Full text: Kriegsbuch. Erster Band. (1)

936 J. Verkehrsbeschränkungen u. Maßnahmen der öffentl. Betriebsverwaltungen. 
günstigung auf Reisen zu Lazarettbesuchen im besetzten feindlichen Ausland 
war aus militärischen Gründen noch nicht angängig.) 
2. Ausgabe von Arbeiter-Rückfahrkarten nach Bedarf an jedem beliebigen 
Wochentage und auf Entfernung von über 50 km, sowie Ausdehnung der 
Gültigkeitsdauer der Arbeiter-Wochenkarten auf 14 Tage in solchen Ver- 
bindungen, in denen wegen Arbeitseinschränkungen ein Bedürfnis hierzu 
vorliegt, längstens für die Dauer des Krieges. 
3. Gewährung des Militärfahrpreises für Zwecke der militärischen Vorbereitung 
ver Jugend von mehr als 16 Jahren — längstens für die Dauer des 
rieges. 
4. Gewährung des halben Fahrpreises II. und III. Klasse an in der Ge- 
nesung befindliche Kriegsteilnehmer, die auf Kosten des Roten Kreuzes in 
Kurorte und Bäder entsandt werden. 
Ferner die Freifahrtbewilligungen für Erntehilfe-Arbeiter und Flüchtlinge sowie 
die Fahrpreisermäßigungen für gemeinschaftliche Reisen von Industriearbeitern.
	        
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