Full text: Kriegsbuch. Sechster Band. (6)

Ausdehnung der VO. über den Verkehr mit Terpentinöl und Kienöl. 383 
ꝑ. wer entgegen den Bestimmungen des 52 Abs. 1 oder & 4 Abs. 1 der Verpflichtung 
zur Verladung und Lieferung nicht nachtommt. 
Keben der Strafe kann auf Einziehung der Stoffe erkannt werden, auf die sich die 
strasbare Hondlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. 
6 8. Die Bestimmungen treten am 20. Februar 1917 in Kraft. 
Begründung. (D. N. X 92.) 
Auf dem Cerpentinölmarkte machten sich in letzter Seit ähnliche Mißstände be- 
merkbar, wie sie seinerzeit zum Erlasse der Bek. über den Derkehr mit Harz v. 7. Sep- 
tember l##é geführt haben. Der Zedarf an Terpentinöl hat sich im Laufe des Urieges 
in demselben Maße gesteigert, in dem der TLackindustrie andere pflanzliche Ole entzogen 
werden mußten. Gleichzeitig ist der Bedarf für Heer und Marine erheblich gewachsenl 
Die Sicherstellung der unbedingt benötigten Mengen aus dem freien Verkehr war nich 
mehr gewäbrleistet, so“ daß eine Beschlagnahme und einhcitliche Zewirtschaftung sowohl 
der inländischen als auch der aus dem Ausland eingeführten Bestände notwendig wurden. 
Die Einbe ziehung des NKienöls in die Bewirtschaftung erschien angezeigt, da dieses haupt- 
söchlich als Ersatz von Terpentinöl in Frage kommt. Eine entsprechende gesetzliche Rege- 
lung erfolate durch die Zek. v. 17. Februar 1917 (RGBl. 157) und die dazu ergangene 
Bek. v. 20. Februar 1917 (RGBl. 156). Die Bek. schlieben sich im Aufbau und Inhalt 
im wesentlichen den Bestimmungen über den Verkehr mit Barz vom 7. September 
lo16 an. 
d) Bek. über Ausdehnung der V0. über den Verkehr mit Terpentinöl 
und Kienöl v. 17. Februar 1917 (RE l. 157). Vom 6. Juni 1917. 
(RGBl. 478.) 
(Ræ. 3 TerpentinölD. 17. 2. 17.] 8 1. Die Vorschriften der #8 2 bis 5 der Berordnung 
über den Verkehr mit Terpentinöl und Kienöl vom 17. Februar 1917 werden auf 
1. Holzpech und Holzleerpech ieder Art und Sorte, 
2. Holzteer jeder Art und Sorte sowie die daraus gewonnenen Erzeugnisse: lelchte 
und schwere Holzteeröle 
ausgedehnt. 
§2. Die Bestimmungen treten mit dem 10. Juni 1917 in Kraft. 
Hierzu: 
Bek. zur Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zur V0. über den 
Verkehr mit Terpentinöl und Kienöl v. 20. Februar 1917 (RGl. 158). 
Vom 6. Juni 1917. (R#l. 552.) 
IS. 8 Terpentinöl#O. 17. 2. 17.) Art. I. Die Ausführungsbestimmungen zur Ber- 
ordnung über den Verkehr mit Terpentinöl und Kienöl vom 20. Februar 1917 (Ret. 
158) werden wie folgt ergänzt: 
In den s 3 und 4 wird hinter den Worten „Terpentinöl und Kienöl jeder Art“ ein- 
gesügt: voder Holzpech und Holzteerpech jeder Art und Sorte oder Holzteer jeder Art 
und Sorte oder die daraus gewonnenen Erzeugnisse: leichte und schwere Holzteeröle“. 
Art. II. Die Bestimmungen treten mit dem Tage der Verkündung (23. ö. in Kraft. 
Abschnitt 7 (Benzin) in Bd. 4, 552. 
8. Wachs. 
(Bek. a in Bd. 4, 500.)
	        
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