Full text: Kriegsbuch. Zweiter Band. (2)

Vorwort. 
Der zweite Band des Kriegsbuches, an dem Herr Geh. Justizrat Dr. Güthe 
zu seinem eigenen lebhaften Bedauern mitzuwirken leider verhindert war, führt 
die Bearbeitung des gesamten Kriegsrechts bis Ende Februar 1916 fort. 
Aufgebaut auf den erprobten Grundlagen seines Vorgängers greift die 
Gliederung des zweiten Bandes so fest in das Gefüge des ersten ein, daß 
beide Bände als ein einheitliches Werk erscheinen. Für das neue Kriegsrecht 
in sich geschlossen, stellt der zweite Band gleichzeitig den Erläuterungsstoff 
des ersten auf die Höhe der Gegenwart. 
Die Maßnahmen zur Sicherung der Volksernährung sind noch nicht 
soweit zum Abschluß gekommen, daß gegenwärtig eine Wiedergabe aller bei 
der Veröffentlichung leicht bereits überholter Verordnungen angezeigt erschien. 
Für den rein wirtschaftlichen Teil beschränkt sich deshalb diese erste Fort- 
setzung des Kriegsbuches unter Vorbehalt weiteren Ausbaus in der Folgezeit 
auf eine stofflich geordnete Übersicht der Verordnungen, welche den Zusammen- 
hang der gesamten Wirtschaftsgesetzgebung aufdeckt, und auf einen kurzen Abriß 
ihres Inhalts sowie der Ergebnisse der Rechtslehre und Rechtsprechung. 
Berlin, Ende Februar 1916. 
Franz Schlegelberger.
	        
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