Full text: Kriegsbuch. Zweiter Band. (2)

Ges. üb. vorbereitende Maßnahmen zur Besteuerung der Kriegsgewinne v. 24. Dez. 1915. 245 
4. Hat die Gesellschaft den Gewinn des Jahres 1914 verteilt und keine freiwilligen 
Rückstellungen zur Verfügung, so sind in die Sonderrücklage einzustellen: 
1015 a. die Hälfte des Mehrgewinns ans 014 1 Million Mark, 
5. von dem um a geminderten Mehrgewinn 
4—1 
2 
1916 a. die Hälfte des Mehrgewinns aus 1914 1 Million Mark, 
6. von dem um a geminderten Mehrgewinn 
. .. .2—- 
des Jahres 1916 die Bälfte mit — — 0,5 Millionen Mark, 
des Jahres 1015 die Hälfte mit = 1,,5 Millionen Mark, 
  
sind zusammen 4,0 Millionen Mark. 
b) Eine Aktiengesellschaft, deren durchschnittlicher früherer Geschäftsgewinn 4 Millionen 
Mark beträgt, hat erzielt im Geschäftsjahr 
loslg# einen Geschäftsgewinn von 6 Millionen Mark, also einen Mehrgewinn 
von 2 Millionen Mark, 
10 15 einen Geschäftsgewinn von 5 Millionen Mark, also einen Mehrgewinn 
von 1 Million Mark, 
lolé einen Geschäftsgewinn von 2 Millionen Mark, also einen Mindergewinn 
von 2 Millionen Mark. 
Der Mehrgewinn der drei Kriegsgeschäftsjahre beträgt hiernach 2 Millionen. 
Mark +— 1 Million Mark — 2 Millionen Mark, somit im Gesamtergebnis 1 Million 
Mark. Nach §# 8 Abs. 4 darf im dritten Jahr, das eine Minderung des Gesamtmehr- 
gewinns von 5 Millionen auf 1 Million Mark bringt, der bis dahin angesammelten 
Sonderrücklage derjenige Betrag entnommen werden, um den diese die Bälfte des 
einschließlich des dritten Kriegsgeschäftsjahrs erzielten Gesamtmehrgewinns von 
1 Million Mark, also den Betrag von 500000 Mark, übersteigt. 
1. Mach § 1 Abs. 1 des Entwurfs sind in die Sonderrücklage einzustellen: 
  
  
vom Mehrgewinn des Jahres 10914 1,0 Million Mark, 
1915 0,5 Millionen Mark, 
zusammen 1,5 Millionen Mark. 
lo16 dürfen aus der Sonderrücklage entnommen 
werden . 1,0 Millionen Mark, 
so daß verbleiben 0,5 Millionen Mark. 
Hat die Gesellschaft aus dem Gewinn des Jahres 1914 freiwillige Rückstellungen 
in Höhe von 1 Million Mark und darüber gemacht und den Rest verteilt, so sind für 
1914 von den freiwilligen Rückstellungen in die 
Sonderrücklage zu überführen. . .. 
1,0 Million Mark, 
10 15 vom Mehrgewinn in die Sonderrücklage ein- 
  
  
zustellen . 0,5 Millionen Mark, 
zusammen 1,5 Millionen Mark. 
lol6 dürfen aus der Sonderrücklage entnommen 
werden 1,0 Million Mark, 
so daß verbleiben 0,5 Millionen Mark. 
5. Hat die Gesellschaft aus dem Gewinn des Jahres 1914 freiwillige Rückstellungen 
von insgesamt o,6 Millionen Mark gemacht und den Rest verteilt, so sind
	        
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