Full text: Kriegsbuch. Zweiter Band. (2)

Fürsorge für Kriegsinvaliden. 325 
alter tragen, so hat doch die bisherige Entwicklung bereits bewiesen, daß 
bhorn rbeit ohne angespannteste Mithilfe der staatlichen Organe nicht zur Durch- 
ihre gebracht werden kann. Wir haben bereits in dem Erlaß vom 10. Mai 
ührsn ewiesen, daß den Regierungspräsidenten die enge Fühlungnahme mit 
dar Firsorgeausschüssen obliegt. Wir betonen, daß die Fühlungnahme in erster 
den- erforderlich ist, um den wirksamen Ausbau der gesamten Unterorgani- 
zunie durchzuführen. Hierbei ist es nicht zu umgehen, daß die Landräte sich 
tt nur überall bereit finden, an die Spitze der Unterorganisationen zu treten, 
nich daß sie es sich auch angelegen sein lassen, in Gemeinschaft mit den 
Ladirar Verfügung stehenden Hilfskräften sich voll in den Dienst der Sache 
Po sellen. Insbesondere wird es Aufgabe der Landräte sein, das Interesse und 
Verständnis für die Fürsorgebestrebungen innerhalb ihrer Bezirke zu wecken und 
m die Gewinnung der nötigen Mitarbeiter bemüht zu sein. Je mehr die 
Läzentlichkeit von den vernünftigen Grundsätzen der sozialen Kriegsinvaliden- 
irorge durchdrungen wird, desto eher kann erhofft werden, daß unerwünschte 
Gegenströmungen, wie sie zum Teil in der Natur der Sache liegen, zum Teil 
durch Verkennung der leitenden Gesichtspunkte und leider auch hin und wieder 
durch Entstellungen Unberufener hervorgerufen werden, sich mehr und mehr 
zurückdrängen lassen. Diese Aufklärungsarbeit kann nicht allein durch Ver- 
breitung von Drucksachen von seiten der provinziellen Organisationen mit Er- 
folg geleistet werden, vielmehr müssen wir es als eine wichtige Aufgabe gerade 
der Landräte bezeichnen, ihr in Anwendung auf die ländlichen Bezirke zur Wirk- 
samkeit zu verhelfen, da ihnen die Kenntnis von Land und Leuten den dazu 
am besten geeigneten Weg ohne weiteres weisen wird. 
Nicht nur die weitesten Kreise der Bevölkerung, sondern auch die Behörden 
bedürfen vielfach einer solchen Aufklärung, selbst solche, die zur Mitarbeit an 
der Invalidenfürsorge berufen sind. Es darf beispielsweise nicht mehr vor- 
kommen, daß unter behördlicher Förderung Beratungsstellen lediglich mit dem 
Ziele eingerichtet werden, den Invaliden Auskunft über ihre Rentenansprüche 
und die Aussichten auf ihr Unterkommen im öffentlichen Dienste zu erteilen. Es 
bedarf keiner näheren Ausführung, daß eine so einseitig wirkende Beratungsstelle 
den grundlegenden Bestrebungen der Invalidenfürsorge schnurstracks zuwiderläuft. 
Indem wir uns vorbehalten, wegen der Ausführung unserer Anordnungen 
in Zukunft auch unmittelbar mit den Regierungspräsidenten als den vorgesetzten 
Behörden der Landräte und der an der Fürsorgearbeit wesentlich mitbeteiligten 
Beamten des Gewerbeaussichtsdienstes und der gewerblichen Schulverwaltung in 
Verbindung zu treten, ersuchen wir Euere usw., zunächst Ihrerseits von den 
Regierungspräsidenten Berichte über die Beteiligung der staatlichen Behörden bei 
dem Ausbau der Organisation einzufordern und insbesondere uns eine Auf- 
stelung über die vorhandenen Unterorganisationen einzureichen. Hierbei ist in 
einer besonderen Spalte anzugeben, welche Zusammensetzung die Unterausschüsse 
erhalten haben. Auch ist die Art der Zusammensetzung berichtlich zu erläutern, 
um eine Prüfung zu ermöglichen, ob und inwieweit sie den individuellen Ver- 
hältnissen des Bezirks entspricht. Wir bemerken, daß es uns nach den gegebenen 
Hinweisen nicht zweckmäßig erscheinen kann, wenn, wie es an manchen Orten 
vorgrlommen sein soll, die nach den Bestimmungen der Kreisordnungen gebildeten 
nhwansschüfe ohne Zuziehung weiterer Mitglieder die Fürsorgearbeit über- 
ussülberhaugt ist die Zusammensetzung der an der Fürsorgearbeit beteiligten 
neige uIt, wie wir glauben, noch nicht an allen Orten nach den in vorderster 
abol bee Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit und der Arbeitsförderung 
und o Regierungs- und Gewerberäte, Gewerbeinspektoren, Regierungs- 
twerbeschulräte sowie die Leiter der gewerblichen Fach= und größeren
	        
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