Vorwort.
Der zweite Band des Kriegsbuches, an dem Herr Geh. Justizrat Dr. Güthe
zu seinem eigenen lebhaften Bedauern mitzuwirken leider verhindert war, führt
die Bearbeitung des gesamten Kriegsrechts bis Ende Februar 1916 fort.
Aufgebaut auf den erprobten Grundlagen seines Vorgängers greift die
Gliederung des zweiten Bandes so fest in das Gefüge des ersten ein, daß
beide Bände als ein einheitliches Werk erscheinen. Für das neue Kriegsrecht
in sich geschlossen, stellt der zweite Band gleichzeitig den Erläuterungsstoff
des ersten auf die Höhe der Gegenwart.
Die Maßnahmen zur Sicherung der Volksernährung sind noch nicht
soweit zum Abschluß gekommen, daß gegenwärtig eine Wiedergabe aller bei
der Veröffentlichung leicht bereits überholter Verordnungen angezeigt erschien.
Für den rein wirtschaftlichen Teil beschränkt sich deshalb diese erste Fort-
setzung des Kriegsbuches unter Vorbehalt weiteren Ausbaus in der Folgezeit
auf eine stofflich geordnete Übersicht der Verordnungen, welche den Zusammen-
hang der gesamten Wirtschaftsgesetzgebung aufdeckt, und auf einen kurzen Abriß
ihres Inhalts sowie der Ergebnisse der Rechtslehre und Rechtsprechung.
Berlin, Ende Februar 1916.
Franz Schlegelberger.