Full text: Kriegsbuch. Zweiter Band. (2)

204 D. Finanzgesetze. 
der bestehenden und der noch zu erwartenden Schwierigkeiten zu bekommen. Die: 
Aussicht genommenen Sachverständigen wurden daher auf den 18. und 10. Movem 
1915 zu einer eingehenden Beratung mit folgender Tagesordnung berufen: Wel et 
Maßnahmen sind geeignet, die Beschaffung des nötigen Immobiliar. 
kredits insbesondere für den Kleinwohnungsbau nach dem Kriege " 
leichternd 6 
Die Derhandlungen waren dadurch vorbereitet worden, daß auf Grund eines im 
Reichsamt des Innern ausgearbeiteten Fragebogens eingehende Gutachten über die 
Sustände auf dem Gebiete des Immobiliarkredits erstattet sind von 
den Hrofessoren Dr. BZredt und Dr. Eberstadt als Dertretern der Wissenschaft 
Justizrat Dr. Zaumert und Hräsident a. D. Dr. van der Borght als Vertretern 
des Hausbesitzes, Stadtrat a. D. Dr. H. Cuther als Vertreter der städtischen 
Verwaltungen, Direktor der Preußischen Dentral-Zodenkredit-Atiengesellschaft 
Dr. Schwartz als Dertreter der Bppothekenbanken, Hrofessor Dr. Albrecht und 
Exzellenz Dr. Dernburg als Dertretern der gemeinnützigen Organisationen und 
der Mieter. 
Die erstatteten Gutachten waren den eingeladenen Sachverständigen vor der 
Tagung zur Durcharbeitung übersandt worden. 
Die Reichsleitung glaubt durch die Beratung der Sachverständigen in Verbindung 
mit den erstatteten Gutachten eine Sammlung von Unterlagen schaffen zu können, die 
es den Bundesregierungen erleichtert, geeignete Maßnahmen gegenüber bestehenden 
Mißständen auf dem Gebiete des Immobiliarkredits zu ergreifen. 
5. Bericht über die Gutachten. 
(Abdruck der Berichte in Genoss Bl. 15 620, 638, 651; 16 31, 54). 
d##KBredt. Dr. Bredt untersucht in seinem Gutachten lediglich die Frage: „Welche 
Umstände verteuern das städtische Bauland?“ Nach dem Gutachten sind bei Er- 
örterung dieser Hauptfrage mehrere verschiedene Unterfragen auseinanderzuhalten. 
„Das Wort „verteuern“ weist hin auf den Preis des Baugeländes, und es muß demnach 
darauf ankommen, festzustellen, welche Umstände geeignet sind, den Preis des städtischen 
Baugeländes zu erhöhen. Nun bedeutet aber der Begriff Preis nach nationalökonomischer 
Ausdrucksweise nur das für die Übertragung des Eigentums in einem Gute gezahlte Ent- 
gelt. Der Preis ist daher keineswegs gleichbedeutend mit dem Werte des betreffenden 
Gutes. Der Begriff des Wertes besteht für sich ganz unabhängig von der Frage, ob das 
Gut im Verkehr eingetauscht wird oder nicht. Der Wert ist vielmehr eine dem Gute selbst 
anhaftende Eigenschaft, und zwar bemessen wie seine Höhe nach dem Nutzen. Die heutige 
nationalökonomische Wissenschaft erblickt in dem Nutzen, den eine Sache für die menschliche 
Wirtschaft gewährt, verbunden mit der Seltenheit des Gutes im Verhältnis zu dem Be- 
darfe das entscheidende Merkmal für den Wert, und der Preis ist diejenige Erscheinung, 
in welcher dieser Wert im wirtschaftlichen Verkehr zum Ausdruck kommt. Steigt der Wert 
einer Sache, so wird er regelmäßig auch in einem höheren Preise zum Ausdruck kommen, 
und umgekehrt. Geht man daher an die Frage heran, welche Umstände den Preis einer 
Sache erhöhen können, so muß zunächst untersucht werden, welche Erhöhungen des Wertes 
in Frage kommen können. Danach erst ergibt sich die weitere Frage, ob der Preis einen 
richtigen Ausdruck für diesen Wert bedeutet oder bei der Preisbildung noch andere Um- 
stände mitwirken, welche geeignet sind, den Preis noch über den tatsächlichen Wert hinaus- 
zutreiben. Es ist ein entschiedener Mangel der heutigen nationalökonomischen Literatur, 
daß die Begriffe Wert und Preis nicht immer so weit auseinandergehalten werden, wie 
es zur Lösung der Probleme notwendig ist, und daß oft versucht wird, das Problem der 
Preisgestaltung allein aus den Umständen heraus zu erklären, welche im wirtschaftlichen 
Verkehr die Festsetzung der Preise bedingen, ohne auch zugleich die Gestaltung des zugrunde 
liegenden Wertes zu untersuchen, für den der Preis doch nur den Ausdruck bedeutet.“ 
In dem Bredt'schen Gutachten sind die Begriffe Wert und Preis streng auseinander- 
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