Full text: Kriegsbuch. Fünfter Band. (5)

698 F. Beschaffung u. Verteilung d. Arbeitskräfte. Arbeiterschutz. Krlegswohlfahrtspfleg eusw 
Rechnungsabschriften sämtlicher Lieferanten vom 1. August 1912 bis 1. u 
1914 erfolgen. Hierzu ist erforderlich, vorerst die Umsätze der einzelnen Waren 
sorten zu prüfen, um dann zur durchschnittlichen Beurteilung der Umsetzungszal 
für ein Jahr zu gelangen. Falls es dem Geschädigten durchaus unmöglich st dur 
Kontoauszüge seiner sämtlichen Lieferanten beizubringen, so ist das Fehlende 
durch sachverständige Schätzung zu ergänzen. 
Zur Ermittlung des Warenlagerbestandes und seines Wertes bei Beginn 
des feindlichen Einfalls ist sodann folgender Weg einzuschlagen: 
Zunächst ist der in oben (zu àA am Ende) bezeichneter Weise zu ermittelnde 
Inventurbestand vom 1. August 1912 in Ansatz zu bringen; hierzu ist der Waren- 
Eingang von außerhalb und durch Barkäufe am Orte in der Zeil vom 1. August 
1912 bis 1. August 1914 zuzuzählen. Zu der Summe der Waren-Eingänge von 
auswärts laut Kontoauszügen ist für besonders bezahlte Frachtkosten, Rollgeld 
usw. ein Zuschlag von ½ bis 5 v. H. (ie nach durchschnittlicher Entfernung vom 
Verladeorte der Lieferanten und nach Fuhrwerkskosten sowie nach Gewicht und 
Wert der Ware) zu machen; ferner sind etwa gezahlte Zölle hinzuzurechnen (ogl. 
oben zu 4). Gegebenenfalls sind auch die Bearbeitungskosten hinzuzurechnen. 
Von der gewonnenen Summe sind abzusetzen: 
a) der Verlust durch Alter, Leckage usw. (wie oben zu 4, a); 
b) der persönliche Verbrauch im Haushalt (wie oben zu A, b); 
xc) die aus den Kontoauszügen sich ergebenden Rücksendungen und Preis- 
nachlässe sowie Skontoabzüge mit Ausnahme des Kassastontos für Bar- 
zahlungen; 
damit hat man den Umsatz von zwei Jahren zum Einkaufswerte, welcher, durch 2 
geteilt, den Jahresumsatz zum Einkaufswert ergibt. 
Dieser Umsatz ist durch die vorher ermittelte Umsetzungszahl zu dividieren; das 
Ergebnis stellt den durchschnittlichen Lagerbestand an neu eingekauften Waren 
dar. Die Summe hiervon ist als Einkaufswert des Warenlagers am 1. August 
1914 anzusehen. 
Für die weitere Veränderung des Lagerbestandes bis zum feindlichen Einfall 
darf nicht unberücksichtigt bleiben, daß nach Kriegsausbruch mehrfach der Bahn- 
sperre wegen Warenlieferungen ausblieben, dagegen die vorhandenen Waren- 
lager durch stärkere Verkäufe erheblich gelichtet waren. . 
Sollten nicht alle notwendigen Bücher und Aufzeichnungen fehlen, so ist das 
Vorhandene entsprechend zu benutzen und das Fehlende an Hand der obigen An- 
weisungen durch Berechnungen zu ersetzen. 
4. Von dem laut & oder B ermittelten Warenlagereinkaufswert ist sodann 
ein etwaiger Barerlös aus Verkäufen während des feindlichen Einfalls sowie das 
bei Eintritt geordneter Verhällnisse etwa verbliebene oder vorgefundene Warcu- 
lager und der Wert etwa geretteter Waren abzuziehen. 
5. Sollte über diesen verbliebenen Bestand von dem Geschädigten seinerzeit 
keine Inventur aufgenommen sein, so ist der Geschädigte anzuhalten, sosort einc 
Inventur über sein jetziges Lager aufzunehmen; es muß der verbliebene Bestand 
alsdann entsprechend den Ausführungen zu A auf dem umgekehrien Wege zurück- 
gerechnet werden. 
6. Soweit sich in dem Warenlager bestimmte Waren oder im geschädigten 
Betriebe hergestellte lieferungsfertige Fabrikate befanden, die bei Eintritt des 
Schadens fest verkauft und mit ihrem Verkaufspreis gebucht, dem Käufer aber 
noch nicht übergeben waren, gilt der vereinbarte Verkaufspreis abzüglich der durch 
die Nichtlieferung ersparten Kosten als Wert dieser Fabrikate, sofern deren Ab- 
nahme vom Käufer nicht verweigert werden konnte. Sind diese Waren oder Fabri- 
kate bereits in der Lagerbestandsberechnung zum Einkaufswerte zuzüglich Fracht
	        
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