244 D. Finanzgesetze.
schmälerten Mehrgewinne des zweiten und dritten Kriegsgeschäftsjahrs der
rücklage zufließt. Nach der rein rechnerischen äußerlichen Aufmachung wird zwar unt
Umständen der ganze Betrag des Mehrgewinns aus dem ersten Kriegsgeschäftssatr
nachträglich in die Rücklage eingestellt, dafür verringert sich aber der Anteil am Metr.
gewinn (Restgewinn) des zweiten und dritten Kriegsgeschäftsjahrs um den entsprechenden
Betrag, so daß die Sonderrücklage im Endergebnis stets nur je die Bälfte aller Mebr-
gewinne aus den Kriegsgeschäftsjahren enthalten kann. !
V. Es würde unbillig sein, wenn bei der späteren Zesteuerung der Kriegsgewinne
ein Ausgleich für den etwaigen Mindergewinn eines Kriegsgeschäftsjahrs versagt würde
Es erscheint daher folgerichtig, diesen Ausgleich schon bei der Ansammlung der Sonder-
rücklage durchzuführen. Dies bezweckt die Dorschrift des § 8 Abs. a des Entwurfs.
Einige Beispiele werden die Zedeutung und die Tragweite des § 1 Abs. 2 und
des 8 8 Abs. 4 näher erläutern.
a) Eine Aktiengesellschaft, deren durchschnittlicher früherer Geschäftsgewinn 2 Millionen
Mark beträgt, hat erzielt im Geschäftsjahr
10 14 einen Geschäftsgewinn von 4 Millionen Mark, also einen Mehrgewinn
von 2 Millionen Mark,
1015 einen Geschäftsgewinn von 6 Millionen Mark, also einen Mehrgewinn
von 4 Millionen Mark,
losé einen Geschäftsgewinn von 4 Millionen Mark, also einen Mehrgewinn
von 2 Millionen Mark 6
Sonder-
1. Mach § 1 Abs. 1 des Entwurfs sind in die Sonderrücklage einzustellen:
vom Mehrgewinn des Jahres 1014 1 Million Mark,
1915 2 Millionen Mark,
1916 1 Million Mark,
zusammen 4 Millionen Mark.
2. Bat die Gesellschaft aus dem Gewinn des Jahres 1011 freiwillige Rückstellungen
in Röhe von 1 Million Mark oder darüber gemacht und den Rest verteilt, so sind für
1914 von den freiwilligen Rückstellungen in die Sonder-
rücklage zu überführren . . 1 Million Mark,
1915 vom Mehrgewinn in die Sonderrücklage einzu-
stellen .. . . 2 Millionen Mark,
1916 vom Mehrgewinn in die Sonderrücklage einzu-
stellen .. . Million Mark,
sind zusammen 4 Millionen Mark.
. Bat die Gesellschaft aus dem Gewinn des Jahres J0 14 freiwillige Rückstellungen
in Höhe von o,50 Millionen Mark gemacht und den Rest verteilt, so sind für lols
in die Sonderrücklage zu überführen die freiwilligen Rückstellungen in Höhe
von . 0,50MillionenMark,
in die Sonderrücklage einzustellen:
1015 a. der Fehlbetrag aus 1014 in Höhe von 0,50 Millionen Mark,
6. von dem um a geminderten Mehrgewinn
des Jahres 1915 die hälfte mit 5*4 D,„5 Millionen Mork
□
lolé a. der Fehlbetrag aus 1014 in Böhe von 0,50 Millionen Mark,
6. von den um a geminderten Mehrgewinn
des Jahres 1916 die Bälfte mit —% — D„ „5 Millionen Mar,
sind zusammen Lo- Ffülllenen Mar.