Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst vom b. Dezember 1916. 875.
Sltreikrecht verzichtet haben. Das Gesetz spricht außerdem für eine Ubergangszeit. Es
schafft nicht Recht für olle Zeiten. Deshalb können wir unbedenllich für den Antrag
timmen.
n Abg. Landsberg (Soz.): Unser Antrag unterstreicht das, was nach der Erklärung
des Staalssekretärs der bestehende Zustand ist. Trotzdem bekämpft der Staatssekretär
unseren Antrag!
Abg. Dr. Spahn (Zentr.): Das Vereins- und Versammlungsrecht bleibt nach wie
vor geschützt auch für die Personen, die in den vaterländischen Hilfsdienst eintrelen. Ist das
der Fall, dann sehe ich nicht ein, warum wir diese Malerie in das Gesetz überhaupt auf-
nehmen sollen.
Abg. Haase (soz. Arbeitsgem.): Will man die Arbeiter sichern, so muß man klipp und
Uar aussprechen, daß das Vereins= und Versammlungsrech! und das Koalilionsrecht
unbeschränkt bleiben muß.
Abg. Dr. Neumann-Hofer (sortschr. Volksp.): Die Erklärung des Generals Groener
war so verklausuliert, wie ich sie sellen gehört habe. Das genügt nicht.
Abg. Graf Westarp (dions.): Gesetzgeberisch hat der Paragraph keine Bedeutung,
wenn er etwas Selbstverständliches enthält, er ist aber auch nicht klar. Bisher ist der Zustand
der, daß das Vereinsgesetz nicht aufhebt die elterliche Gewalt, die Disziplinargewalt. Wollen
Sie diesen Zustand mit dem gegenwärilgen Paragraphen aufheben?
Abg. Dr. David (Soz.): Dies Geseh behandelt die wirtschaftlichen Rechte der Hilfs-
dienstpflichtigen, und darum ist unser Antrag auch auf diese wirtschaftlichen Rechte der
Betroffenen eingestellt. Daß damit die politischen Rechte preisgegeben werden, ist durch-
aus falsch.
Staatssekretär d. J. Dr. Helfferich: M. H.1 Ich will Ihnen den Verzicht so leicht
machen wie nur möglich. Es ist mir gesagt worden, man habe aus meiner Erklärung vorhin
nicht mit aller Deutlichkeit herausgehört, daß die Praxis der verbündelen Regierungen
gegenüber den Arbeitnehmerorganisationen, wie sie sich bisher belätigt hat, sich
auch auf die Zukunft erstrecken wird. Ich glaube, das ausgeführt zu haben; aber ich will
jeht ausdrücklich erklären, daß in dieser Praxis keine Anderung eintreten soll, daß die ver-
bündeten Reglerungen nach Annahme dieses Gesetzes so gut wie vorher die Mitarbeit der
Arbeitnehmerorganisationen schätzen und wünschen.
Aun, was die Sache anbetrifsft, so sehen Sie ja, ich habe recht. Die Herren, die hier
gesprochen haben, sind meist Juristen, und die Meinungen gehen auseinander, wie es sehr
ofl der Fall ist; der eine interpretlert es nach der Richtung hin, daß keine Anderung des
bestehenden Rechtszustandes eintritt, der andere interpretiert es dahin, daß die Einschränkung
des Verelnsrechts durch das Disziplinarrechlt usw. dadurch beseiligl werde. Auch der Herr
Abg. Haase ist der Ansicht, daß mit dieser Bestimmung über den bisherigen Rechtszustand
hinausgegangen werde. Die Tatsache, daß solche Zweifel bestehen, beweist doch, daß die
Herren den Paragraphen besser nicht annehmen. Das ist die einzige Konsequenz, die ich
daraus ziehen kann.
Dann noch ein Wort zu der Frage der Eisenbahner. Der Herr Abg. Dr. Stresemann
hat ausgeführt — und der Herr Abg. I#r. David gleichfalls —, jetzt während des Krieges
sei jede Streikgefahr ausgeschlossen. Das unterschreibe ich; kein Mensch denkt daran. Aber
nun nehmen Sie einmal folgenden Zustand. Die Verbände sind da, auch der Verband,
der nach Ansicht des Herrn Eisenbahnministers noch nicht einwandfrei auf das Streikrecht
verzichtet hat; es gibt ja auch noch andere, die heute oder morgen kommen können. Heute
muß nun auf Grund dieses Gesetzes — ich will elnmal die radikale Auslegung annehmen —
die Eisenbahnverwaltung solche Beamten und Angestellten anstellen. Soll sie diese nun
bei Kriegsschluß wieder hinauswerfen? ist das eine erwünschte Folgerung? Ich hoffe,
daß es auch im Frieden zu keinem Eisenbahnerstreik kommt; aber immerhin stehe ich auf
dem Standpunkt, daß der Herr Eisenbahnminister eine Anderung in seinem bisherigen
grundsätzlichen Standpunkt nicht eintreien lassen kann.
M. H., ich wiederhole nochmals: um Ihnen den Verzicht leicht zu machen, gebe ich