Geseh über Erhöhung der Tabakabgaben vom 12. Juni 1916. 541
Begründung.
1. Im allgemeinen.
Jur Gewinnung der für die Abgleichung des Reichshaushaltsetats für das Rech-
nunasjaht 1916 notwendigen Mehreinnahmen eignet sich die Erhöhung der Tabak-
abgaben in besonderem Maße. Der Tabak ist ein entbehtliches Genußmittel, auf dessen
Zesteuerungsfähigkeit die verbündeten Rezierungen bereits in früheren Vorlagen nach-
drücklich hingewiesen haben (RC Drucks. ob/oé Anl. 2 zu Nr. 10; oꝛ / o9 Ur. 994). Die
Festeuerungsfähigkeit des Tabaks kann auch mit der durch das Gesetz wegen Anderung
des Cabaksteuergesetzes vom 15. Juli 1909 herbeigeführten Mehrbelastung nicht als
erschöpft angesehen werden, namentlich nicht, wenn es sich wie jetzt um die Deckung
von Fehlbeträgen handelt, die durch den Urieg entstanden sind. Auch das Tabakge-
wecbe hat sich der Motwendigkeit einer Erhöhung der Tabakobgaben im gegenwärtigen
Feitpunkt nicht verschlossen.
Nach der Statistik (Diertes Dierteljahrsheft zur Statistik des Deutschen Reichs
Jabrgang 1914 S. 124, s. auch Anlage 1)) hat im Jahre 1912 im Deutschen Reiche
der Ertrag der Abgaben von Tabak 182668005 10 M. oder 2,23 M. auf den Kopf der
Bevölkerung betragen. Demgegenüber belief sich bereits im Jahre looco die Zelastung
mit Tabakabgaben anf den Uopf der Bevölkerung in sterreich auf 4,05 M., in Spanien
auf 6,16 M., in Italien auf 4,57 M., in Frankreich auf 7,66 M., in den Dereinigten
Staaten von Amerika auf 3,82 M. und in Großbritannien und IJrland auf 6,26 M.
Gu val. Abschnitt D der Anl. 24 zur RCDrucks. 07%/%00 Mr. 9094). Der Gesamtaufwand
der Bevölkerung des Deutschen Zeichs für Tabakgenuß im Jahre 10 12 kann mit rund
1 Milliarde Mark veranschlagt werden; hiervon beträgt der Ertrag der Tabakabgaben
im genannten Jahre rund is v. B. Dagegen hat bereits im Jahre 1906 das Verhältnis
zur Belastung durch staatliche Tabakabgaben zum Aufwand der Bevölkerung für Tabak-
genuß sich berechnet in Osterreich auf 65 v. B., in Spanien auf 70 v. B., in Italien auf
20 v. B., in Frankreich auf 82 v. H., in den Dereinigten Staaten von Amerika auf
22,5 v. H. und in Großbritannien und Irland auf rund 59 v. H. (zu vgl. Anl. 25 das.).
Der vorliegende Entw. will eine Mehrung der Einnahmen aus dem Tabak er-
reichen durch Erhöhung der bestehenden Abgaben auf Rohtabak und Tabakerzeugnisse
sowie durch die Erhebung eines Kriegsaufschlags zur Sigarettensteuer.
Was die erstere Mahnabme anlangt, so glaubten die verbündeten Regierungen
zurzeit eine Anderung der gegenwärtigen Zesteuerungsart für den Rohtabak nicht
in Vorschlag bringen zu sollen, um den beteiligten Betrieben, die sich erst im Jahre
looo in die Einführung des Wertzollzuschlags finden mußten, einen UÜbergang in neue
Verhältnisse während des Krieges zu ersparen.
Mit der vorgeschlagenen Bemessung der Soll= und Stenersätze für Rohtabak soll
zur Förderung des heimischen Tabakbaues der Sollschutz für den inländischen Tabak
verstärkt werden. Die Erhöhnung des Sollschutzes für den inländischen Tabak durch das
Gesetz vom 15. Juli lgog hat den Bedürfnissen des deutschen Tabakbaues nicht genügt.
der Anteil der inländischen Erzeugung am Gesamttabakverbrauche des deutschen Soll-
gebiets hat in den Jahren loo bis lgoo 25,0 v. B., in den Jahren 0 10 bis 1913 da-
gezen nur 23,.0 v. H. betragen. Der mittlere Hreis für 1 dz trockner, dachreifer inlän-
discher Tabakblätter ist zwar im Jahre lolo etwas gestiegen, von da ab aber wieder
ständig gesunken (s. Anlage 2).#) Auch die während des Krieges gemachten Erfahrungen
drängen dazu, auf tunlichste Zegünstigung der heimischen Rohstofferzeugung künftig in
erhöhtem Maße Zedacht zu nehmen. Der CLabakbau bildet überdies ein wertvolles
Glied in der Fruchtfolge, fällt ansschließlich dem Nleinbetriebe zu und bieitet vielen,
namentlich schwächeren Zänden Beschäftigung. Die vorgeschlagene Zegünstigung des
inländischen Tabaks würde ferner den für den Massenverbrauch hauptsächlich in Be-
“ Rich mu abgedruckt.
*) Zicht mit abgedruckt.