322 F. Beschaffung u. Verteilung d. Arbeitskräfte. Arbeiterschutz. Kriegswohlfahrteptege
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fehlen, für diese als Berufsberater Beauftragte der staatlichen oder staatlich
stützten Ansiedlungsorganisationen zuzulassen und durch sie unter Verw mir-.
volkstümlicher Druckschriften eine vorsichtige Werbetätigkeit in den Lazaretie ung
entfalten, um so über Ziele und Wege der Innenkolonisation Autlärma 1
verbreiten und die geeigneten Ansiedlungsbewerber zu ermitteln (zu val 19 zu
unten: V). weiter
Bei der Auswahl der Berufsberater werden im übrigen Handels-
werks= und Landwirtschaftskammern mit Erfolg beteiligt werden können aun
weiteren Ausbildung für ihre Tätigkeit können Vorträge, Besichtigungen Zur
Erörterungen über die von ihnen bei der Kriegsinvalidenfürsorge gemachten aun
fahrungen sich als nützlich erweisen.
ec) Hand in Hand mit der gewerblichen Berufsberatung muß die Beruf-
ausbildung gehen. Auch sie wird vielfach zweckmäßig bereits einsetzen un
der Kriegsinvalide sich noch in der Lazarettbehandlung befindet. Die Senität-
ämter sind bereits angewiesen, dieser Frage ihr besonderes Augenmerk zu U.
wenden und alle sich bietenden Gelegenheiten auszunutzen, um die in den “
zaretten befindlichen Verwundeten und Kranken zu einer ihren Kräften und
Fähigkeiten angepaßten nutzbringenden Betätigung anzuhalten. In einer Reihe
von Lazaretten sind bereits Ubungs= und Lehrwerkstätten eingerichtet: bielfach
werden für die Verwundeten allgemein bildende Lehrkurse (gewerbliche und land-
wirtschaftliche Buchführung, kaufmännisches Rechnen, Bürgerkunde usw.) und all-
gemein bildende Vorträge abgehalten. Linkshändiges Schreiben wird für alle
rechtshändig Verletzten ohne Unterschied des Berufs geübt. Der Ausbau aller
dieser Einrichtungen im Einvernehmen mit der Heeresverwaltung ist nach Mög-
lichkeit anzustreben, zumal die erwähnten Kurse ein wichtiges Hilfsmittel für die
Berufsberatung werden können, indem sie den Berater über die geistigen und
körperlichen Fähigkeiten des zu Beratenden unterrichten. Auch können sie eine
geeignete Vorstufe für alle Spezialfachausbildung bilden. Die Spezialfachaus-
bildungskurse kommen in erster Linie für solche Leute in Betracht, die aus dem
Lazarett bereits entlassen sind. Da alle Bestrebungen dahin gehen, die Inva-
liden wieder ihren heimatlichen Verhältnissen zuzuführen, so sollte die eigentliche
Fachausbildung in der Heimat des Invaliden Platz greifen.
Der Einrichtung dieser Fachausbildung widmet die staatliche Handels= und
Gewerbeverwaltung ihre besondere Aufmerksamkeit. Wie bereits in meinem, des
Ministers für Handel und Gewerbe, Erlaß vom 6. März d. J. (HMl. S. 73)
ausgeführt ist, stehen die gewerblichen Fachschulen, insbesondere die mit Lehr-
werkstätten ausgestatteten, und die Gewerbeförderungsanstalten für diesen Zweck
zur Verfügung; ich behalte mir vor, nach dieser Richtung noch Einzelvorschriften
zu treffen und verweise einstweilen die Fürsorgeorganisationen auf ein Zusammen=
arbeiten mit den Beamten der gewerblichen Unterrichtsverwaltung und mit den
Gewerbeaussichtsbeamten, denen ich eine entsprechende Fühlungnahme bereits durch
den genannten Erlaß aufgetragen habe.
Für die Abhaltung von Lehrgängen eignen sich auch die Werkstätten der
Krüppelvereine. Es ist bekannt, daß die Organisationen der Krüppelfürsorge i-
Deutschland sich eines besonders verbreiteten und segensreichen Ausbaus erfreuen
Lehrkurse in Handwerksbetrieben und industriellen Betrieben sind zu empfehlen
Es wird zu prüfen sein, ob geeignete Handwerksmeister durch Gewährung bol
Prämien für die Ausbildung von Invaliden gewonnen werden können. Auc
die Versicherungsträger verfügen über Einrichtungen, die der Berufsausbildunt
nutzbar gemacht werden können. Z
d) Das letzte Glied der Maßnahmen bildet die Arb eitsvermittlung
Für sie sind in erster Linie die Veranstaltungen nutzbar zu machen und auszubau
die schon bisher diesem Zwecke dienten. Daneben werden auch bei ihr die