Full text: Kriegsbuch. Fünfter Band. (5)

Gesetz über einen Warenumsatzstempel vom 26. Juni 1916. 519 
chlofsen, daß sie von einer ösfentlichen Körperschaft oder daß sie von einem Verein, einer 
Gesellschaft oder einer Genossenschaft, die nur an die eigenen Mitglieder liefern, be- 
trieben wird. 
Für die Anmeldungen kann ein besonderes Muster vorgeschrieben werden. 
8 83c. 
Wer den §58 76, 77, 79 Abs. 1, 81, 83a zuwiderhandelt oder über die empfangenen 
Zahlungen oder Lieferungen (7* 81) wissentlich unrichtige Angaben macht, hat eine Geld- 
strase verwirkt, welche dem zwanzigfachen Betrage der hinterzogenen Abgabe gleichkommt. 
Kann der Betrag der hinterzogenen Abgabe nicht festgestellt werden, so tritt Geldstrafe 
von einhundertfünfzig Mark bis dreißigtausend Mark ein. 
Muster D. 
(Pr. A. V. z. R. St. G. Nr. 32#.h) 
r % „" . e e.eeeeeoeeeleoeooeoeeeeeoloüoldleoleoleoedeeeeeeereseeseeeteeeese ire sese ooe sa 
hat für den steuerpflichtigen Gesamtbetrag der Zahlungen seines 
Lieferungen im Betriebe ihres 
Gewerbes für das Kalenderjahr 19 vooooo ... M. 
an Stempelabgabe zu 1 v. T. .... M. .. Pf. 
zu entrichten. Hierauf sind abschlägig bezahlt für das 
1. Vierteljahr laut Nr. . des Einnahmebuchs für 19 M. 
2. „ „ „ „ „ „ 19 . M. 
3. „ „ „ „ „ „ 19 M. 
zusammen . . .. . . M. .. Pf. 
Somit sind zu erstatten .. .... M. .. Pf., 
inWorten:.............................................................. 
DieZurückzahlungdieiesBenagezistbeiNr.....desEinnahmebuchsüber 
das Aufkommen an Warenumsatzstempel vermerkt worden. Ein auf diese Erstat- 
tung sich beziehender früberer Vermerk war an den Vereinnahmungsstellen nicht 
  
  
vorhanden. 
r (Unterschtift) 
Die Richligleit bescheinigt: 
Der Kassenprüfungsbeamle 
Obige ... M. .... Pf., 
in Wrtttten .. ... . . . . .. 
m 2 2 2 2 222824 228 2 22 222 28 2248 22 222 222 280 224
	        
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