Full text: Kriegsbuch. Fünfter Band. (5)

418 D. Finanzgesetze. 
als eine außerordentliche Uriegsabgabe bezeichnet wird und daß sie als solche i 
Frieden nicht wiederholt werden kann. Dazu kommt, daß die õnstimmung zu em 
abgeänderten Gesetzentw. die Annahme der anderen Steuergesetze in einer zwec 
mäßigen Ausgestaltung nach menschlicher Doraussicht zu sichern scheint. Senen 
mend für unseren Entschluß war der lebhafte und selbstverständliche Wunsch, dem 
Reiche möglichst bald und ohne schwere Kämpfe zwischen den bürgerlichen Hanrteien 
die Mittel zu gewähren, deren es bedarf, und einen falschen Eindruck im Ausland 
zu vermeiden, der vielleicht durch solche Kämpfe und durch eine Verzögerung der 
Entscheidung hätte hervorgerufen werden können. 
Meine politischen Krennde, die mit mir dem Entw. zustimmen, verwahren 
sich gegen die Annahme, daß sie durch diese Snstimmung ihren grundsätzlichen Stand. 
punkt für die Snkunft preisgegeben hätten. Mit den Dertretern der verbündeten 
Regierungen erwarten sie bestimmt und unbedingt, daß es sich jetzt tatsächlich nur um 
eine einmalige Uriegsabgabe handeln dürfe, daß den Zundesstaaten nach wie vor 
das ganze Gebiet der direkten Steuer vorbehalten und daß dies der letzte Eingriff 
des Reichs in die Steuerrechte der Zundesstaaten bleiben müsse. Aus den ange- 
deuteten Gründen und in dieser Erwartung werden meine politischen Freunde in 
ihrer überwiegenden Mehrheit für den Entwurf stimmen.“ 
Ein Dertreter der #ommissionsminderheit führte aus, daß er seiner 
Dartei vorbehalten müsse, zu der auf Drucksache Mr. 326 abgedruckten Vereinbarung 
endgültig Stellung zu nehmen; seine Freunde seien bei den Besprechungen nicht zu- 
gegen gewesen, und wenn es auch das unzweifelhafte Recht anderer Harteien sei, so 
wie geschehen, zu verfahren, so sei es auch seiner Freunde Recht und Pflicht, ihre eigene 
wohlerwogene Ansicht im Gegensatz dazu zu vertreten. Das von der Regierung ur- 
sprünglich vorgelegte Stenerprogramm werde durch den Antrag Nr. 326 in seinem 
Kern geändert, noch mehr aber die BZeschlüsse des Ausschusses in erster Lesung. Schon 
beim & 1 zeige sich das darin, daß die beschlossene Erhebung des Wehrbeitragsdrittels 
wieder ausgeschieden worden sei. Um nicht das wirkliche Dermögen einer Bestenerung 
zu unterwerfen, setze man an deren Stelle die Bestenerung eines fiktiven Dermögens- 
zuwachses. Offenbar sei diese tiefgehende Deränderung eine Folge des Widerstands der 
verbündeten Regierungen. Er beklage das Gurückweichen anderer Harteien vor diesem 
Widerstand, weil er darin die Hreisgabe des stärksten Rechts des Reichstags, des Steuer- 
bewilligungsrechts, erblicke. Bei anderer Gelegenheit habe sich der Reichstag nicht so 
rasch einem „Unannel'mbar"“ der verbündeten Regierungen gefügt. Und er könne nicht 
gslauben, daß die Ablel#nung des Gesetzes durch die verbündeten Regierungen zu be- 
fürchten gewesen sei, handle es sich doch nur um eine bescheidene Bestenerung des Be- 
sitzes für die Derteidigung des Daterlandes. Der UKanzler habe in einer seiner Reden 
gesagt: „Wir geben willig alles für das Daterland hin.“ Da könnten die verbündeten 
Regierungen das Kriegsste nergesetz, so wie es der Ausschuß zunächst beschlossen habe, 
nicht deshalb scheitern lassen, weil eine Abgabe von höchstens 5 vom Tausend vom Der- 
mögen erhoben werden solle. Wenn er das ganze Steuerwerk überblicke, erscheine ihm 
das Ansinnen, der Reichstag solle die Beschlüsse seines Ausschusses vollständig umstoßen, 
noch ungeheuerlicher. Die Bedenken, die seine Freunde schon vor Monaten gegen die 
vorgeschlagenen Steuern erhoben hätten, seien inzwischen noch verstärkt, denn die ver- 
mehrten Schwierigkeiten des wirtschaftlichen Durchbhaltens für unser Dolk liehen eine 
pertenerung des Derkehrs und Derbrauchs durch neue Steuern untunlich erscheinen. 
Die Vereinbarung zwischen anderen Harteien und den verbündeten Regierungen be- 
gFnügten sich aber nicht mit der ursprünglich geplanten Verbrauchsbelastung, sondern 
gingen darüber noch erheblich hinaus. Unter Ausschaltung der eigentlichen Nriegssteuer 
rechne man jetzt mit Erträgnissen von 900 Millionen Mark, von denen nur 200 Mil- 
lionen auf die fingierte Dermögenssteuer entfielen. Diese letzte Schätzung dünke ihn 
freilich viel zu hoch, denn nach seiner Ansicht werde die Steuer vom fingierten Ver- 
mögenszuwachs nicht einmal loo Millionen Mark bringen, es würden also 700 Mil-
	        
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