Vorschristen über dle Heizung und Warmwaslerversorgung. 167
8 4. Diese Bestimmungen treten mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im Deutschen
Kelchsanzeiger 126. 10.) in Kraft.
Hierzu:
Richtlinien zur Einschränkung des Brennstoffverbrauchs für Hausbrand.
Wie die Industrie und das Verkehrswesen, im Frieden aus wirtschaftlichen Gründen,
im Kriege aus Selbsterhaltungstrieb, rastlos und ununterbrochen darauf sinnen, nicht ein
Gramm Kohle mehr zu verbrauchen, als zur Erreichung des technischen Erfolgs nötig ist.
müssen wir jetzt auch im Hause Mittel und Wege suchen, unter voller Aufrechterbaltung
des zum Leben Nolwendigen das Eulbehrliche freizumachen.
Es muß in der Einzelwirtschaft Kohle in jeder Form, ob sie als Hausbrand oder um-
gesetzt als Gas, als Elektrizität, ols Zimmerwärme, Warmluft, Warmwasser oder Dampf
in die Erscheinung tritt, erspart werden. Wir müssen im Hause Kohle sparen und wir
lönnen es. ·
In fast fünfzigjährigem ununterbrochenem Aufstieg hat sich die Lebenshaltung des
deutschen Volkes und jedes einzelnen in ihm gehoben, wir hatien uns bis zum Ausbruch
des Krieges daran gewöhnt, uns über das Lebensnotwendige hinaus Annehmlichkeiten.
zu verschaffen, die aus der Gewohnheit zu scheinbaren Bedürfnissen geworden sind.
Wie in der Ernährung und in der Kleidung haben wir uns auch in der Heizung und
Beleuchtung an einen Auswand gewöhnt, der ohne Schaden für die Allgemeinheit elne
Einschränkung verträgt.
Dies gilt nicht nur für den Einzelhaushalt, auch das öffentliche Leben, Verwaltung,
Kirche, Schule, Museum, Theater, Gasthaus, Warenhaus und Bureau, sie alle baben
Heizung und Licht aus dem Vollen geschöpft.
Alle auf eine Einschränkung der Heizbetriebe hinzielenden Maßnahmen müssen sich
auf eingehende technische Sachkenntuis stützen.
Aus diesem Grunde müssen bei der Entscheidung aller Heizungs- und Lüftungs-
fragen Fachleute aus der Heiztechnik moßgebend gehört werden, und zwar Fachleute,
die selbst im praktischen Leben stehen, behördlich angestellte Ingenieure, Fabrikanten von
Zentralheizungen, Ofensetzmeister und praktisch tätige Baumcister, außerdem Vertreter
der Mieter und Vermieter. Es dürfte sich deshalb empfehlen, daß die mit der Kohlen-
unterverteilung betrauten Dienststellen sich die, möglichst ehrenamtliche, Mitbilfe dieser
Kreise sichern.
Als allgemeine Nichtlinien sind den Dienststellen die von dem Beirat des Reichs-
kommissars für Elektrizität und Gos aufgestellten Leitsätze an Hand zu geben, deren zweck-
mäßiger Ausbau unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse an Hand der weiteren
Erläuterungen und unter Benutzung der ferner beigefügten Merlblätter?) zu erfolgen hätte
Gewisse Anhaltspunlie über bau- und betriebstechnische Fragen geben die Seiten
1 bis 19 der in Carl Heymanns Veilag erschienenen Schrift: „Die Ersparnis an Brenn-
stoffen, auf Grund der Verhandlungen des technischen Beirats beim Reichskommissar für
Eleltrizität und Gas“ von Rudolf Uber, Geheimer Oberbaurat und vortragender Rat
im Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Leitsätze:
1. Es gilt als Regel, daß in Wohngebäuden mindestens zwei und höchstens die
Hälste der mit Heizvorrichtungen versehenen bewohnten Räume beheizt werden.
Die Küche gilt als bewohnter Raum.
2. Heizungen dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn an mindestens vier
aufeinanderfolgenden Tagen nach den Feststellungen des öffentlichen Wetter-
dienstes die Außentemperatur abends 9 Uhr 120 C oder weniger beträgt, oder
wenn die Außentemperatur auf 5° C gefallen ist.
1) Hier nicht abgedruckt.