Verkehr mit Getrelde usw. aus der Ernte 1917 zu Saatzwecken.
Saatkarte für Zändler
Saatkarte für Händler
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Muster 2
Saatkarte für Händler
Abschnitt A Abschnitt B Abschnitt C
diesen Abschnitt behält der Beräußerer des Dieser Abichnitt ist vom Verkußerer dee Dieser Ablchnitt ist vom Veräußerer des
Saatguts Saatguts dem Kommunolverbande, für den Saatguts mit Abschnitt B dem Kommunal=
das Saatgut beschlagnahmt ist, einzureichen verbande, für den das Saatgut beichlagaahmt
und von dlesem aufzubewahren. ist, einzureichen und von dlesem, wenn vas
Saatgur in einen anderen Kommunalder-
band gebracht worden ist, an den letzteren
welterzusenden.
Kommunalverband Kommunalverbnd . Kommunalverband
Bundesstaat Bundesstaat Bundesstaat
Saatkarte r.
für zugelassene Rändler
Der zum Handel mit Saatgut
zugelassene Händler
in -
Kommunalverband
S——————.—— -.................
Eisenbahnstation
ist derechtigt
in Worten;;
Zentner BWinterroggen, Sommer-
roggen, Winterweizen, Sommerweizen,
Spelz (Dinkel, Fesen), Emer, Ein-
korn, Wintergerste, Sommergerste,
Haser, Buchweizen, Hirse, Erbsen,
Futlererbsen (Peluschken), Bohnen,
Ackerbohnen, Linsen, Wicken zu Saat-
zwecken zu erwerben und nach selinem
Niederlassungsorte (falls Beförderung
mit der Eisenbahn stattfinden soll,
nach oben genannter Eisenbahnstation)
senden zu lassen.
Ort der Ausstellung)
„den
Der ausstellende Konimunalverband
(Unterschrift, Stempel)
Nicht Zutreffendes ist zu durchstreichen
Kriegöbuch. Bd. 6.
- GOrt der Ausstellung)
Saatkarte Ur.
für zugelassene Händler
Der zum Handel mit Saatgut
zugelassene Händler
in
Kommunalverband
Bundesstaat
Eisenbahnslatin.....
in berechilgt
in Worten .. . . . . . . . . . . . . . . ... ...............
Zentner Winterroggen, Sommer—
roggen, Winterweizen, Sommerweizen.
Spelz (Dinkel, Fesen), Emer, Ein—
torn, Wintergerste, Sommergersie,
Haser, Buchweigen, Hirse, Erbsen,
Fuliererbsen (Peluschken), Bohnen,
Ackerbohnen, Linsen, Wicken zu Saat-
zwecken zu erwerben und nach seinem
Niederlassungsorte (salls Besörderung
mit der Ersenbahn staitfinden soll,
nach oben genannter Eisenbahnstation)
senden zu lassen.
(Unterschrift, Stempel)
Nicht Zutreffendes ist zu durchstreichen
Saatkarte r.
für zugelassene Rändler
Der zum Handel mit Saalgu
zugelassene Händler
in.
Kommunalverband
Bundesstaat
Eisenbahnstation
ist berechliit
in Woren . . . . . .
Zentner Binterroggen, Sommei
roggen, Winterweizen, Sommerweizei
Spelz (Dinkel, Fesen), Emer, Eir
korn, Wintergerste, Sommergerst
Haser, Buchweizen, Hirse, Erbser
Furtererbsen (Peluschken), Bohne:
Ackerbohnen, Linsen, Wicken zu Saa
zwecken zu erwerben und nach seiner
Niederlassungsorte (salls Beförderur
mit der Bahn stattfinden soll, na
oben genannier Eisenbahnstation sei
den zu lassen.
⅝§
(Ort der Ausstellung)
Nicht Zutreffendes ist zu durchstreich
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