460 4. Verwertung der Rohstoffe usu. XXXI. Brennstofsse und Beleuchtungsmistel usw
bel Temperaturen von 12 bis 16 Grad nicht arbeiten zu können, namentlich sei bei de. mangel.
haften Ernährung ein durchschnittlicher höherer Wärmegrad in den Arbeitsräumen er.
sorderlich. Für Fabrikräume, in denen Arbeiten verrichtet werden, die größere körperliche
Bewegungen mit sich bringen, genügt aber nach allen Ersahrungen eine Temperatur von
14 bis 15°% C vollständig, dies trifft namentlich zu bei Schlossereien, Maschinenfabriken
Pack- und Lagerräumen usw. Durch den hier gegebenen Leitsatz soll den Arbeitgebern
die Möglichkeit gegeben werden, sich ihren Arbeitern gegenüber auf eine bebördliche Ver.
ordnung berufen zu können, im Falle aus einer Herabsetzung der Raumtemperatur Schwie.
rigkeiten entstehen. Gleichzeitig soll auch ein Hinweis darauf gegeben werden, wie in den
Arbeitsräumen die Temperatur zu messen ist.
Zu 7. Leitsatz 7 bedarf leiner besonderen Erläuterung.
Zu 8. In Leitsatz 8 ist eine Anzahl von Gebäuden beispielsweise angeführt, bei
denen die Bebeizung im allgemeinen unterbleiben kann. Dieser Leitsatz ist nicht derart
aufzufassen, daß nun die hier genannten oder ähnliche Gebäude und Gebäudeleile grund.
sätzlich von jeder Heizung ausgeschlossen sein sollen. Es ist jedoch zu erwägen, daß ein großer
Teil der Kirchen in ländlichen Bezirken, vielfach auch Kirchen in Städten überhaupt keine
Heizvorrichtungen besihen. Im allgemeinen genügt es, wenn in Kirchen, in denen sich
die Besucher doch stets in voller Straßenkleidung aufhalten, nur eine mäßige Erwärmung
auf etwa 5 bis 6° stattfindet. Ganz besonders ist aber hierbei darauf zu achten, daß an
besonders lalten Tagen die Türen derart überwacht werden, daß kein Gegenzug entsleht,
es empfiehlt sich deshalb, zum Betreten der Kirche nur eine Tür, die gegen Windanfall
geschützt ist, zu öffnen.
Im übrigen könnten die kirchlichen Behörden in Großstädten ersucht werden, sich
dazu zu äußern, ob nicht in besonderen Fällen eine Zusammenlegung der Gottesdienste
in einzelne Kirchengebäude erwogen werden kann.
Auch für Muscen kann das Verbot natürlich nicht grundsätzlich durchgeführt werden.
In allen Muscen, in denen sich durch Unterschreilung des Taupunktes Feuchtigkeit aus die
Ausstellungsgegenstände niedeischlagen und diese beschädigen kann, oder in Sammlungs-
räumen, in denen Flüssigkeitspräparate, die durch Frost leiden lönnten, aufbewahrt werden,
sind die Ausstellungsgegenstände möglichst in besonderen, mäßig beheizten Räumen zu-
sammenzustellen und die übrigen Räumc unbeheizt zu lassen.
Wenn auch gegen das Nichtbeheizen von Turnhallen und Aulen vielfach Bedenken
geäußert werden dürften, so ist doch auch hierbei zu berücksichtigen, daß gerade derartige
Räume starke Kohlenfresser sind, und daß andererseits Turnunterricht, der immer lörper-
liche Bewegungen mit sich bringt, auch sonst an ziemlich kalten Tagen häusig im Freien
erteilt wird; schlimmstensalls muß der Turnunterricht ausfallen.
Zu 9. Diesen Leitsätzen ist bei dem Erlaß örtlicher Vorschriften besondere Beach-
tung zu schenken. Es kann nicht oft genug betont werden, daß ein sehr erheblicher Teil
der zum Heizen der Räume verwendeten Brennstoffe durch unrichtige Anordnung oder
unsachgemäße Verwendung oberer Abluftöffnungen verloren geht. Für normale Wohn-
und Betriebsräumc, in denen keine besonders großen Menschenansammlungen stattfinden
und in denen nicht durch besondere Luftverunreinigungen, Tabaksrauch usw., eine starke
Dauerlüstung notwendig ist, genügt, namentlich in lalten Tagen, fast in allen Fällen der
natürliche Lustauszug durch die Mauern, durch Fenster- und Türritzen usw., der durch
gelegentliches Offnen der Fenster unterstützt werden kann. Der Brennstofsverlust durch
gelegentliches kurzes Offnen der Fenster, auch in Schulräumen, ist nur cin kleiner Teil
von dem Brennstoffaufwand, der durch dauerndes Abziehen der Warmluft aus den oberen
Teilen der Räume entsteht. Im übbrigen ist besonders darauf zu achten, daß in Wohnungen
wie in öffentlichen Gebäuden usw. eine Entlüftung durch die Fenster nicht in allen Fällen
und dauernd notwendig ist, eine solche kann auch durch das Offnen von Türen nach den
Gängen geschehen, die im allgemeinen reinere Luft enthalten und in denen fast durchweg
eine größere Luftbewegung vor sich geht. Entlüftet man durch die Türen nach den Gängen,