Fürsorge für zurückkehrende Kriegsteilnehmer. 333
Eritenzen auf diese Weise leider nicht geholfen werden können, hier vielmehr
auf anderem Wege ins Auge gefaßt werden müssen. Uberdies ist damit
Hi chnen, daß auch sonstige dem selbständigen Mittelstande nicht angehörende
zu jegsteilnehmer vielfach in Schwierigkeiten geraten werden, wenn sie in ihrer
Tlten Arbeitsstelle nicht mehr unterkommen und nicht alsbald anderweit Arbeit
¾ den können. Um in Fällen dieser Art den Beteiligten Hilfe zukommen zu lassen,
lur fiehlt es sich, in Angliederung an vorhandene Einrichtungen Beratungs-
F für Kriegsteilnehmer zu schaffen, die Rat und Hilfe bedürftigen Kriegs-
kemehmern allgemein und an erster Stelle zur Verfügung stehen und geeigneten-
falls auch zur Vorbereitung der Darlehnsanträge nutzbar gemacht werden könnten.
! Als Anhalt für die danach rechtzeitig zu treffenden Einrichtungen sowie für
die bei der Darlehnsbewilligung zu beobachtenden Gesichtspunkte übersenden Aon-
wir Ihnen in zwei Stücken eine Denkschrift über die Förderung der Erwerbstätig.
keit der in die Heimat zurückkehrenden Kriegsteilnehmer. Wir ersuchen, mit den
Ihnen nachgeordneten Behörden die Frage zu erörtern, was etwa schon jetzt zur
Einrichtung solcher Beratungsstellen zu geschehen haben oder vorzubereiten sein
wird, und überlassen Ihnen die dieserhalb notwendigen Anordnungen. Staat-
liche Mittel hierfür werden, wie wir annehmen, nicht erforderlich sein.
Was die Beschaffung der Gelder für die Notstandsdahrlehen anlangt, so er-
suchen wir Euer usw., unverzüglich mit der Provinzialverwaltung in Verhand-
lungen darüber zu treten, in welcher Weise sie die Fürsorge zu übernehmen bereit
it und welche Vorschläge sie für die Aufbringung der Mittel zu machen hat. Auch
ist, tunlichst unter Zuziehung der Regierungspräsidenten, zu erörten, in welcher
Weise eine Beteiligung der Kreise und Gemeinden sowie der Interessentenver-
tretungen an dem Hilfszwecke herbeigeführt werden kann.
Die Verhandlungen wollen Euer usw. so beschleunigen, daß möglichst schon
im nächsten Provinziallandtag über die Bewilligung von Mitteln Beschluß gefaßt
werden kann. Vorher werden indessen die Vorschläge des Provinzialausschusses
uns zu unterbreiten sein.
Mehrabdrücke dieses Erlasses und seiner Anlagen für die Provinzialverwaltung
die Regierungspräsidenten und die Kreisverbände sind beigefügt.
Dem Bericht über das von Ihnen Veranlaßte sehen wir bis zum 16. März
u. J.. entgegen.
Im Interesse der Beschleunigung des Geschäftsganges sind die Berichte
in dieser Angelegenheit stets in zwei Stücken jedem der unterzeichneten Minister
vorzulegen.
Anlage A.
Grundzüge
für die
Errichtung einer Kriegshilfskasse der Rheinprovinz.
81. Zweck der Kriegshilfskasse ist die Gewährung von Darlehen — verzins-
lchen oder zinsfreien — an Kriegsteilnehmer oder deren Angehörige zum Zweck
der Wiederherstellung ihrer geschäftlichen Existenz, besonders zur Wiederaufrichtung
eines Handwerks= oder kleineren Gewerbebetriebs.
§2. Die Mittel der Kasse bestehen
1. in einem Betrage von 3 Millionen Mark, welche die Provinzialverwaltung
zur Verfügung stellt; die Provinzialverwaltung wird diesen Betrag ent-
weder durch eine besondere, diesem Zwecke angepaßte Anleihe, oder durch
Ausgabe von Wechseln oder von Schatzanweisungen der Provinz, letztere
mit einer Laufzeit von höchstens 5 Jahren, beschaffen. Die Gesamtschuld
ist spätestens in 10 Jahren nach dem Friedensschluß zu tilgen;