Full text: Kriegsbuch. Zweiter Band. (2)

218 D. Finanzgesetze. 
im einzelnen Falle im Interesse der Stadt notwendig erscheint und nach den der St 
zur Verfügung stehenden finanziellen und rechtlichen Möglichkeiten ausführbar ist adt 
In bezug auf die Umstände, die das städtische Bauland und das Bauen auf d 
städtischen Bauland verteuern, kommt Dr. Luther unter anderem zu folgendem Ergehnin 
Keine „Verteuerung“" verursachen die wirtschaftlich richtig verwendeten Produktio a7 
kosten des Hauses; denn sie schaffen Werte. An der Spitze dieser Produktionskosten u 
der Preis für den Ankauf des Grundstücks vom Urbesitzer. Eine „Verteuerung“ des bhaua 
kann dann eintreten, wenn die Produktionskosten unwirtschaftlich hoch sind. 
Im Vordergrund steht hier der Zweifel, ob nicht im hygienischen Interesse von den 
Staatsbehörden überspannte Anforderungen an Kanalisation und Wasserleitung gestellt 
werden. Die Versuche, unsere städtische Wohnweise wieder ländlicher zu gestalten, müssen 
an zu hohen Forderungen dieser Art scheitern, weil, je breiter die Wohnweise, desto größer 
die Kosten solcher Anlagen für den einzelnen Besitzer sind. Freilich handelt es sich hierbei 
und noch mehr bei Gas und elektrischem Licht — in den dafür in Betracht kommenden 
Wohnungen — auch um erworbenen Kulturbesitz, der sehr vermißt wird, wenn man "er- 
sucht hat, auf ihn zu verzichten. 
Es sind aber vielfach auch und werden noch heute Aufwendungen für die Gelände. 
erschließung gemacht, an denen niemand ein Interesse hat. Das sind besonders 
übermäßige Aufwendungen technischer Art. Vielleicht sind die Straßen zuweilen zu sehr 
o für die Ewigkeit“ befestigt und sind oft zu breit. Am schlimmsten tritt das ÜMbel der 
übermäßig breiten Straßen im Gebiete der Berliner Bauordnung in Erscheinung, wo bei 
Anwendung des alten Satzes, daß die Häuser nicht höher sein dürfen als die Straße breit 
ist, die Vorgärten zur Straßenbreite nicht mitgerechnet werden. 
Übermäßige Aufwendungen können auch beim Bau der Häuser selbst gemacht werden. 
Eine Verteuerung der eigentlichen Baukosten entsteht ferner dadurch, daß die Liefe- 
ranten und Bauhandwerker nicht durchweg — beim Bauunternehmersystem muß man 
nach weit verbreiteter Überzeugung sagen: vielfach nicht — mit hinreichender Sicherheit 
auf Bezahlung ihrer Lieferungen und Leistungen rechnen können. 
Die auf das wirtschaftlich notwendige Maß zurückgeführten Produktionskosten 
sind aber für den Preis des Baulandes und der Häuser gerade in den wichtigsten Gebieten, 
nämlich in den schnell wachsenden Siedlungen nicht maßgebend. Der Preis der Bau- 
stellen, wie der Preis aller anderen Waren, richtet sich grundsätzlich nach Angebot und 
Nachfrage. Dabei ist ein Angebot unter den Produktionskosten auf die Dauer nicht denk- 
bar. Wohl aber kann der Preis gewaltig über die Produktionskosten steigen, sobald die 
Ware Monopoleigenschaften hat. Das Bauland nun hat Monopoleigenschaften. Selbst- 
verständlich hat der Grund und Boden, da er nicht beliebig vermehrbar ist, überhaupt 
Monopolcharakter. Hier aber handelt es sich um die Tatsache, daß der Grund und Boden 
für den bestimmten Zweck, für den er nachgefragt wird, nämlich für die Wohnungsher- 
stellung, nur in beschränktem Maße zur Verfügung steht. 
Da die hohen Bodenpreise auf der intensiveren Ausnutzungsmöglichkeit beruhen, 
so stellen sie nicht etwa fiktiven Wert dar, sondern spiegeln objektiv vorhandene Werte 
wieder. Fraglich bleibt aber, ob nicht der Monopolcharakter das Bild verzerrt. überall 
wo Monopole mitspielen, hört die Treffsicherheit auf, mit der Angebot und Nachfrage 
den Preis regeln. Die Inhaber des Monopols bekommen einen überragenden Einfluß 
auf die Preisfestsetzung und pflegen diesen Einfluß, bewußt oder unbewußt, auszunutzen. 
Es handelt sich auch nicht nur um das direkte Monopol des Baulandes, sondern in * 
viel wirkungsvollerer Weise um das Monopol der vorhandenen Häuser, das wenigsten= 
zeitweilig infolge von Wohnungsmangel durch Mietsteigerungen sich ausdrückt. Diese 
Mietsteigerungen erhöhen den Nutzungswert der Häuser und wirken dadurch wieder auf 
den Baulandpreis zurück. Gleichwohl hat auch der Monopolpreis Höchstgrenzen, diese 
Höchstgrenzen wird man bei den Wohnungen im allgemeinen in den Beträgen zu suchen 
haben, die die Bevölkerung überhaupt für Wohnungen aufwenden kann. de gröber 
die absolute Höhe des Einkommens ist, desto mehr wird diese Höchstgrenze berschiebbe
	        
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