Fürsorge für Kriegsinvaliden. 325
alter tragen, so hat doch die bisherige Entwicklung bereits bewiesen, daß
bhorn rbeit ohne angespannteste Mithilfe der staatlichen Organe nicht zur Durch-
ihre gebracht werden kann. Wir haben bereits in dem Erlaß vom 10. Mai
ührsn ewiesen, daß den Regierungspräsidenten die enge Fühlungnahme mit
dar Firsorgeausschüssen obliegt. Wir betonen, daß die Fühlungnahme in erster
den- erforderlich ist, um den wirksamen Ausbau der gesamten Unterorgani-
zunie durchzuführen. Hierbei ist es nicht zu umgehen, daß die Landräte sich
tt nur überall bereit finden, an die Spitze der Unterorganisationen zu treten,
nich daß sie es sich auch angelegen sein lassen, in Gemeinschaft mit den
Ladirar Verfügung stehenden Hilfskräften sich voll in den Dienst der Sache
Po sellen. Insbesondere wird es Aufgabe der Landräte sein, das Interesse und
Verständnis für die Fürsorgebestrebungen innerhalb ihrer Bezirke zu wecken und
m die Gewinnung der nötigen Mitarbeiter bemüht zu sein. Je mehr die
Läzentlichkeit von den vernünftigen Grundsätzen der sozialen Kriegsinvaliden-
irorge durchdrungen wird, desto eher kann erhofft werden, daß unerwünschte
Gegenströmungen, wie sie zum Teil in der Natur der Sache liegen, zum Teil
durch Verkennung der leitenden Gesichtspunkte und leider auch hin und wieder
durch Entstellungen Unberufener hervorgerufen werden, sich mehr und mehr
zurückdrängen lassen. Diese Aufklärungsarbeit kann nicht allein durch Ver-
breitung von Drucksachen von seiten der provinziellen Organisationen mit Er-
folg geleistet werden, vielmehr müssen wir es als eine wichtige Aufgabe gerade
der Landräte bezeichnen, ihr in Anwendung auf die ländlichen Bezirke zur Wirk-
samkeit zu verhelfen, da ihnen die Kenntnis von Land und Leuten den dazu
am besten geeigneten Weg ohne weiteres weisen wird.
Nicht nur die weitesten Kreise der Bevölkerung, sondern auch die Behörden
bedürfen vielfach einer solchen Aufklärung, selbst solche, die zur Mitarbeit an
der Invalidenfürsorge berufen sind. Es darf beispielsweise nicht mehr vor-
kommen, daß unter behördlicher Förderung Beratungsstellen lediglich mit dem
Ziele eingerichtet werden, den Invaliden Auskunft über ihre Rentenansprüche
und die Aussichten auf ihr Unterkommen im öffentlichen Dienste zu erteilen. Es
bedarf keiner näheren Ausführung, daß eine so einseitig wirkende Beratungsstelle
den grundlegenden Bestrebungen der Invalidenfürsorge schnurstracks zuwiderläuft.
Indem wir uns vorbehalten, wegen der Ausführung unserer Anordnungen
in Zukunft auch unmittelbar mit den Regierungspräsidenten als den vorgesetzten
Behörden der Landräte und der an der Fürsorgearbeit wesentlich mitbeteiligten
Beamten des Gewerbeaussichtsdienstes und der gewerblichen Schulverwaltung in
Verbindung zu treten, ersuchen wir Euere usw., zunächst Ihrerseits von den
Regierungspräsidenten Berichte über die Beteiligung der staatlichen Behörden bei
dem Ausbau der Organisation einzufordern und insbesondere uns eine Auf-
stelung über die vorhandenen Unterorganisationen einzureichen. Hierbei ist in
einer besonderen Spalte anzugeben, welche Zusammensetzung die Unterausschüsse
erhalten haben. Auch ist die Art der Zusammensetzung berichtlich zu erläutern,
um eine Prüfung zu ermöglichen, ob und inwieweit sie den individuellen Ver-
hältnissen des Bezirks entspricht. Wir bemerken, daß es uns nach den gegebenen
Hinweisen nicht zweckmäßig erscheinen kann, wenn, wie es an manchen Orten
vorgrlommen sein soll, die nach den Bestimmungen der Kreisordnungen gebildeten
nhwansschüfe ohne Zuziehung weiterer Mitglieder die Fürsorgearbeit über-
ussülberhaugt ist die Zusammensetzung der an der Fürsorgearbeit beteiligten
neige uIt, wie wir glauben, noch nicht an allen Orten nach den in vorderster
abol bee Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit und der Arbeitsförderung
und o Regierungs- und Gewerberäte, Gewerbeinspektoren, Regierungs-
twerbeschulräte sowie die Leiter der gewerblichen Fach= und größeren