Full text: Kriegsbuch. Zweiter Band. (2)

322 F. Beschaffung u. Verteilung d. Arbeitskräfte. Arbeiterschutz. Kriegswohlfahrteptege 
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fehlen, für diese als Berufsberater Beauftragte der staatlichen oder staatlich 
stützten Ansiedlungsorganisationen zuzulassen und durch sie unter Verw mir-. 
volkstümlicher Druckschriften eine vorsichtige Werbetätigkeit in den Lazaretie ung 
entfalten, um so über Ziele und Wege der Innenkolonisation Autlärma 1 
verbreiten und die geeigneten Ansiedlungsbewerber zu ermitteln (zu val 19 zu 
unten: V). weiter 
Bei der Auswahl der Berufsberater werden im übrigen Handels- 
werks= und Landwirtschaftskammern mit Erfolg beteiligt werden können aun 
weiteren Ausbildung für ihre Tätigkeit können Vorträge, Besichtigungen Zur 
Erörterungen über die von ihnen bei der Kriegsinvalidenfürsorge gemachten aun 
fahrungen sich als nützlich erweisen. 
ec) Hand in Hand mit der gewerblichen Berufsberatung muß die Beruf- 
ausbildung gehen. Auch sie wird vielfach zweckmäßig bereits einsetzen un 
der Kriegsinvalide sich noch in der Lazarettbehandlung befindet. Die Senität- 
ämter sind bereits angewiesen, dieser Frage ihr besonderes Augenmerk zu U. 
wenden und alle sich bietenden Gelegenheiten auszunutzen, um die in den “ 
zaretten befindlichen Verwundeten und Kranken zu einer ihren Kräften und 
Fähigkeiten angepaßten nutzbringenden Betätigung anzuhalten. In einer Reihe 
von Lazaretten sind bereits Ubungs= und Lehrwerkstätten eingerichtet: bielfach 
werden für die Verwundeten allgemein bildende Lehrkurse (gewerbliche und land- 
wirtschaftliche Buchführung, kaufmännisches Rechnen, Bürgerkunde usw.) und all- 
gemein bildende Vorträge abgehalten. Linkshändiges Schreiben wird für alle 
rechtshändig Verletzten ohne Unterschied des Berufs geübt. Der Ausbau aller 
dieser Einrichtungen im Einvernehmen mit der Heeresverwaltung ist nach Mög- 
lichkeit anzustreben, zumal die erwähnten Kurse ein wichtiges Hilfsmittel für die 
Berufsberatung werden können, indem sie den Berater über die geistigen und 
körperlichen Fähigkeiten des zu Beratenden unterrichten. Auch können sie eine 
geeignete Vorstufe für alle Spezialfachausbildung bilden. Die Spezialfachaus- 
bildungskurse kommen in erster Linie für solche Leute in Betracht, die aus dem 
Lazarett bereits entlassen sind. Da alle Bestrebungen dahin gehen, die Inva- 
liden wieder ihren heimatlichen Verhältnissen zuzuführen, so sollte die eigentliche 
Fachausbildung in der Heimat des Invaliden Platz greifen. 
Der Einrichtung dieser Fachausbildung widmet die staatliche Handels= und 
Gewerbeverwaltung ihre besondere Aufmerksamkeit. Wie bereits in meinem, des 
Ministers für Handel und Gewerbe, Erlaß vom 6. März d. J. (HMl. S. 73) 
ausgeführt ist, stehen die gewerblichen Fachschulen, insbesondere die mit Lehr- 
werkstätten ausgestatteten, und die Gewerbeförderungsanstalten für diesen Zweck 
zur Verfügung; ich behalte mir vor, nach dieser Richtung noch Einzelvorschriften 
zu treffen und verweise einstweilen die Fürsorgeorganisationen auf ein Zusammen= 
arbeiten mit den Beamten der gewerblichen Unterrichtsverwaltung und mit den 
Gewerbeaussichtsbeamten, denen ich eine entsprechende Fühlungnahme bereits durch 
den genannten Erlaß aufgetragen habe. 
Für die Abhaltung von Lehrgängen eignen sich auch die Werkstätten der 
Krüppelvereine. Es ist bekannt, daß die Organisationen der Krüppelfürsorge i- 
Deutschland sich eines besonders verbreiteten und segensreichen Ausbaus erfreuen 
Lehrkurse in Handwerksbetrieben und industriellen Betrieben sind zu empfehlen 
Es wird zu prüfen sein, ob geeignete Handwerksmeister durch Gewährung bol 
Prämien für die Ausbildung von Invaliden gewonnen werden können. Auc 
die Versicherungsträger verfügen über Einrichtungen, die der Berufsausbildunt 
nutzbar gemacht werden können. Z 
d) Das letzte Glied der Maßnahmen bildet die Arb eitsvermittlung 
Für sie sind in erster Linie die Veranstaltungen nutzbar zu machen und auszubau 
die schon bisher diesem Zwecke dienten. Daneben werden auch bei ihr die 
 
	        
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