Full text: Kriegsbuch. Sechster Band. (6)

Verkehr mit Getrelde usw. aus der Ernte 1917 zu Saatzwecken. 
Saatkarte für Zändler 
Saatkarte für Händler 
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Muster 2 
Saatkarte für Händler 
  
Abschnitt A Abschnitt B Abschnitt C 
diesen Abschnitt behält der Beräußerer des Dieser Abichnitt ist vom Verkußerer dee Dieser Ablchnitt ist vom Veräußerer des 
Saatguts Saatguts dem Kommunolverbande, für den Saatguts mit Abschnitt B dem Kommunal= 
das Saatgut beschlagnahmt ist, einzureichen verbande, für den das Saatgut beichlagaahmt 
und von dlesem aufzubewahren. ist, einzureichen und von dlesem, wenn vas 
Saatgur in einen anderen Kommunalder- 
band gebracht worden ist, an den letzteren 
welterzusenden. 
Kommunalverband Kommunalverbnd . Kommunalverband 
Bundesstaat Bundesstaat Bundesstaat 
Saatkarte r. 
für zugelassene Rändler 
Der zum Handel mit Saatgut 
zugelassene Händler 
in - 
Kommunalverband 
S——————.—— -................. 
Eisenbahnstation 
ist derechtigt 
in Worten;; 
Zentner BWinterroggen, Sommer- 
roggen, Winterweizen, Sommerweizen, 
Spelz (Dinkel, Fesen), Emer, Ein- 
korn, Wintergerste, Sommergerste, 
Haser, Buchweizen, Hirse, Erbsen, 
Futlererbsen (Peluschken), Bohnen, 
Ackerbohnen, Linsen, Wicken zu Saat- 
zwecken zu erwerben und nach selinem 
Niederlassungsorte (falls Beförderung 
mit der Eisenbahn stattfinden soll, 
nach oben genannter Eisenbahnstation) 
senden zu lassen. 
Ort der Ausstellung) 
„den 
Der ausstellende Konimunalverband 
(Unterschrift, Stempel) 
Nicht Zutreffendes ist zu durchstreichen 
Kriegöbuch. Bd. 6. 
- GOrt der Ausstellung) 
  
Saatkarte Ur. 
für zugelassene Händler 
Der zum Handel mit Saatgut 
zugelassene Händler 
in 
Kommunalverband 
Bundesstaat 
Eisenbahnslatin..... 
in berechilgt 
in Worten .. . . . . . . . . . . . . . . ... ............... 
Zentner Winterroggen, Sommer— 
roggen, Winterweizen, Sommerweizen. 
Spelz (Dinkel, Fesen), Emer, Ein— 
torn, Wintergerste, Sommergersie, 
Haser, Buchweigen, Hirse, Erbsen, 
Fuliererbsen (Peluschken), Bohnen, 
Ackerbohnen, Linsen, Wicken zu Saat- 
zwecken zu erwerben und nach seinem 
Niederlassungsorte (salls Besörderung 
mit der Ersenbahn staitfinden soll, 
nach oben genannter Eisenbahnstation) 
senden zu lassen. 
(Unterschrift, Stempel) 
Nicht Zutreffendes ist zu durchstreichen 
  
Saatkarte r. 
für zugelassene Rändler 
Der zum Handel mit Saalgu 
zugelassene Händler 
in. 
Kommunalverband 
Bundesstaat 
Eisenbahnstation 
ist berechliit 
in Woren . . . . . . 
Zentner Binterroggen, Sommei 
roggen, Winterweizen, Sommerweizei 
Spelz (Dinkel, Fesen), Emer, Eir 
korn, Wintergerste, Sommergerst 
Haser, Buchweizen, Hirse, Erbser 
Furtererbsen (Peluschken), Bohne: 
Ackerbohnen, Linsen, Wicken zu Saa 
zwecken zu erwerben und nach seiner 
Niederlassungsorte (salls Beförderur 
mit der Bahn stattfinden soll, na 
oben genannier Eisenbahnstation sei 
den zu lassen. 
⅝§ 
(Ort der Ausstellung) 
Nicht Zutreffendes ist zu durchstreich 
9
	        
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