Kriegssteuergesetz vom 21. Juni 1916. 397
Artienkapital und dem Reservefonds ausgehen, einen Durchschnittsgewinn für steuer-
. vie-klären und alles, was über den durchschnittsgewinn binausgehe, zum Gegenstand
Besteuerung machen. Wenn man dabei 8 Hrozent des eingezahlten Grund= und
de mmkapitals und der Reserven freilasse, so beweise man ein weitgehendes Entgegen-
; amen. Teute, die Papiere zu hohem AUurse gekauft hätten, könnten nach dem Vor-
lag bis zu einer Dividende von 16 Prozent und mehr steuerfrei bleiben. Die finan-
zielle wirkung des Vorschlags sei sicherlich sehr günstig, zumal wenn man im 24 noch
ein wenig über die von der Regierung vorgeschlagenen Sätze hinausgehe. Eine günstige
Snanzielle wirkung sei auch zu erwarten, wenn man Vorsorge dafür treffe, daß man
die ausländischen Gesellschoften nicht, wie es in der Regierungsvorlage unzweifelhaft
geschehe, günstiger als die inländischen stelle. An einer späteren Stelle der Erörterung
fübrte ders. Abg. zur Ergänzung dieser Ausführungen und zur Widerlegung einiger
Einwendungen noch aus, er h#abe die Anregung zu einem solchen Aufbau des Ges.
bereits bei der Beratung des SicherungsG. gegeben. Man müsse scharf darauf achten,
daß in dem Antrag Nr. 242 nicht= von Dividenden stehe, sondern doß die Gewinne
versteuert werden sollten, soweit sie eine gewisse Mindestgrenze übersteigen. Wo man
diese Grenze ansetzen wolle, ob bei 8 Hrozent oder bei 2 oder 6 Hrozent, das sei eine
Kage des Urteils; er sei bereit, erheblich niedriger zu gehen. Gewiß werde die Be-
steuerung der Gesellschaften nach diesem Antrag kräftiger ausfallen, als nach dem Re-
gierungsvorschlag, es sei aber zu bedenken, daß die Gesellschaften mit einer Steuer
bis zu 50 Drozent gerechnet #hätten, an die die Regierungsvorlage bei weitem nicht
derankäme. Und wenn man darauf hinweise, daß die Gesellschaften, die keinen Mehr-
oewinn, aber einen hohen Gewinn wie in Friedenszeiten gemacht hätten, keine Rück-
lagen nach dem Sperrgesetz #inter sich hätten, so sei darauf zu entgegnen, daß es sich
dabei doch nur um die stärksten Gesellschaften handle, die, namentlich wenn man Raten-
zahlung zulasse, leicht auch die ihnen nach seinem Vorschlag obliegende Steuer entrichten
könnten.
Der Staatssekretär des Beichsschatzamts führte zu dem Antrag I#kr.#242
das Lolgende aus:
Der Antrag Nr. 242 sei eine vollständige Umstürzung des Hrinzips sowohl
dieses Ges. wie des Sicherungsch. Dann hätte man sich die ganze Mühe mit dem
Sicherungs G. überhaupt sparen können. Er wisse auch gar nicht einmal, ob der An-
trag den anderen Wunsch erfüllen werde, daß er mehr Geld bringe. Das sei doch
eine Frage, die sehr genau geprüft werden müsse. Es gebe gar nicht so sehr viele
Gesellschaften, die 8 Hrozent auf Uapital plus Reservefonds als Gewinn erzielen.
Die Deutsche Bank habe beispielsweise 250 Millionen Mark Kapital und 190 Mil-
lionen Mark Reserven. Das heiße also Kapital plus Reseroen werden einem Nurse
von 122 entsprechen. Dann werde eine Dividende von 6 Hrozent auf Napital plus
Reserven eine Dividende von 13,8 Drozent auf das Kopital ausmachen, die Deutsche
Bank habe aber nie mehr als 12½ Hrozent Dividende gegeben. Die Deutsche Zank
wärc also kaum oder jedenfalls nicht erheblich in der Friedenszeit über 8 Hrozent
binausgekommen. Mun habe aber die Deutsche Bank immer ganz besonders sorg-
fältig gewirtschaftet. Er glaube, wenn man die Derhältnisse der einzelnen Gesell-
schaften ansehe, so werde man zu dem Resultat kommen, daß eine ganze Reihe von
Gesellschaften, die berechtigterweise unter die Dorschriften der Vorlage fallen, bei
dem Vorschlag keine Stener zahlen. Und wenn man weiter berücksichtige, daß es sich
bier um eine Ulriegsgewinnbesteuerung handle und daß das Ulursniveau, das vor
dem Mriege vorhanden war, schließlich maßgebend war für einen großen Teil der
Mtionäre dieser Gesellschaften, die ihre Aktien gekauft haben, so sei es gar nicht mög-
lich, daß man eine solche Uonstruktion mache. Dos wäre denkber, wenn der Kurs im
ollgemeinen dem lapital zuzüglich der offenen Reserven entspräche.
Das sei aber nicht der Kall und darum halte er diesen Weg nicht für gangbar.
Was die ausländischen Gesellschaften betreffe, so seien die in der Hresse berechneten