Full text: Kriegsbuch. Fünfter Band. (5)

Kriegssteuergesetz vom 21. Juni 1916. 345 
eingefügt wird im Abs. 1 hinter dem Worte „Bedachten“: „Suwendungen, die auf 
Grund eines gesetzlichen Anspruchs des Bedachten gemacht worden sind.“ 
g 5, der ebenfalls von Hinzurechnungen zum steuerbaren Dermögen handelt, 
umfaßt zwei verschiedene Dinge: . Beträge, die im Deranlagungszeitraum in aus- 
ländischem Grund= oder Betriebsvermögen (§& 5 des Besitzsteuer G.) angelegt worden sind; 
. Beträge, die im Deranlagungszeitraum zum Erwerb von Gegenständen aus edlem 
Metall, von Sdelsteinen oder Perlen sowie von Kunst-, Schmuck= und Kuxus= gegen- 
ständen ausgewendet worden sind. Wenn die Anlage in ausländischem Grund= oder 
Zetriebsvermögen (in der Seit vom 1. Jan. lold bis 1. Aug. 1914) erfolgt ist, so“ 
verringert sich die Hinzurechnung um den Betrag einer nachweislich (nach dem 1. 
Aung. 1014) eingetretenen erbeblichen Wertminderung. Bei Kunstaegenständen, Ju- 
welen usw. findet die Zinzurechnung nur statt, wenn die Gegenstände außer in den 
gällen des § 4 (Schenkung) am Ende des Deranlagungszeitraums noch im Besitz des 
Sleuerpflichtigen sind. 
Die Erörterung zerfiel nach dieser Sacheinteilung des Haragraphen in zwei 
Teile, von denen der eine sich auf die ausländischen Erund= und Betriebsvermögen, 
der andere auf die Kunstgegenstände, Juwelen usm. bezog. 
an 1. Ein Abg. machte darauf aufmerksam, daß man beim Webrbeitrag die- 
jenigen Dermögensbeträge freigelassen habe, welche deutsche Kaufleute in ausländi- 
schem Grund= und Betriebsvermögen angelegt haben. Dasselbe sei auch beim BZesitz- 
steuer G. geschehen. Bei der jetzigen Vorlage habe man dagegen Bestimmungen ge- 
troffen, daß deutsche Uaufleute solche Napitalsanlagen bei der Feststellung ihres 
veemögens anrechnen müßten. Das halte er, soweit es sich um die Feststellung der 
höhe des Vermögens handle, für bedenklich. Freilich schränke Abs. 2 des § 5 diese Be- 
denken etwas ein. Die Zestimmungen reichten aber doch nicht aus. Denn man könne 
die Anlage eines Dermögens z. B. in überseeischen Hlantagen oder Faktoreien nicht 
der Anlegung eines Dermögens in Luxus= und Kunstgegenständen gleichstellen. Bei 
den außerordentlich unsicheren Verhältnissen habe vielleicht ein Bamburgischer Kauf- 
mann noch nach dem 1. Jan. 1914 Gelder im Ausland angelegt, von denen er infolge 
des Kriegs viel verloren habe. Mun sollten Wertminderungen, die vor dem 1. Aug. 
lalt eingetreten sind, nicht berücksichtigt werden. Das könne er als billig nicht aner- 
kennen. Andererseits seien auch Maufleute vielfach nicht in der Lage gewesen, ihre Ge- 
schäfte am 1. Aug. 1914 sofort abzubrechen. Daher sollte die Zeschränkung hinsichtlich 
des Seitpunkts der Anlage (1. Jan. bis 1. Aug. 1914) wegfallen und es sollte auch die 
weriminderung, die schon vor dem 1. Aug. 191 eingetreten sei, berücksichtigt werden. 
Er stelle daher den Antrag, in §5 5 Abs. 2 die Worte: „in der Geit vom 1. Junuar 1014 
bis 1. Aug. 1014" und die Worte: „nach dem 1. Aug. 1914“ zu streichen. 
Der Staatssekretär des Zeichsschatzamts machte dazu die folgenden 
Ausführnngen: 
Er möchte den Eindruck gar nicht aufkommen lassen, als ob durch diese Bestim- 
mung irgendeine Benachteiligung der Kaufleute, die im Ausland Anlagen haben, 
beabsichtigt gewesen sei. Was getroffen werden sollte, sei die Kapitaltransferierung 
zu einer Seit, wo das Risiko, das der Krieg geschaffen habe, schon vor aller Augen ge- 
standen sei, und es sich in der Endwirkung nur darum handeln konnte, daß Dermögen, 
die in Deutschland verdient seien, der Nriegsgewinnsteuer entzogen werden. Das 
sollte unter allen Umständen ausgeschlossen werden. Er gebe zu, daß in einzelnen Fällen 
härten entstehen, und würde einen entscheidenden Wert nicht darauf legen, daoß die 
zeitliche Beschränkung vom 1. Aug. aufrecht erhalten werde. Er glaube, daß die Fälle, 
die hier in Frage kommen, relativ unbedentend seien. Wir waren von dem Auslend 
in den ersten Augusttagen lol# schon ausgeschlossen. Es würde sich um Länder handeln 
wie Italien, von dem wir damals nicht wußten, daß es in die Reihen unserer Feinde 
eintreten würde; dort bestanden große dentsche Interessen und vielleicht sei nachträg-
	        
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