218 D. Finanzgesetze.
im einzelnen Falle im Interesse der Stadt notwendig erscheint und nach den der St
zur Verfügung stehenden finanziellen und rechtlichen Möglichkeiten ausführbar ist adt
In bezug auf die Umstände, die das städtische Bauland und das Bauen auf d
städtischen Bauland verteuern, kommt Dr. Luther unter anderem zu folgendem Ergehnin
Keine „Verteuerung“" verursachen die wirtschaftlich richtig verwendeten Produktio a7
kosten des Hauses; denn sie schaffen Werte. An der Spitze dieser Produktionskosten u
der Preis für den Ankauf des Grundstücks vom Urbesitzer. Eine „Verteuerung“ des bhaua
kann dann eintreten, wenn die Produktionskosten unwirtschaftlich hoch sind.
Im Vordergrund steht hier der Zweifel, ob nicht im hygienischen Interesse von den
Staatsbehörden überspannte Anforderungen an Kanalisation und Wasserleitung gestellt
werden. Die Versuche, unsere städtische Wohnweise wieder ländlicher zu gestalten, müssen
an zu hohen Forderungen dieser Art scheitern, weil, je breiter die Wohnweise, desto größer
die Kosten solcher Anlagen für den einzelnen Besitzer sind. Freilich handelt es sich hierbei
und noch mehr bei Gas und elektrischem Licht — in den dafür in Betracht kommenden
Wohnungen — auch um erworbenen Kulturbesitz, der sehr vermißt wird, wenn man "er-
sucht hat, auf ihn zu verzichten.
Es sind aber vielfach auch und werden noch heute Aufwendungen für die Gelände.
erschließung gemacht, an denen niemand ein Interesse hat. Das sind besonders
übermäßige Aufwendungen technischer Art. Vielleicht sind die Straßen zuweilen zu sehr
o für die Ewigkeit“ befestigt und sind oft zu breit. Am schlimmsten tritt das ÜMbel der
übermäßig breiten Straßen im Gebiete der Berliner Bauordnung in Erscheinung, wo bei
Anwendung des alten Satzes, daß die Häuser nicht höher sein dürfen als die Straße breit
ist, die Vorgärten zur Straßenbreite nicht mitgerechnet werden.
Übermäßige Aufwendungen können auch beim Bau der Häuser selbst gemacht werden.
Eine Verteuerung der eigentlichen Baukosten entsteht ferner dadurch, daß die Liefe-
ranten und Bauhandwerker nicht durchweg — beim Bauunternehmersystem muß man
nach weit verbreiteter Überzeugung sagen: vielfach nicht — mit hinreichender Sicherheit
auf Bezahlung ihrer Lieferungen und Leistungen rechnen können.
Die auf das wirtschaftlich notwendige Maß zurückgeführten Produktionskosten
sind aber für den Preis des Baulandes und der Häuser gerade in den wichtigsten Gebieten,
nämlich in den schnell wachsenden Siedlungen nicht maßgebend. Der Preis der Bau-
stellen, wie der Preis aller anderen Waren, richtet sich grundsätzlich nach Angebot und
Nachfrage. Dabei ist ein Angebot unter den Produktionskosten auf die Dauer nicht denk-
bar. Wohl aber kann der Preis gewaltig über die Produktionskosten steigen, sobald die
Ware Monopoleigenschaften hat. Das Bauland nun hat Monopoleigenschaften. Selbst-
verständlich hat der Grund und Boden, da er nicht beliebig vermehrbar ist, überhaupt
Monopolcharakter. Hier aber handelt es sich um die Tatsache, daß der Grund und Boden
für den bestimmten Zweck, für den er nachgefragt wird, nämlich für die Wohnungsher-
stellung, nur in beschränktem Maße zur Verfügung steht.
Da die hohen Bodenpreise auf der intensiveren Ausnutzungsmöglichkeit beruhen,
so stellen sie nicht etwa fiktiven Wert dar, sondern spiegeln objektiv vorhandene Werte
wieder. Fraglich bleibt aber, ob nicht der Monopolcharakter das Bild verzerrt. überall
wo Monopole mitspielen, hört die Treffsicherheit auf, mit der Angebot und Nachfrage
den Preis regeln. Die Inhaber des Monopols bekommen einen überragenden Einfluß
auf die Preisfestsetzung und pflegen diesen Einfluß, bewußt oder unbewußt, auszunutzen.
Es handelt sich auch nicht nur um das direkte Monopol des Baulandes, sondern in *
viel wirkungsvollerer Weise um das Monopol der vorhandenen Häuser, das wenigsten=
zeitweilig infolge von Wohnungsmangel durch Mietsteigerungen sich ausdrückt. Diese
Mietsteigerungen erhöhen den Nutzungswert der Häuser und wirken dadurch wieder auf
den Baulandpreis zurück. Gleichwohl hat auch der Monopolpreis Höchstgrenzen, diese
Höchstgrenzen wird man bei den Wohnungen im allgemeinen in den Beträgen zu suchen
haben, die die Bevölkerung überhaupt für Wohnungen aufwenden kann. de gröber
die absolute Höhe des Einkommens ist, desto mehr wird diese Höchstgrenze berschiebbe