Full text: Kriegsbuch. Sechster Band. (6)

460 4. Verwertung der Rohstoffe usu. XXXI. Brennstofsse und Beleuchtungsmistel usw 
bel Temperaturen von 12 bis 16 Grad nicht arbeiten zu können, namentlich sei bei de. mangel. 
haften Ernährung ein durchschnittlicher höherer Wärmegrad in den Arbeitsräumen er. 
sorderlich. Für Fabrikräume, in denen Arbeiten verrichtet werden, die größere körperliche 
Bewegungen mit sich bringen, genügt aber nach allen Ersahrungen eine Temperatur von 
14 bis 15°% C vollständig, dies trifft namentlich zu bei Schlossereien, Maschinenfabriken 
Pack- und Lagerräumen usw. Durch den hier gegebenen Leitsatz soll den Arbeitgebern 
die Möglichkeit gegeben werden, sich ihren Arbeitern gegenüber auf eine bebördliche Ver. 
ordnung berufen zu können, im Falle aus einer Herabsetzung der Raumtemperatur Schwie. 
rigkeiten entstehen. Gleichzeitig soll auch ein Hinweis darauf gegeben werden, wie in den 
Arbeitsräumen die Temperatur zu messen ist. 
Zu 7. Leitsatz 7 bedarf leiner besonderen Erläuterung. 
Zu 8. In Leitsatz 8 ist eine Anzahl von Gebäuden beispielsweise angeführt, bei 
denen die Bebeizung im allgemeinen unterbleiben kann. Dieser Leitsatz ist nicht derart 
aufzufassen, daß nun die hier genannten oder ähnliche Gebäude und Gebäudeleile grund. 
sätzlich von jeder Heizung ausgeschlossen sein sollen. Es ist jedoch zu erwägen, daß ein großer 
Teil der Kirchen in ländlichen Bezirken, vielfach auch Kirchen in Städten überhaupt keine 
Heizvorrichtungen besihen. Im allgemeinen genügt es, wenn in Kirchen, in denen sich 
die Besucher doch stets in voller Straßenkleidung aufhalten, nur eine mäßige Erwärmung 
auf etwa 5 bis 6° stattfindet. Ganz besonders ist aber hierbei darauf zu achten, daß an 
besonders lalten Tagen die Türen derart überwacht werden, daß kein Gegenzug entsleht, 
es empfiehlt sich deshalb, zum Betreten der Kirche nur eine Tür, die gegen Windanfall 
geschützt ist, zu öffnen. 
Im übrigen könnten die kirchlichen Behörden in Großstädten ersucht werden, sich 
dazu zu äußern, ob nicht in besonderen Fällen eine Zusammenlegung der Gottesdienste 
in einzelne Kirchengebäude erwogen werden kann. 
Auch für Muscen kann das Verbot natürlich nicht grundsätzlich durchgeführt werden. 
In allen Muscen, in denen sich durch Unterschreilung des Taupunktes Feuchtigkeit aus die 
Ausstellungsgegenstände niedeischlagen und diese beschädigen kann, oder in Sammlungs- 
räumen, in denen Flüssigkeitspräparate, die durch Frost leiden lönnten, aufbewahrt werden, 
sind die Ausstellungsgegenstände möglichst in besonderen, mäßig beheizten Räumen zu- 
sammenzustellen und die übrigen Räumc unbeheizt zu lassen. 
Wenn auch gegen das Nichtbeheizen von Turnhallen und Aulen vielfach Bedenken 
geäußert werden dürften, so ist doch auch hierbei zu berücksichtigen, daß gerade derartige 
Räume starke Kohlenfresser sind, und daß andererseits Turnunterricht, der immer lörper- 
liche Bewegungen mit sich bringt, auch sonst an ziemlich kalten Tagen häusig im Freien 
erteilt wird; schlimmstensalls muß der Turnunterricht ausfallen. 
Zu 9. Diesen Leitsätzen ist bei dem Erlaß örtlicher Vorschriften besondere Beach- 
tung zu schenken. Es kann nicht oft genug betont werden, daß ein sehr erheblicher Teil 
der zum Heizen der Räume verwendeten Brennstoffe durch unrichtige Anordnung oder 
unsachgemäße Verwendung oberer Abluftöffnungen verloren geht. Für normale Wohn- 
und Betriebsräumc, in denen keine besonders großen Menschenansammlungen stattfinden 
und in denen nicht durch besondere Luftverunreinigungen, Tabaksrauch usw., eine starke 
Dauerlüstung notwendig ist, genügt, namentlich in lalten Tagen, fast in allen Fällen der 
natürliche Lustauszug durch die Mauern, durch Fenster- und Türritzen usw., der durch 
gelegentliches Offnen der Fenster unterstützt werden kann. Der Brennstofsverlust durch 
gelegentliches kurzes Offnen der Fenster, auch in Schulräumen, ist nur cin kleiner Teil 
von dem Brennstoffaufwand, der durch dauerndes Abziehen der Warmluft aus den oberen 
Teilen der Räume entsteht. Im übbrigen ist besonders darauf zu achten, daß in Wohnungen 
wie in öffentlichen Gebäuden usw. eine Entlüftung durch die Fenster nicht in allen Fällen 
und dauernd notwendig ist, eine solche kann auch durch das Offnen von Türen nach den 
Gängen geschehen, die im allgemeinen reinere Luft enthalten und in denen fast durchweg 
eine größere Luftbewegung vor sich geht. Entlüftet man durch die Türen nach den Gängen,
	        
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