858 M. Vaterländischer Hilfsdienst.
so ist ein Ausgleich notwendig, insofern der Nuhen, der einem Betriebe dadurch erwächst
daß ein anderer stillgelegt wird, zur Entschädigung des stillgelegten Betriebs verwandi
wird. Opfer bringen müssen eben alle. Die Reglerung hal auch uns Opfer gebracht
wir können das mit Stolz und Dankbarkeil sagen. Wir alle bringen Opfer zum Besten
des Valerlandes. Wir werden damit etwas leisten, was noch nie ein Volk auf der Welt
gelelstet hat. Diese Opfer werden nicht vergeblich sein.
Abg. Graf von Westarp (dkons.): Das Gesetz, vor dessen baldiger Verabschiedung
wir stehen, ist entsprungen der Initiative des Höchsten Kriegsherrn, der die Einbringung
dieses Gesetzes empfohlen hat, und der Heeresleitung. Von der Unbeugsamkeil und Hart.
näcligkeit des Feindes, uns das Rückgrat zu brechen, haben wir uns im Sommer über-
zeugt. Deshalb ist die Anspannung der ganzen Leistungsfähigkeit unseres Volkes nol-
wendig. Das haben unsere Heerführer erkannt. Das dankt ihnen das Volk. Der Geist der
Augustlage von 1914 ist auch heute noch lebendig, doch heute ist das Bewußtsein allgemein,
daß keiner das Recht hat, sich seine Beschäftigung auszusuchen, die nicht dem Vaterlande
dient. Zu dem Chef des neuen Kriegsamtes haben wir nach seiner ganzen Vergangenhelt
das Vertrauen, daß er seine Aufgabe mit Umsicht und Energie lösen wird. Das Gesez
stellt sich auf den Boden der Frciwilligkeit; aber ohne Zwang wird es nicht abgehen. Das
Gesetz ist ein Korrelat zu der allgemeinen Wehrpflicht. Ohne Opfer an Geld und Gut,
ohne Opfer an Einschränkung der persönlichen Handlungsfreiheit wird es nicht abgehen.
Rechtsgaranlien gegen Willkür und Ausbeutung zu schaffen sind wir ja gewohnt. Auch
in diesem Geset und in den Anträgen ist dieser Versuch gemacht worden, aber etwas Voll.
kommenes läßt sich hier nicht schaffen. In dem Vordergrund steht der Zweck des Gesetzes.
Wo der Zweck des Gesetzes es forderk, dürfen wir vor Opfern und der persönlichen Freiheit
nicht zurückschrecken. Nach unserer Aufsassung entspricht die Vorlage den Gesichtspunkten,
die hier in Betracht gezogen werden sollten. Auch der Gesichtspunkt der Rechtssicherheit
und der Fürsorge ist nicht außer acht gelassen. Es sind uns Richtlinien vorgelegt worden,
die diese Rechlsgarantien in Aussicht stellen, und die morgen zu beralenden Anträge werden
zeigen, daß sich beides im wesentlichen dect. So hätten wir im wesentlichen der unver-
änderten Vorlage zustimmen können. Soweit es sich um die kleineren Existenzen des
Mittelstandes und der kleinen Belriebe handelt, besteht bei uns der Wunsch, daß mil mög-
lichster Schonung vorgegangen wird, solange es irgend möglich, um diese Betriebe in
ihrem Fortbestehen nicht zu hindern. Um in diese Kreise Beruhigung zu tragen, kann
ausgesprochen werden, daß diese Auffassung auch der des Kriegsamtes durchaus entsprchht.
Die Landwirtschaft ist als notwendiger Kriegsbetrieb anerkannt worden, sie legt aber
das größte Gewicht darauf, daß ihr die volle Sicherheit verbürgt wird, daß sie dic Arbeits-
kräfte, die sie braucht, auch erhäll oder behält, daß Sicherheit geboten wird auch für die
Beschaffung von Facharbeitern, Beamlen usw., wie sie in der Landwirtschaft gebraucht
werden. Die Mehrheit des Hauses hat nun den Wunsch, weitergehend eine Reihe maß-
gebender Gesichtspunkte in das Gesetz selbst hineinzuarbeiten. Wir wollen uns davon
durchaus nicht ausschließen, sondern wollen dabel mitarbeiten. Die Arbelterausschüsse
erscheinen uns durch die Notwendlgkeiten dieses Gesetzes nicht so bedingt zu sein, daß es
nötig wäre, sie gegen den Wunsch eines Teiles der Beteiligten bei dieser Gelegenheit
einzufügen, und außerdem haben wir Bedenken gegen die Mitwirkung eines Reichsaus-
schusses. Sollten wir mit unserer Auffassung in der zweiten Lesung nicht durchdringen,
so würden wir durchaus keinen Anlaß entnehmen können, dem Zustandekommen des
Gesetzes in der dritien Lesung Schwierigkeiten zu bereiten. Ich erwarte einen guten
moralischen Einfluß von einer schnellen und entschlossenen Beschlußfassung des Reichs-
tags auch für unser Volk in der Heimat. ..
Abg. Dr. Arendt (deutsche Fraktion): Namens der deutschen Fraklion habe ich
die Erklärung abzugeben, daß wir, wie auch immer die Einzelbeschlußsassung sich gestalten
wird, und welche Bedenken über die Wirkung auch bei uns obwalten mögen, geschlossen
und einstimmig für den Enlwurf stimmen werden, wie er sich in der zweilen Lesung ge-
staltet hat. Wir halten es für eine kalegorische vaterländische Pflicht, alles zu tun, um