332 F. Beschaffung u. Verteilung d. Arbeitskräfte. Arbeiterschutz. Kriegswohlfahrtspfl
" pflege usw.
Gemeinden vielfach zu klein und zu wenig leistungsfähig sind, k
arbeit vor allem die Kreise und Krovinzen 7 7 sun ommen für die Mit-
wenn- sich insbesondere die letzteren in den Dienst dieser bedeutsamen #lüscht sein,
un sich zum Mittelpunkte für die Fürsorgetätigkeit machen wollten usgabe stellen
nicht nur dem Vorgehen im Jahre 1817 bei einem ähnlichen vom Feie Dies würde
geleiteten Hilfswerk entsprechen. Es erscheint auch aus dem Grurds endie Wege
wert, weil dadurch am sichersten für eine zutreffende Bemessung derempfehlens=
meinden und Kreise zu stellenden Forderungen nach ihrer Leistungsfähigl die Ge-
* kagen daneben die Berücksichtigung örtlicher Verschiedenheiten eit Sorge
nd auf eine Ergänzung der Fürsorge aus öffentlichen Mitteln du ermöglicht
aus Stiftungs= oder Vereinsmitteln hingearbeitet werden kann l eine solche
mit Bestimmthei. daß die im Kriege schon so mannigfach bewährte ir erwarten
ätigkeit der Organe der provinziellen Selbstverwaltung sich a gemeinnützige
bedeutsamen neuen Gebiete kräftig und wirksam erweisen wird uch auf diesen
Unsererseits sind wir — vorbehaltlich der Frage der Beteiligung des Rei
an der Deckung der dem Staate erwachsenden Kosten — grund li 69 des Reichs
Provinzen zur Gewährung von Darlehen an Kriegsteilnehmer sizich bereit, den
Rünze gegen mäßige Verzinsung, zum Zweck der Wiederherstellun eren Ange-
digen Erwerbstätigkeit Beihilfen zu überweisen. Voraussetzng hrer selb—
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·. - aatsbeihilfen, ie entsprechend dem « is»
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wir um den Provinzen die Übernahme dieser Aufgabe zu erliter *“
8 weier entgegenzukommen und auf die Rückerstattung von 15½ de
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nur zur Prüfung der Anträge herangezogen, sondern bder. nden nicht
der Darlehen beteiligt werden, indem sie enkwederei auch finanziell an dem Risiko
- « . - » Teil der Darlehns
aus ihren Mitteln aufbringen, oder für den Wiedereingan der Darl eimesemme
gegenüber eine Verpflichtung übernehmen. Zur #ch 19 arlehen der Proommz
den Vertretern der Kreise solche aus berufsständisch fung der Anträge sind neben
kammern, Handelskammern und dgl.) heranzu n icchen Vertretungen (Handwerks-
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abhängze e mitzuwirken, wird u. a. von dem Maße ihrer finanziellen Beteiligung
Eine Organisierung von Hilfsmaßnahmen im Sinne vorstehender Ausfü
« - Ausführungen
bat . auerkennenswerter Weise der ure oi der lresih *
* * ntrieb ins Auge gefaßt. Die von ihm ausgearbeiteten „Grundzüge
ur Errichtung einer Kriegshilfskasse der Rheinprovinz, mit denen wir uns
sapuich bereits einverstanden erklärt haben, fügen wir in zwei Stücken zu
1 — Kasfe eintnienahme bei. Danach sollen als Grundstock für die Dotierung der
beabsicht ddi ionen Mark von Provinz und Staat hergegeben werden. Daneben
Betr ch igt die Provinz, teils aus eigenen Beständen teils aus Stiftungen weitere
in besor anzusammehn, um u. a. in Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen
M- ders gearteten Fällen. Ausnahmebewilligungen vornehmen zu können.
täli u u Bereikstelluug von Mitteln für Darlehen erscheint indessen die Fürsorge-
ist * die Kriegsteilnehmer nicht erschöpft. Die Bewilligung eines Darlehene
deren wi gt fa le nur dann gerechtfertigt, wenn es sich um Erxistenzen handelt,
5 wirtschaftliche Selbständigkeit zu erhalten im allgemeinen Interesse liegt,
un zwenn- auf die Rückzahlung des Darlehns gerechnet werden darf. Wemn die
Hilfsfonds nicht ins Ungemessene anschwellen sollen, wird zahlreichen schwachen