Vertehr mit Getreide usw. aus der Ernte 1917 zu Saatzwecken.
Saatkarte
Abschnitt A
Seien Adschnitt behält der Beräußerer
des Saatguts.
Saattkarte
Abschnitt B
Dieser Abschni#t ist vom Veröußerer del
Saalguts dem Kommnnalvberbande, für den
das Saatgut veschlagnohmt il. einzureichen
und von diesem aufzubewahren.
127
Muster 1
Saatkarte
Abschnitt C
Dieser Abschnin ist vom Beräußere: d#
Sa#:zguls mit Abicnitt B dem Kommunal
verbande, für den das Saatgut beschlagnahm
ist, einzureichen und von diesem, wenn da-
Saatgut in einen anderen Kommunalber
band gebracht worden ist, an deu letztere:
weiterzusenden.
Gemeinde .. . . . . . . .. . . . .. . .. Gemeinde . . . .. Gemeinde
Kommunalverband Kommunalverboandd Kommunalverband
Bundesstaat Bundesstaat. Bundesstaat
Saatkarte 1Yr. .—— Saatkarte Nr. — Saatlarte Nr.—9 4
für Landwirte für Landwirte für Landwirte
Der Landwrt r . Der Landwirt . . . . . . . . . ... .. .. Der Landwirtt...
iu ..,in........................................-..-..- ,in.......... ...........-..........................
Kommunqiveqund ...................... ....,Kommunqlockbqnd......................-... ,qummuksqloekthjd.........................
Bundessiqot,«Vulldcssloat.............. . ...,Buudesstqqt»»«
Eiseanlmsiqtivn............................. ,Eiseksbqhnssqtiokk....................·. .,Eijcnvqhusmtiou........
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Zentner Winterwagrm ---------------------- Zenmer Winter roggen. Zenutner Winterrogge-
Sommerroggen, Winterweizen, Som-
merweizen, Spel) (Dinkel, Fesen),
Emer, Einkorn, Winiergerste, Som-
mergersle, Haser, Buchweizen, Hirie,
Erbsen, Jutererbsen (Peinschken),
Bohnen, Ackerbohnen, Linisen, Wicken
zu Saalzwecken zu eiwerben und nach
seinem Betriebsort (falls Beförderung
mil der Cisenbahn sitattsinden soll,
nach obengenaunter Eisenbahnstation!
senden zu lassen.
„Ork der Anosteliung)
den
(Follèöd## Kommunal= (Folls der Kommnunal-
vdetband die Saal-- verband die Augstel-
karten selbst ausstelll) lung der Saattarten
Der ausstellende der Gemcinde über-
tragen hal)
Kommunal= D » d
verband ie ausseellen e
Gemeindebehörde
nzerschrisff Umerrich: iit *
Stempel!) Stempel)
Nicht Zutreffendes ist zu durchstreichen
Sommerroggen, Winterweizen, Som
merweizen, Spelz (Dinkel, Fesen),
Emer, Einkorn, Wintergerste, Som-
mergerste, Hafer, Buchweizen, Hürse.
Erbien, Funererbsen (Peluschken),
Bohnen, Ackerbohnen, Linsen, Wecken
zu Soajzwecken zu erwerben und nach
jeinem Beinebsort (salls Beförderung
mit der Eisenbahn slallsinden soll,
nach obengenannter Eisenbahnstalion)
senden zu lassen.
(Ort der Ansstellung?“
den . ..
(Falls der Kommunal=
verband die Saal-.
karten seldfl auestelli)
Der ausstellende
„Falls der Kommnunal=
verband die Ausflel-
lung der Saalkarten
der Gemeinde Über-
#wgen hat)
Kommunal=
A1
verband (" auestellende
Gemeindebehörde
(Unerio- Hii (Untersa ift, B
Stempel Stempel)
Nicht Zutreffendes ist zu durchstreichen
Sommerroggen, Winterweizen, Son
merweizen, Spelz (Dintel, Feser
Emer, Einkorn, Wintergerste, Sor
mergerste, Hafer, Buchweizen, Hir
Erbsen, Fuliererbsen (Peluschker
Vohnen, Ackerbohnen, Linsen, Wick
zu Saatgwecken zu erwerben und no
leinem Beiriebsort (falls Beförderur
. der Eisenbahn staitfinden so
nach obengenanniter Eisenbahnstatio
senden zu lassen.
(Ort der Auestellungg
den
(Falls der Kommunal=
ver band die Saat.
darlen jelbst aus siellt)
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(Falls derommun,
verband die Auest
lung der Saatlart
der Gemeinde ub
rragen hat)
Kommunal-
verband Die ausstellend
Gemeindebehörd
(Untcechrife. %„ : " es Uünnr erschref.
S———— Stempel)
Nicht Zutreffendes ist zu durchstreich