Full text: Kriegsbuch. Zweiter Band. (2)

316 F. Beschaffung u. Verteilung d. Arbeitskräfte. Arbeiterschutz. Kriegswohlfahrtspflen eus 
sw. 
Das besondere Ziel der neben und nach dem Heilverfahren eintretenden Für 
dagegen sein, die Kriegsinvaliden, soweit dies irgend möglich, wieder in die 
Bevölkerung einzureihen, und damit nicht nur ihre wirtschaftliche Lage zu bessern. sond 
ihnen vor allem das Bewußtsein nützlichen Wirkens zu verschaffen und sie vor dem ern 
sundheitlich wie sittlich gefährlichen Verfallen in Arbeitslosigkeit, Rentensucht und v e- 
bitterung zu bewahren. Die vervollkommneten Mittel der Heilkunde, deren umfasser der- 
Anwendung die Militärbehörden in jeder Weise betreiben und fördern, geben begrund ste 
Hoffnung, daß jenes Ziel, das auch für die deutsche Volkswirtschaft von großer Bedeut ete 
ist, bei gutem Willen aller Beteiligten in weit höherem Maße erreicht werden kann n 
es vor Jahrzehnten denkbar war. Innerhalb der sozialen Invalidenfürsorge kann ung 
schieden werden die Berufsberatung, die Vermittlung von Anleitung und Ausbildun- 
namentlich im Falle eines etwa nötigen Berufswechsels, und die Verschaffung der Ge * 
heit zu lohnender Beschäftigung. Der Schwerpunkt der Fürsorgetätigkeit liegt natürich 
in der Beurteilung und Behandlung des Einzelfalles und damit bei den örtlichen Stellen, 
Eine Verallgemeinerung der gesammelten Erfahrungen und die Herausbildung grund. 
sätzlicher Richtlinien wird Sache der fortschreitenden Praxis sein. 
Für die Zwecke der sozialen Kriegsinvalidenfürsorge ist durch Bundesratsbeschluß 
von den in dem zweiten Nachtrag zum Reichshaushaltsetat für das Rechnungsjahr 1914 
für die Kriegswohlfahrtspflege bereitgestellten 200 Millionen Mark ein Teilbetrag von 
5 Millionen abgezweigt und zugleich den Bundesstaaten nach dem Verhältnis der Matri. 
kularbeiträge zugewiesen worden. Der Beschluß, der zugleich über die Verausgabung 
einige allgemeine Bestimmungen gibt, ist im RBBl. 15 159 veröffentlicht worden. 
(D. N. VI 115.) Die Frage, ob und in welcher Form ein Mittelpunkt für die soziale 
Kriegsinvalidenfürsorge geschaffen werden solle, war im Sommer des Jahres noch 
nicht so weit geklärt, daß eine Mitteilung darüber möglich war. Inzwischen sind die Für. 
sorgestellen des Reichsgebiets aus eigenem Antriebe dazu geschritten, zur Wahrung der 
Einheitlichkeit in den Fürsorgemaßnahmen, zur Ermöglichung gegenseitiger Aussprache 
und zwecks Herstellung gemeinschaftlicher Einrichtungen einen „Reichsausschuß der 
Kriegsbeschädigtenfürsorge“ zu begründen, dessen ständige Geschäftsstelle mit der 
Landesverwaltung der Provinz Brandenburg, als der für die brandenburgische Kriegs. 
invalidenfürsorge zuständigen Stelle, verbunden werden wird. Es ist in Aussicht genommen, 
daß der Reichskanzler (Reichsamt des Innern) bei wichtigeren Beratungen sich durch 
einen Beauftragten vertreten läßt. Dem im Reichstage und sonst in der Offentlichkeil 
laut gewordenen Wunsche nach einer Zusammenfassung der Fürsorgebestrebungen wird 
durch diese Ausgestaltung des Bestehenden, welche die Grundlage der Selbstverwaltung 
wahrt und doch der Reichsleitung die gebührende Mitwirkung einräumt, voraussichtich 
in zweckmäßiger Weise Rechnung getragen werden können. 
Die auf S. 26 des 5. Nachtrags angekündigte Zusammenstellung der für die soziale 
Kriegsinvalidenfürsorge geschaffenen Einrichtungen ist nunmehr in Nr. 35 des R3BBl 
347ff. bekannt gegeben worden; die Zusammenstellung ist auch in einer vom Verlage des 
ZBl. zu beziehenden handlichen Sonderausgabe erschienen. 
b) Maßnahmen in Preußen. 
a)Ministerialerlaß vom 10. Mai 1915.) (HMl. 144.) 
Um den Zusammenhang zwischen den einzelnen Organisationen herzustellen 
welche sich in Verfolg meiner, des mitunterzeichneten Ministers des Innern, Er- 
lasse vom 30. Januar und 5. März d. J. (IIe 128 und 501) in der Preu 
ßischen Monarchie zum Zwecke der Übernahme der Kriegsinvalidenfürsorge gebilde 
haben, und um mit den durch die Verschiedenheit dieser Organisationen bedingt 
Maßgaben doch für ein möglichst einheitliches Vorgehen in allen Landesten 7 
zu sorgen, auch um die an einer Stelle bereits getroffenen Einrichtungen u 
gewonnenen Erfahrungen für andere Stellen nutzbar zu gestalten, haben wir #n 
*) an die Oberpräsidenten. 
sorge soll 
werktätige
	        
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