Bewirtschaftung der Olfrüchte aus der Ernte 1917. 347
Mit Rücksicht auf die geringere Haltbarkeit des Leinöls ist es notwendig, den Er-
zeugern von Leinsamen den ratenweisen Bezug des ihnen zustehenden Leinöls zu er-
mröglichen. Die Bezugsscheine für Leinöl weisen daher einige kleine Abweichungen von
den gewöhnlichen Bezugsscheinen auf. Ein Muster der Bezugsscheine für Leinöl wird
sämtlichen Kom Verb. vom Kriegsausschuß übersandt werden.
Die Kom Verb. sind eindringlich darauf hinzuweisen, daß nach § 5 Abs. 1 der BO.
über die Lieferung von Ol aus Anlaß der Zusammenlegung usw. die gewerbsmäßige Her-
stellung von Ol aus pflanzlichen Stoffen, abgesehen von der Ausnahme des z 5 Abfs. 3,
nach der die vor Inkrafttreten der VO. gegen Vorlegung der erforderlichen Erlaubnis-
scheine von Olmühlen bereits zur Verarbeitung angenommenen Olsrüchte noch verar-
beitet werden dürfen, nur mit Genehmigung des Herrn Präs. des KrEA. zulässig ist. Die
zur Herstellung von Ol notwendige Genehmigung ist, außer den nachfolgend als kriegs-
wichtig anerkannten Betrieben, nicht erteilt worden:
A. Olmühlen.
F. Thörls Vereinigte Harburger Olfabriken, Ak-
tiengesellschft ... Harburg
Harburger Olwerke Brinckmann und Nergell. Harburg
Bremer-Besigheimer Olfabriien Bremen
Einhorn & Co., G. m. b. H. Riesa
Holtz & Willemsen, G. m. b. H. Uerdingen
Caspar Thywissn Neuß
G. W. Fakenholzs -...... Magdeburg
S. Herz, G. m. b. H9. . Berlin, Fabrik Wittenberge
Verein Deutscher Olsabriken Mannheim
Carl Hagenbucher und hhn Heilbronn
A. Meißner Shboen Berlin, Fabrik Brandenburg
Eugen Reeser Budenheim
Paul Julius Stahlbeggagagag Stettin
A. H. Zaneien Stettin
P. W. Kallen Neuß
B. Extraktionsfabriken.
F. Thörls Vereinigte Harburger Olfabriken, Ak-
tiengesellschatt Harburg
Stettiner Olwerke 1. 60. SZaüllchow b. Stettin
Henkel K.. Düsseldorf
Olwerkle Phönix.. .. . .... Pößneck
Estol-Aktiengesellschaft (Margarinefabri).... Mannbeim
Toepffers Olwerke G. m. b. 69. Hamburg-Vedell.
Den KomsBerb. wird durch Vermittlung der Lindeszentralbehörde Kenntnis ge-
geben werden, wenn außer den oben genannten Betrieben anderen in ihrem Bezirke
gelegenen Olmühlen die Genehmigung zur Herstellung von Ol aus pflanzlichen Stoffen
erteilt werden sollte. Hierdurch werden die Kom Verb. in die Lage gesetzt, die Olmühlen
zu überwachen. Da im Vorjahr zahlreiche UÜbertretungen der gesetzlichen Vorschriften
durch Olmühlen bekanntgeworden sind, wird mit Rücksicht auf die hiermit verknüpfte
starke Gesährdung der allgemeinen Fettversorgung ersucht, die Kom Verb. anzuweisen,
die Olmühlen, insbesondere die gemischten Bekriebe, sorgfältig zu überwachen und etwaige
Übertretungen auf das schärfste zu verfolgen.
III. Uberwachung der Ablieferung von Olfrüchten an den Kriegsausschuß
durch die Kommunalverbände.
. Die Erfassung der Olfrüchte hat im verflossenen Wirtschaftsjahre häufig zu wünschen
übrig gelassen. Es beruhte dies wohl in der Hauptsache auf dem verhältnismäßig lockere#nC