p, Beschaffung und Verteilung der Arbeitskräfte.
Arbeiterschuß. — Kriegswohlfahrtspflege.
Kriegsschädenersatz, Wiederaufban Ostpreußens.
Übersicht.
I. Die Reichszentrale der Arbeitsnachweise.
II. Bekanntmachung über die Beschäftigung von Gefangenen mit Außenarbeit, vom
4. März 1915 (RG#Bl. 130).
III. Linderung der Arbeitslosigkeit.
1. Der Ausschuß für Konfektionsnotarbeit.
2. Maßnahmen öffentlicher Verwaltungen.
a) der Post= und Telegraphenverwaltung.
b) der Heeresverwaltung.
3. Vereinfachtes Enteignungsverfahren in Preußen.
*a) Preußische Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur
Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung von Kriegsgefangenen,
vom 11. September 1914 (GS. 159), mit den Anderungen der Verordnung vom
27. März 1915 (GS. 57).
*b) Erlasse des Staatsministeriums.
e) Ausführungsbestimmungen.
24. Außerkraftsetzung von Betriebsvorschriften.
a) Gesetz, betreffend Ausnahmen von Beschäftigungsbeschränkungen gewerblicher
Arbeiter, vom 4. August 1914 (RGBl. 333).
b) Verordnungen des Bundesrats auf Grund der Gewerbeordnung.
a. Bekanntmachungen, betreffend die Einrichtung und den Betrieb gewerb-
licher Anlagen, in denen Thomasschlacke gemahlen oder Thomasschlacken-
mehl gelagert wird, vom 21. Oktober 1914 (Rül. 445).
*79. Bekanntmachungen, betreffend den Betrieb der Anlagen der Großeisen-
industrie,
Ga vom 21. Oktober 1914 (RGBl. 446)
66 vom 25. Oktober 1915 (REl. 721).
r. Bekanntmachung, betreffend die Einrichtung und den Betrieb von Anlagen
zur Herstellung von Bleifarben und anderen Bleiprodukten, vom 11. No-
vember 1914 (RGBl. 474).
se) Jahresberichte der Gewerbeaufsichtsbeamten.
Maßnahmen für die Textilarbeiter.
a) Übersicht.
b) Bekanntmachung, betreffend die Einschränkung der Arbeitszeit in Spinne-
W a teien, Webereien, Wirkereien usw., vom 7. November 1915 (REl. 733).
Arbeiter= und Angestelltenversicherung.
1. Allgemeines.
a) Gesetz, betreffend die Wahlen nach der Reichsversicherungsordnung, vom.
4. August 1914 (Rl. 34).
Hier zu die Bekanntmachungen über denselben Gegenstand
A. vom 4. September 1914 (RBl. 395).