zoll- und Eisenbahn- 
niederlagen und auch neben den Schienengleisen aufgesammelt worden. Ganz 
überwiegend hat es sich hierbei um das Eigentum deutscher Reichsangehöriger 
gehandelt. Der „Zentralstelle für Kriegsbeute“ ist die Aufgabe zugewiesen 
worden, in Verbindung mit der „deutschen Ausgleichstelle“ für Eisenbahngüter 
bei der Eisenbahndirektion in Berlin die Eigentümer oder Verfügungsberechtigten 
solcher Güter zu ermitteln, Verlustanmeldungen nachzugehen und den Geschädigten 
wieder zum Besitz oder doch zur Gewißheit über den Verbleib ihrer vermißten 
Güter zu verhelfen und gleichzeitig die Einzelstaaten und das Reich gegen un- 
begründete oder übertriebene Schadensersatzansprüche sicherzustellen. Bei solchen 
aufgefundenen Gütern, welche für die Heeresverwaltung Bedeutung besitzen, be- 
arbeitet die Zentralstelle auch die Beschlagnahme und die Auseinandersetzung mit 
den Eigentümern. Als „Kriegsbeute“ anzusprechende Güter führt sie der Beute- 
verwertung zu. Endlich ist der Zentralstelle für Kriegsbeute die Unterbringung 
solcher in Feindesland von den Truppen beschlagnahmten Güter übertragen 
worden, für welche nicht die Kriegsrohstoffabteilung zuständig ist.
	        
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