Full text: Kriegsbuch. Fünfter Band. (5)

Geseh über Erhöhung der Tabakabgaben vom 12. Juni 1916. 541 
Begründung. 
1. Im allgemeinen. 
Jur Gewinnung der für die Abgleichung des Reichshaushaltsetats für das Rech- 
nunasjaht 1916 notwendigen Mehreinnahmen eignet sich die Erhöhung der Tabak- 
abgaben in besonderem Maße. Der Tabak ist ein entbehtliches Genußmittel, auf dessen 
Zesteuerungsfähigkeit die verbündeten Rezierungen bereits in früheren Vorlagen nach- 
drücklich hingewiesen haben (RC Drucks. ob/oé Anl. 2 zu Nr. 10; oꝛ / o9 Ur. 994). Die 
Festeuerungsfähigkeit des Tabaks kann auch mit der durch das Gesetz wegen Anderung 
des Cabaksteuergesetzes vom 15. Juli 1909 herbeigeführten Mehrbelastung nicht als 
erschöpft angesehen werden, namentlich nicht, wenn es sich wie jetzt um die Deckung 
von Fehlbeträgen handelt, die durch den Urieg entstanden sind. Auch das Tabakge- 
wecbe hat sich der Motwendigkeit einer Erhöhung der Tabakobgaben im gegenwärtigen 
Feitpunkt nicht verschlossen. 
Nach der Statistik (Diertes Dierteljahrsheft zur Statistik des Deutschen Reichs 
Jabrgang 1914 S. 124, s. auch Anlage 1)) hat im Jahre 1912 im Deutschen Reiche 
der Ertrag der Abgaben von Tabak 182668005 10 M. oder 2,23 M. auf den Kopf der 
Bevölkerung betragen. Demgegenüber belief sich bereits im Jahre looco die Zelastung 
mit Tabakabgaben anf den Uopf der Bevölkerung in sterreich auf 4,05 M., in Spanien 
auf 6,16 M., in Italien auf 4,57 M., in Frankreich auf 7,66 M., in den Dereinigten 
Staaten von Amerika auf 3,82 M. und in Großbritannien und IJrland auf 6,26 M. 
Gu val. Abschnitt D der Anl. 24 zur RCDrucks. 07%/%00 Mr. 9094). Der Gesamtaufwand 
der Bevölkerung des Deutschen Zeichs für Tabakgenuß im Jahre 10 12 kann mit rund 
1 Milliarde Mark veranschlagt werden; hiervon beträgt der Ertrag der Tabakabgaben 
im genannten Jahre rund is v. B. Dagegen hat bereits im Jahre 1906 das Verhältnis 
zur Belastung durch staatliche Tabakabgaben zum Aufwand der Bevölkerung für Tabak- 
genuß sich berechnet in Osterreich auf 65 v. B., in Spanien auf 70 v. B., in Italien auf 
20 v. B., in Frankreich auf 82 v. H., in den Dereinigten Staaten von Amerika auf 
22,5 v. H. und in Großbritannien und Irland auf rund 59 v. H. (zu vgl. Anl. 25 das.). 
Der vorliegende Entw. will eine Mehrung der Einnahmen aus dem Tabak er- 
reichen durch Erhöhung der bestehenden Abgaben auf Rohtabak und Tabakerzeugnisse 
sowie durch die Erhebung eines Kriegsaufschlags zur Sigarettensteuer. 
Was die erstere Mahnabme anlangt, so glaubten die verbündeten Regierungen 
zurzeit eine Anderung der gegenwärtigen Zesteuerungsart für den Rohtabak nicht 
in Vorschlag bringen zu sollen, um den beteiligten Betrieben, die sich erst im Jahre 
looo in die Einführung des Wertzollzuschlags finden mußten, einen UÜbergang in neue 
Verhältnisse während des Krieges zu ersparen. 
Mit der vorgeschlagenen Bemessung der Soll= und Stenersätze für Rohtabak soll 
zur Förderung des heimischen Tabakbaues der Sollschutz für den inländischen Tabak 
verstärkt werden. Die Erhöhnung des Sollschutzes für den inländischen Tabak durch das 
Gesetz vom 15. Juli lgog hat den Bedürfnissen des deutschen Tabakbaues nicht genügt. 
der Anteil der inländischen Erzeugung am Gesamttabakverbrauche des deutschen Soll- 
gebiets hat in den Jahren loo bis lgoo 25,0 v. B., in den Jahren 0 10 bis 1913 da- 
gezen nur 23,.0 v. H. betragen. Der mittlere Hreis für 1 dz trockner, dachreifer inlän- 
discher Tabakblätter ist zwar im Jahre lolo etwas gestiegen, von da ab aber wieder 
ständig gesunken (s. Anlage 2).#) Auch die während des Krieges gemachten Erfahrungen 
drängen dazu, auf tunlichste Zegünstigung der heimischen Rohstofferzeugung künftig in 
erhöhtem Maße Zedacht zu nehmen. Der CLabakbau bildet überdies ein wertvolles 
Glied in der Fruchtfolge, fällt ansschließlich dem Nleinbetriebe zu und bieitet vielen, 
namentlich schwächeren Zänden Beschäftigung. Die vorgeschlagene Zegünstigung des 
inländischen Tabaks würde ferner den für den Massenverbrauch hauptsächlich in Be- 
“ Rich mu abgedruckt. 
*) Zicht mit abgedruckt.
	        
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