Full text: Kriegsbuch. Fünfter Band. (5)

Kriegssteuergesetz vom 21. Juni 1916. 363 
der Steuer zugrunde zu legen und zunächst vom Eink. auszugeben. Das während 
des Krieges erzielte Mehreinkommen solle der Sitener unterworfen werden, un- 
bekümmert darum, was damit geschehen sei. In der Regierungsvorlage komme der 
Gedanke so wenio zum Ausdruck, daß danach sogar das gesamte Mehreink. von der 
Steuer freibleibe, wenn es nicht zu einem Dermögenszuwachs geführt habe. Bei 
seinem porschlag bekomme das Reich dann doch wenigstens etwas von dem Mehr- 
eink. Der Antrag seiner Harteifreunde unter Nr. 231, 3 zu § 11 bringe eine erbebliche 
IAnderung der Vorlage; denn nach dieser werde die Zestenerung des Mehreink. in den 
einzelnen Bundesstaaten sehr verschieden wirken, weil viele, z. B. auch Hreußen, bei 
gewerblichen Eink. auf 3 Jahre zurückveranlagten, was zur Folge habe, daß zunächst 
nur die Jahre #0#12 bis 1915 berücksichtigt würden; danach könne ein Mann während 
des Krieges ein großes Eink. gehab" haben und trotzdem nicht unter die Verschärfung 
des & lo fallen, weil der Veranlagungszeitraum für den Fiskus ungünstig gewählt sei. 
Antrag Ur. 24, 3 regle die Sache aufs beste: er gehe von der Feststellung des Friedens= 
eink. aus und sage dann, daß das Eink. von 1914, lols und rto#lé diesem gegenüber- 
cestellt werden solle, so daß jede Steigerung während des Krieges voll zur Gel'ung 
komme. Auf diese Weise vermeide man die Derschiedenheiten der Veranlagung in 
den Einzelstaaten. Zur dadurch komme man zu kloren Verhältnissen, daß man alles, 
was während der drei Kriegsjahre tatsächlich eingenommen worden ist, auch als Kriegs- 
einnahme feststelle, unbekümmert um die uelle, aus der es geflossen ist (z. B. aus 
provisionen usw.) und unbekümmert darum, ob es zur Dermögensvermehrung beige- 
tragen habe oder nicht. Dieser Kriegseinnahme stelle man die Friedenseinnahme der 
drei Vorjahre gegenüber und habe dann in der Differenz das Mebreink., bei dem aus- 
drücklich unbeachtet bieiben solle, ob und wie es verbraucht ist. Dann zahle jeder, der 
einen Juwachs an Dermögen gehabt habe, nach § 9; derjenige, der ein Mehreink. er- 
zielt habe, bezahle seine Steuer ohne Rücksicht auf Vermögenszuwachs. Gewiß werde 
man große Schwierigkeiten bei der Dermögens= und Einkermittlung zu überwinden 
baben und das auch gegen seinen Antrag ins Feld führen. Er bestreite aber, daß diese 
Schwierigkeiten größer seien als die, die sich bei der Durchführung der Regierungs= 
vorlage herausstellen würden. Jedenfalls könne das nicht durchgreifen gegen die Vor- 
teile des Antrags: erheblich größere Klarheit und Einfachheit des Ges., erheblich böherer 
Ertrag der Steuer; weit größere Anlehnung des neuen Ges. an die Steuerges. der 
Einzelstaaten. 
Die nach diesen Darlegungen einsetzende Erörterung läßt sich sachlich in verschiedene 
Teile zerlegen, die im Bericht möglichst auseinander gehalten werden sollen: 1. Die 
erundsätzliche Auseinandersetzung der Harteien über die Frage, ob das in der Regierungs- 
vorlage vorwaltende Stenerprinzip aufrechterhalten bleiben oder durch das eben 
geschilderte ersetzt beziehungsweise ergänzt werden solle; 2. sodann die Ausführungen 
über praktische Schwierigkeiten, die der Antrag mit sich bringen werde. Diese 
letzten Ausführungen schließen sich eng den Darlegungen der Regierungsvertreter an, 
die sich sowohl auf das Hrinzip wie auf seine Durchführbarkeit beziehen. Damit ist die 
Reihenfolge in der Darstellung gegeben, und wir beginnen mit den grundsätlichen 
Außerungen der parteien-Vertreter zum Vorschlag. 
ad l. Der erste Abg., der aus der Mitte der Komm. das Wort nahm, erklärte 
sich ganz mit dem Grundgedanken des Antrags Mr. 241 und damit, daß aus dem Ges. 
berausgeholt werden solle, was irgend möglich sei, einverstanden, hegte aber doch 
GSweifel, ob der vorschlag den richtigen Weg dazu darstelle. Seine Freunde hätten 
bei der Hrüfung der Vorlage die Überzeugung gewonnen, daß es zweckmäßiger sei, 
einfach die Abgabensätze des Entw. zu erhöhen. Bei der Erwägung der Frage, ob man 
von der Einkvermehrung oder von dem Dermögenszuwachs bei der Besteuerung 
ausgehen solle, habe man in der Vorlage der Regierung den richtigeren Weg erblickt. 
Sie treffe sehr wohl auch die eigentlichen Kriegsgewinne, wenn auch nicht mit genügend 
bohen Steuersätzen; namentlich müsse man die mittleren und unteren Stufen stärker fassen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.