Bek. d. Reichskanzlers betr. d. Anmeld. d. im Inland befindl. Verm. usw. v. 10. Okt. 19. 429
Ich verwalte oder verwahre (das von mir geleitete Unternehmen verwaltet oder ver-
ahrt) für den auf der Vorderseite bezeichneten feindlichen Staatsangehörigen (für das auf
ur Vorderseite bezeichnete, im feindlichen Ausland ansässige Unternehmen) (#vgl. Artikel 5, 7
der Bekanntmachung nachstehende im Inland befindliche Vermögensstücke:
. ·"n 1 "(
1. Inländische Grundstücke und dingliche Berechtigungen an solchen (Nießbrauch,
1 Jwöbaurecht, Fideikommißrecht usw.). .
(Lage, Größe und Benutzungsart des Grundstücks ist einzeln näher zu bezeichnen)
— — Ôf
2. Geld und Wertpapiere, und zwar:
Bargeld und Banknoten
WecheDD⅛XXxXX .
Schecks....................................·.............·.........................................................
AktienundAnteilscheine...............................................................................-....·.
sonstigeWertpapiere....................................................................................-.......
Bei Bargeld und Banknoten genügt die Angabe des Gesamtbetrags, bei Wechseln und
Schecks die Angabe des Betrags der einzelnen Stücke, im übrigen ist außer dem Gesamtbetrage
lnach dem Nennwertl] auch Zahl, Art, Bezeichnung und Betrag der Stücke anzugeben. Er-
forderlichenfalls ist diese Einzelaufstellung als besondere Anlage diesem Bogen anzu-
heften. Die Anlage ist gleichfalls zu unterschreiben.
3. Sonstige Wertsachen (Gold, Silber, Juwelen usw.) seinzeln aufzuführenf:
4 Auf Geld lautende Forderungen gegen inländische Schuldner:
insgesamt.......................................................·.............................. Mark
a) darunter folgende Bankguthaarn. -.............. -
(dieVankistanzugeben)...............................·..................................-.............
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
b) darunter folgende Hypotheken
(das Grundstück ist anzugeben)
5. Sonstiges Vermögen mit Ausnahme gewöhnlichen Hausrats (einzeln aufzuführen):
6. Besitzt der auf der Vorderseite bezeichnete feindliche Staatsangehörige (das auf der
Vorderseite bezeichnete, im feindlichen Ausland ansässige Unternehmen) bei dem
Anmeldepflichtigen ein verschlossenes Depot oder ein Bankfach (Safe), so ist dies
hier anzugeben.
Unterschrift:
(Ort und Zeit der Unterschrift) (Vor- und Zuname des Anmeldepflichtigen;
erfolgt die Anmeldung für ein Unternehmen,
so ist die Firma beizufügen)
6Ö.....##-##-####6######AX/#⅝2
Als feindliche Staaten im Sinne der Verordnung gelten Großbritannien und Irland,
Frankreich, Rußland und Finland sowie die Kolonien und auswärtigen Besitzungen
dieser Staaten.
» Anmeldebogen C
(auszufüllen von im Inland ansässigen Personen oder Unternehmungen, die im
Ausland befindlichen feindlichen Staatsangehörigen oder im feindlichen Ausland
ansässigen Unternehmungen eine auf Geld lautende Leistung schulden, vgl.
Artikel 3 der Bekanntmachung.)
I. Name (Vor= und Zuname)
Firma des feindlichen
Wohnort (Sitz) Gläubigers
Staatsangehörigkeit