Full text: Kriegsbuch. Fünfter Band. (5)

Steuerklärung nach dem Kriegssteuergesetz (Gesellschaften). 999 
IV. Bei Beginn des ersten Krlegsgeschäftsjahrs waren als wirkliche Reservekontenbeträge 
nachgewiesen: 
q)....................................... ............................... ........................ 
ssssssssssssssssssssssssssssssss 
c)....................... 
d) 
e) 
V. Für die Berechnung der Abgabe kommen nach 88 17, 18, 20 des Gesetzes noch die 
nachstehend angeführten Berhältnisse in Betracht: 
— 2— 2 —22 2 22 2 2 2 2 22 222 22222 —225 
  
VI. Von den unter IIb angeführten Bilanzgewinnen haben die nachstehend einzeln auf- 
geführten Beträge f4 en näher bezeichneten gemeinnützigen Zwecken Berwendung 
gefunden und es wird die Freilassung dieser Gewinnbeträge beantragt: 
Wir versichern hiermit, daß die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Ge- 
wissen gemacht sind. 
.... bloolfolltlHlll——.——= 
(Firma und Unlerschrift der zur Vertretung der Gesellschaft Berechtigten.) 
Stenererflärnugen ohne Unterschrift 
gelten als nicht abgegeben.
	        
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