Bek., btr. vorüberg. Abänd. d. Ausf.Vorschr. d. Bundesr. z. Viehseuchenges. v. 4. Feb. 15. 931
aus gefährdetem deutschen Grenzgebiet oder besetztem feindlichen Gebiete zur
Sicherung vor Beraubung und Zerstörung zurückgesandt worden. Vielfach war
solches „Bergegut“ in halbzerstörten oder verbrannten Zoll- und Eisenbahn-
niederlagen und auch neben den Schienengleisen aufgesammelt worden. Ganz
überwiegend hat es sich hierbei um das Eigentum deutscher Reichsangehöriger
gehandelt. Der „Zentralstelle für Kriegsbeute“ ist die Aufgabe zugewiesen
worden, in Verbindung mit der „deutschen Ausgleichstelle“ für Eisenbahngüter
bei der Eisenbahndirektion in Berlin die Eigentümer oder Verfügungsberechtigten
solcher Güter zu ermitteln, Verlustanmeldungen nachzugehen und den Geschädigten
wieder zum Besitz oder doch zur Gewißheit über den Verbleib ihrer vermißten
Güter zu verhelfen und gleichzeitig die Einzelstaaten und das Reich gegen un-
begründete oder übertriebene Schadensersatzansprüche sicherzustellen. Bei solchen
aufgefundenen Gütern, welche für die Heeresverwaltung Bedeutung besitzen, be-
arbeitet die Zentralstelle auch die Beschlagnahme und die Auseinandersetzung mit
den Eigentümern. Als „Kriegsbeute“ anzusprechende Güter führt sie der Beute-
verwertung zu. Endlich ist der Zentralstelle für Kriegsbeute die Unterbringung
solcher in Feindesland von den Truppen beschlagnahmten Güter übertragen
worden, für welche nicht die Kriegsrohstoffabteilung zuständig ist.