Full text: Kriegsbuch. Fünfter Band. (5)

950 Nachträge. 
Zweck verfolgt, auf diesem Wege für weite Kreise der Bevölkerung gebrauchsfähige und 
wohlfeile Bekleidung zu gewinnen, so ergibt sich hieraus ohne weiteres, daß die Kom- 
munalverbände die ihnen hiermit gestellten Aufgaben und den daraus sich ergebenden 
gesamten Betrieb möglichst nach kaufmännischen Gesichlspunkten werden einrichten müssen, 
wenn der wirtschaftliche Zweck der gesetzlichen Maßnahmen erreicht werden soll. Diese 
Forderung wird sich um so dringender geltend machen, je größer der als Unternehmer zu 
betrachtende Kommunalverband ist und um so ausgedehnteren Umfang damit der von 
ihm eingerichlele Wirlschaftsbetrieb einnehmen wird. 
Daraus ergibt sich, vor allem mit Rücksicht auf den herrschenden Mangel an Beamten. 
personal, ohne weiteres die Notwendigkeit, kaufmännische und fachmännische Kreise in 
möglichst weitem Umfange ehrenamtlich oder gegen Verglitung bei der Durchführung 
heranzuziehen. Weiter muß es unter Berücksichligung gerade vieser Umstände besonders 
empfehlenswert erscheinen, bestehende Fürsorgeeinrichtungen, die sich bereits mit ähn- 
lichen Aufgaben befaßt haben, zu beauftragen und ihnen die Möglichleit zu geben, ihren 
Betrieb nötigenfalls den gesetzlichen Vorschriften entsprechend umzugestalten und zu 
crweitern. 
Kleinere Kommunalverbände, besonders solche mil überwiegend ländlicher Be- 
völkerung, werden zweckmäßig die Zusammenlegung mit benachbarten Kommunalver-= 
bänden zu einem gemeinsamen Wirtschaftsbezirt beantragen; nach Möglichkeit werden 
sie sich einer in erreichbarer Nähe liegenden größeren Stadt anschließen, da anzunchmen 
ist, daß in dieser die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Verarbeitung der abgelieferlen 
Slücke sich wirtschafllicher durchführen laßt als in leineren ländlichen Gemeinden. 
II. Annahme der getragenen Kleidungs= und Wöäschestücke, Unisormen und Schuhwaren. 
1. Einrichlung der Annahmestellen. 
Die Annahmestellen sollen innerhalb der einzelnen Kommunalverbände in solcher 
Zahl errichtet werden, daß die Bevölkerung sie ohne allzu großen Zeilverlust erreichen 
kann. In größeren Städten ist auch zu bedeulen, daß bei Vorhandensein nur weniger 
Annahmestellen die Gefahr zu großen Andranges besteht, wodurch sich die Absertigung 
naturgemäß verzögern und der Anreiz zur Ablieferung vermindern würde. Andererseits 
wird bei der Einrichtung einer zu großen Zahl von Annahmestellen die Gefahr bestehen, 
daß die Ubersicht und die Beaufsichtigung des gesamten Betriebes hierunter leiden könnte. 
In größeren Städten sollen die Annahmestellen während des ganzen Tages geöffnet 
sein; aber auch in kleineren Ortschaften sind die Stunden, in denen sie dem Verkehr ge- 
öffnet sind, nicht zu sehr zu beschränken. Die Dienststunden der Annahmestellen sollen 
öffentlich bekannt gegeben werden. Wenn man ferner berücksichtigt, daß es sich um eine 
freiwillige, nicht um eine zwangsweise Abgabe von getragenen Kleidungs= und Wäsche- 
stücken, Uniformen und Schuhwaren handelt, so wird ein Hinweis darauf angebracht sein, 
daß das in den Annahmestellen tälige Personal der Bevölkcrung in angemessener Weise 
entgegenkommt. 
Zweckmäßig für den ganzen Betrieb wird ces stels sein, wenn die Kommunalverbände 
die Annahmestellen in eigene Verwaltung übernehmen. Die erforderliche Einrichtung 
der Räumlichkeiten (Kleiderständer, Bügel usw.) wird sich in den meisten Fällen mietweise 
beschaffen lassen. 
Grundsätzliche Bedenken bestehen nicht dagegen, mit der Annahme der getragenen 
Kleidungs= und Wäschestücke, Uniformen und Schuhwaren Privatbetriebe zu betrauen. 
Diesen ist dann die Verpflichtung auszuerlegen, das vorgeschriebene Annahmebuch ord- 
nungsmäßig zu führen und elwa verlangte Abgabebescheinigungen vorschriftsmäßig aus- 
zufüllen. Der Entwurf eines Annahmebuches befindet sich unter den gleichzeitig ver: 
öffen klichten „Vordrucken mit Erklärungen“. Anlage A. 
Die solchen Geschäflen für ihre Mühewaltung zu gewährende Entschädigung soll 
im voraus festgesetzt und so bemessen sein, daß dadurch die allgemeinen Unkosten nicht 
wesentlich erhöht werden.
	        
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